Abtreibung

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Georg Schrimpf - Mutter mit Kind und Lamm - 1921.jpg

Grundsätzliches

Eine Abtreibung sollte selbst in der Not nach Meinung der katholischen Kirche unterbleiben, denn nach ethischen Gesichtspunkten tötet man werdendes Leben. Eine solche Tötung, allerdings ohne festgestellte eigene Lebensgefahr (oder Notwehr), ist als bewusster Mord anzusehen und ist deswegen neben unserer Kirche auch in der römisch-katholischen Kirche für alle Betroffenen mit Exkommunion belegt. Die Fragen stellen sich nach frühchristlicher Tradition, ab wann es menschliches Leben ist, ab wann die Seele eingegeben wird, und ob es Indikationen für eine Notwehrindikation nach strengem Maßstab und biblischer Überlieferung geben kann.

katholische Sichtweise(n)

Laut aktueller Meinung des römisch katholischen Kardinal Meisner hat jener keine Einwände gegen Beratungen von vergewaltigten Frauen über (den Zugang zu) Methoden, die geeignet sind Schwangerschaften zu verhüten , "die nach katholischer Auffassung nicht vertretbar sind". Natürlich soll dennoch die grundsätzliche katholische Haltung zu Schwangerschaftsabbrüchen dargelegt werden. (siehe hierzu Ausnahmen, die gemäß der orth. Kirchen gestattet sind).

Überlegungen

wissenschaftliche Betrachtung

Die wissenschaftliche Betrachtung lehrt, das sich die befruchtete Eizelle (wohlgemerkt "Zelle") nach ca 5-14 Tagen nach der Befruchtung einnistet. Solange ist sie eine "Blasenzyste" und besteht zwar aus keimfähigen Zellen, die ohnehin all zu oft vom Körper z.B. bei der Menstruation ausgeschieden werden - weil sie entweder doch nicht befruchtet waren oder sich nicht einnisten wollten. Nach wissenschaftlicher Meinung kann -da noch nicht eingenistet- von lebenden Zelle(n), aber noch nicht von einem Menschen gesprochen werden. Eine durch Hormongabe verursachte Menstruation könnten also bei Gabe gerade noch als (allerdings auch sündhafte) Verhütung gewertet werden, sofern es nicht sicher ist, das überhaupt eine Befruchtung statt fand.

Körperliche Entwicklung aus Sicht der alten Kirche

Es stellt sich die Frage, ab wann ein Fötus als "Lebewesen" anzusehen ist, vereinfacht könnte man ja sagen, das bereits nach der ersten Teilung bis zur 5. Woche (Entwicklung des Rückgrates, erster Herzschlag) ein werdendes Leben gegeben ist, auch wenn z.B. es laut Talmud bis zum 40. Tag "nur Wasser" (hebr. mayim b'alma im Talmud Jewamot 7, 6) und ein Teil der Mutter sei. Thomas von Aquin sagte: „In generatione hominis prius est vivum, deinde animal, ultimo autem homo“, also das in der Entstehung des Menschen es zuerst ein lebendiges Wesen, dann ein Tier, zuletzt jedoch einen Menschen geben würde, was dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zumindest nahekommt. Fakt ist aber: Nistete sich ein Ei erst ein, so entsteht menschliches Leben. Nimmt man Medikamente oder Instrumente um dieses Leben zu beenden, ist dies eine Tötung.

Die Entscheidungsgründe der KKD

Wie also soll unsere Kirche entscheiden? Nach Gesprächen mit Betroffenen, die oft jahre- oder lebenslang unter den (psychischen) Folgen leiden müssen wir die Meinung der römisch-katholischen Kirche um beider Leben (der Mutter als auch des entstehenden Kindes) willen teilen, eine Abtreibung ist eine Tötung. Die Kirche ist für die Erhaltung des Lebens.

Nach den ökumenischen Konzilsbeschlüssen, sowie laut den alten Kirchenvätern und Schriften (z.B. Didache Kapitel 2: „Du sollst nicht töten, […] du sollst kein Kind abtreiben, du sollst kein Neugeborenes töten." ist eine Abtreibung ein Verstoß gegen das biblische Tötungsverbot. Wir weisen vor diesem Hintergrund auch auf das Problem Limbus hin, welches in den Dogmen FAQ unter Erbsünde zu finden ist. Sollte Zeit bei einem Abort (gewollt oder nicht) verbleiben, bitten wir den Pfarrer zu rufen um ggf. eine Nottaufe des Ungeborenen durchzuführen.

Alternativen

Welche Folgen ziehen wir als keltische Kirche nun aus vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüchen? In der römisch katholischen, aber auch lateinischen Kirche waren Abtreibungen schon immer strafbar (und dies gilt bis heute). Wir geben die Empfehlung lieber das Kind auszutragen und/oder später bei einer Babyklappe abgeben! Beide (Mutter und Kind) erhalten so noch eine Chance: Dies würde unsere Kirche als Ideallösung sehen und vorschlagen wollen. Von vielen betroffenen Frauen (d.h. solchen, die austrugen und solchen, die abtrieben) wissen wir zudem, das Abtreibungen fast immer bereut wurden oder zumindest tiefe Schäden an der Seele hinterliessen. Diejenigen, die das Kind bekamen, hatten in vielen Fällen den Entschluss dazu nie bereut, sondern ihr beider Schicksal als Opfer der Umstände angenommen, welche sich zum Guten wendeten.

Ausnahmen

Sollte ein medizinischer Eingriff denn in wirklich dokumentierten Schicksalsfällen als Notfallmaßnahme (Leben der Mutter, besonders aber bei festgestelltem Tod oder Nichtlebensfähigkeit des Fötus) unbedingt und nicht abwendbar notwendig sein, so gilt es als Abort d.h. Abgang des Kindes (und nicht als Abtreibung), welcher in Fällen schwerer Mißbildung oder Schäden des Kindes ohnehin natürlich vorkommt oder als Indikation einzuleiten ist. Dies ist also ein nicht strafbares, hinzunehmendes Ausnahmeereignis, welches es auch nur als absolute Ausnahme d.h. Einzelfallentscheidung nicht strafbar sein wird. Die Entscheidung, ob und welcher der Betroffenen überlebt, liegt ohnehin in Gottes Hand. Die (auch nachträgliche) Genehmigung muß durch Dispens von einem Bischof erfolgen!

siehe auch