Freie katholische Kirchen und Gemeinden

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Gottesraum einer Freikatholischen Kirche.jpg

Unter dem Begriff "Freie Katholische Kirchen" bzw. "Autokephale Kleinkirchen in katholischer Tradition (Vereinskirchen)" versteht man eine bzw. mehrere Abspaltungen und unabhängige Konfessionen bzw. Hauskirchen <ref>vgl. Alex Kurz (Autor), Christoph Morgenthaler (Series Editor), Ottmar Fuchs (Series Editor) in Zeitgemäß Kirche denken: Analysen und Reflexionen zu einer postmodernen kirchlichen Erwachsenenbildung (Praktische Theologie heute), Verlag Kohlhammer, Dezember 2007 S. 39</ref> von der römisch-katholischen Kirche. Somit sind diese nicht Teil oder Teilkirchen der römisch-katholischen Kirche, sie wirken unabhängig von ihr und unterliegen nicht ihrer Gerichtsbarkeit, obwohl oftmals ähnliche Überzeugungen und Praktiken wie jene der römisch-katholischen und altkatholischen Kirche geteilt werden. Alle Kirchen bzw. Gemeinden innerhalb der freikatholischen Bewegung sind durch den gemeinsamen Glauben und Grundsätze fest verbunden, sie werden zu den katholischen Kirchen gezählt <ref> Siehe Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst unter REMID Katholizismus Stand 17.8.2016 14:35</ref>.

Selbstdarstellung und -bezeichnung, Herkunft

Selbstdarstellung

Sich selbst bezeichnen die freien katholischen Kirchen als vom Heiligen Stuhl aus unabhängige, in katholischer Tradition lebende Kirchengemeinschaften. Sie erkennen den Papst zwar als obersten Bischof der römisch-katholischen bzw. auch der Weltkirche an, jedoch nicht als (alleinigen) Stellvertreter Christi<ref> Als Stellvertreter Christi ist jeder Diakon, Priester und Bischof in seiner Tätigkeit berufen vgl Priesterweihe auf KathpediaStand 16.8.2016 21:47</ref> auf Erden.

Die freien katholischen Kirchen und Gemeinden sehenn sich in der Apostolischen Sukzession<ref>Zumeist Thuc-Sukkzession oder Altkatholische Linien siehe Sukzession der KKD Stand 17.8.2016 20:10</ref> in der Nachfolge der Apostel stehend und berufen durch den heiligen Geist. Ebenso glaubt die sich selbst so bezeichnende "freikatholische Bewegung" an das urkirchliche Modell<ref> Siehe auch den Artikel Urchristliche Gmeindemodelle im Zeitalter der PG Stand 17.8.2016 15:58</ref> der Gleichheit aller Konfessionen: Alle geistlichen Führer - die genannten "Bischöfe" - sind gleich, keiner steht über den anderen (Pares inter Pares).

Herkunft

Ihrer Herkunft nach sind sie zum Teil autokephale Gemeinden, die sich aus Zusammenschlüssen ehemaligen Angehörigen und Laien der Amtskirchen zusammensetzen und zum anderen Neugründungen bzw. Missionen in der Tradition alter Kirchen<ref> Siehe auch Uwe Eckert: Geschichte der keltischen Kirche PDF auf Academia.edu Stand 19.8.2016 11:56</ref> bzw. Gemeinschaften. Ihnen ist zu eigen, das sie mehrere, meist kritisierte Schwächen oder Mängel größerer Kirchen zu kompensieren suchen und sich mit neuen Ideen in die Ökumene einbringen möchten.

Kritik und Anerkenntnis

Kritik

Die weitaus meisten freien katholischen Kirchen werden von den Amtskirchen nicht als gleichwertige Gemeinden anerkannt, eine Zusammenarbeit wird oder wurde nicht selten verweigert oder abgelehnt. Häufige Kritikpunkte sind:

  • Abwertung der Leiter als "Vagantismus" bzw. Vagantenbischöfe<ref> siehe Entscheidungen in Kirchensachen Bd 27 in 1989 verlegt von von De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags GmbH Berlin S.190 Stand 19.8.2016 10:01</ref>
  • vermutete esoterische Elemente (herrührend aus den Bezeichnungen)
  • vermutetes finanzielles Missmanagement<ref>Demgegenüber steht die Prüfung durch das Finanzamt, siehe jeweilige Satzungen und Gemeinnützigkeit wie z.B. Satzung der FKGK, Punkt Gemeinnützigkeit Stand 18.8.2016 22:41</ref>
  • abgeänderte Liturgien, alte Texte<ref> Siehe auch Lorrha/Stowe Liturgie, sowie abgeänderte Formen des Novus Ordo in div. Kirchen</ref>
  • neuartige Formen des Gottesdienstes
  • Beharren auf alten Gepflogenheiten
  • mangelhafte Ausbildung der Priester
  • mangelhafte oder unzureichende Größe der Gemeinden/Räume
  • häufig negative Berichterstattungen, Mißverständnisse<ref>Siehe Artikel in Nachrichten.at Stand 18.8.2016 16:54</ref>
  • Warnungen der Amtskirchen vor einigen wenigen Gemeinschaften
  • Abschottung zu konventionellen Amtskirchen
  • Streitigkeiten untereinander, negatives Image
  • Nichtbeteiligung an Arbeitskreisen (ACK), Kritik an Amtskirchen

Anerkenntnis

  • Bewahrung alter Liturgien und Grundsätze
  • soziales Engagement trotz fehlender Mittel
  • Willen zur ökumenischen Zusammenarbeit, Beteiligung an Aktionen
  • Statements zum Erhalt alter Glaubensinhalte, Publikationen
  • Besuche bei Amts- bzw. Freikirchen, Beteiligung an Messen und Gottesdiensten
  • kostenlose Ausbildung und Schulungen
  • Bewahrung der apostolischen Sukzession ausserhalb des Hl. Stuhles
  • Erarbeitung neuer Grundsätze und Arbeitsgrundlagen
  • Reformation alter Strukturen und Korrektur von publizierten Mängeln
  • Wegfall oft kritisierter Dogmen der großen Kirchen, Flexibilität
  • eigene Identität und Herkunft

Glauben, Glaubenswahrheiten, Credo, Sakramente

Datei:UKK-Kapelle0816.jpg
Private Kapelle der Unabhängig-katholischen Kirche in Hövelhof

Die Mitglieder der freien katholischen Kirchen und Gemeinden glauben gemäß der katholischen Glaubenssätze an z.B.:

  • den dreifaltigen Gott (Vater, Sohn und heiligen Geist),
  • das Wirken Gottes auf Erden,
  • die Auferstehung und das ewige Leben/ Leben nach dem Tode (Eschatologie),
  • das Endgericht Gottes und das Fegefeuer,
  • die Heiligen und Marienverehrung,
  • die sieben Sakramente (siehe untenstehend),
  • die Bibel sowie die Tradition der katholischen Kirche<ref>Überwiegend beinhaltend die ersten 7 ökumenischen Konzile und viele Dogmen bis zum 1. Vatikanum, vgl. auch altkatholische Grundsätze; vgl. Eckert Dogmatik der keltischen Kirche (Band 3 der Reihe) Stand 18.8.2016 22:45</ref>
  • die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche<ref>die eine Kirche Christi als Einheit aller christlichen Kirchen (und nicht etwa nur die römische), als ein Leib Christi; vgl. Notae Ecclesiae in Wikipedia Stand 16.8.2016 22:11</ref>.

Dogmen

Die weitaus meisten (römisch-)katholischen Dogmen und allgemeinen Glaubensgrundsätze und Pflichten werden anerkannt, mit Ausnahme solcher Dogmen, welche z.B. auch die altkatholische Kirche anzweifelt: das Primat und die Unfehlbarkeit des Papstes, die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel etc.

Darüber hinaus besteht der Wille zur Ökumene, es wird auch die ökumenische Charta<ref>Siehe Charta Ökumenika Stand 17.8.2016 20:43</ref> als verbindendes Dokument anerkannt. Eine Mitarbeit in der ACK wird angestrebt, dies bringt u.a. die rechtmäßige Verwendung des Ökumenelogo zum Ausdruck. Es besteht der Wille zur aktiven Zusammenarbeit mit den großen Kirchen.

Glaubensbekenntnis

Es sind verschiedene Glaubensbekenntnisse in Gebrauch; als die wichtigsten gelten

Über lange Zeit wurden mehrere zusätzliche Glaubensbekentnisse in verschiedenen Freikirchen verfasst, aber keines erreichte den Stellenwert der bekannten Glaubensbekenntnisse (Credo), die als die großen Glaubensbekenntnisse des frühen Christentums gelten. Einige seltene und älteste Glaubensbekenntnisse werden auch gepflegt wie z.B. das altrömische Glaubensbekenntnis, [Glaubensbekenntnis des Konzils von Chalcedon].

Die Sakramente

Folgende 7 Sakramente werden in den freien katholischen Kirchen und Gemeinden gespendet und von ihren Mitgliedern untereinander anerkannt:

1.) die Taufe (auch bei Erwachsenen) 2.) Versöhnung mit Gott (Buße/Beichte), auch als Gemeinschaftsbeichte 3.) Firmung bzw. Konfirmation (im Sinne der Regelung der altkatholischen Kirche) 4.) Eucharistiefeier (auch als ökumenische Feier mit evangelischer Beteiligung) und Krankenkommunion) 5.) Hochzeit/Trauung (auch für geschiedene Partner, bis zu drei mal bei Wiederheirat) 6.) Krankensalbung 7.) Weihe

Alle diese Sakramente werden in der Regel nach dem Rituale Romanum hinswichtlich Intentio, Forma und Materia von geweihten Priestern so gespendet, wie es schon immer die christliche Kirche tat.

Sakramentalien, angebotene zusätzliche kirchliche Dienste

Zu den bereits aufgeführten 7 Sakramenten bieten manche Freie Katholische Kirchen zusätzlich folgende Feiern, Segen und Sakramentalien oder eigene Liturgien an<ref> siehe auch PDF U.Eckert, Liturgie der keltischen Kirche auf Academia.edu Stand 17.8.2016 15:02</ref>:

  • Segensfeiern / Fürbitten zur Verpartnerung (z.B. bei gleichgeschlechtlichen Paaren),
  • Hochzeit/Trauung (als Wiederheirat auch bei ordentlich geschiedenen Paaren bzw. vorab mit Dispens aufgelöster/als ungültig erklärter Trauung),
  • Segensfeier bei Verlobung (bzw. auch andere Segen wie Haussegen, Kindersegnungen, Kirchweih etc.)

Organisation und Finanzierung

Organisation

Freie katholische Kirchen und Gemeinden besitzen mangels Mitgliederzahl keine staatliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts, die weitaus meisten sind als "Vereinskirche"<ref> Siehe auch den kritischen Artikel zur Minderheitskirche Schrumpfen der Vereinskirche auf Evangelisch.de Stand 17.8.2016 15:55</ref>, als als Körperschaft privaten Rechtes (sogenannter eingetragener Verein) registriert. Sie arbeiten nach dem Vereinsrecht und erhalten in der Regel die Freistellung als gemeinnützige Institution. Jede dieser Kirchen verwaltet sich selbst; einen gemeinsamen übergeordneten Verband oder eine gemeinsame Hauptstelle über allen Kirchen gibt es derzeit (noch) nicht.<ref> Die Errichtung eines größeren Verbandes ist momentan in Planung, dieser soll die Interessen z.B. innerhalb der ACK vertreten. Ein Beitritt ist geplant vgl. ökumenische Zusammenarbeit Stand 18.8.2016 22:49 </ref>

Finanzierung

Da die freien katholischen Kirchen nicht als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt sind, beziehen sie auch keinerlei Kirchensteuer. Der Unterhalt dieser Kirchen wird entweder durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchgeld oder Förderung einzelner Personen (oft der Priester bzw. Gründer) erbracht. Ein anderer Teil ergibt sich aus Kollekten und Sammlungen.

Bekannte Kritik bei der Finanzierung und Organisation

Es finanzierten sich einige wenige freie Kirchen ähnlich jener Kirchen in den USA durch das Abhalten sog. "freier Trauungen" oder "Taufen" bis hin zur "Beerdigung" gegen Entgelt (gemeint ist hier keine Aufwandentschädigung!) für den ausrichtenden Priester. Dies ist und war überwiegend unter den Freikirchen sehr umstritten und als Simonie angesehen, da dieses Mittel nicht dem kirchlichen Zweck zu Gute kamen.

Solche Praktiken tolerieren die zur Bewegung der freikatholischen Kirchen gehörenden Gruppen nicht. In der Regel verpflichten sich die teilnehmenden Kirchen zur Unterlassung dieser "Dienstleistungen" und bieten alle kirchlichen Dienste kostenlos an. Eine Mitgliedschaft bzw. Unkostenerstattung wird bei Inanspruchnahme einiger Dienste aus Kostengründen hingegen erwartet.

Zusätzliche diakonische Dienste und Hilfen

Klerus und Laien, Weihegrade und Titel

Klerus und Laien

Im Gottesvolk der freien Kirchen wird unterschieden zwischen Klerus, d.h. Priester, Bischöfe, Diakone, und Laien. Hierbei vertreten die freien Katholischen Kirchen und Gemeinden den Standpunkt, dass es jedem Gläubigen frei steht, nach seiner persönlichen Erfahrung und nach seiner jeweiligen Bildung sein Leben in den Dienst Christi zu stellen.

Deutlich betonen die freien Kirchen, dass sie in katholischer Tradition stehen: Das Priestersein leitet sich in der freien katholischen Kirche oder Gemeinde direkt vom Willen Jesu Christi ab. Jesus alleine hat seine Kirche auf Petrus sowie seinen Aposteln aufgebaut, und genau darauf baut die freie katholische Bewegung auf. Die Priester bzw. Kleriker der jeweiligen Kirche leiten vor Ort den Seelsorgebereich ihrer jeweiligen Kirche und betreuen diese unabhängig voneinander, sie werden von der jeweiligen Kirche ordiniert.

Priester der Freien katholischen Kirchen und Gemeinden unterliegen keinem Zölibat – höchstens einem freiwilligen – , ihre Dienste sind rein ehrenamtlich. Laien können in diesen Kirchen auch - je nach Eignung - für Andachten, diakonische Hilfs- und Assistenzdienste als Ministrant, Prädikant usw. eingesetzt werden.

Weihegrade

In den freien katholischen Kirchen und Gemeinden werden Diakone, Sub-Diakone, Priester und Bischöfe nach den Maßgaben der Urchristen durch Handauflegung und Gebet hinsichtlich Forma und Materia regelgerecht geweiht. Viele freie Kirchen und Gemeinden bedienen sich hierbei des "Pontifikale Romanum". Andere Kirchen haben sich in Anlehnung an das Pontifikale Romanum einen eigenen Ritus zusammengestellt oder nutzen einen alten bzw. orthodoxen Ritus, nach dem sie ihre Hirten berufen und weihen, der aber an den entscheidenden Stellen sowohl die Form als auch Materie in Worten und Zeichen für eine gültige Weihe enthält.

Bei den meisten Freien Katholischen Kirchen existieren folgende klassischen niederen und hohen Weihestufen:

Niedrige Weihen

Höhere Weihen

Titel und Ernennungen, Kleidung

Titel und Ernennungen gleichen jener der katholischen bzw. altkatholischen Kirchen. Sie werden sinngemäß angewendet, d.h. der Aufgaben- und Verantwortungsbereich der freikatholischen Kirchen ist stets erheblich geringer, zwecks Verdeutlichung der Position in der Struktur sind aber solche Bezeichnungen unabdingbar. Beispiele hierfür sind:

  • Abt/Prior (nur bei Orden/Gemeinschaften ggf. auch Weihe),
  • Erzbischof (hier im Sinne der Funktionsbezeichnung des Leitens mehrerer Diözesen / Verwaltungsbezirke gebraucht, auch als leitender Bischof üblich, mit beifügten Namen der jeweiligen Kirche),
  • vorsitzender Bischof der Kirche (als Gründer gleicher Rang wie Primas / Erzbischof gültig in der freikatholischen Bewegung).

Es gab und gibt verschiedentlich gerichtliche Auseinandersetzungen über den Gebrauch von Titeln<ref> Siehe auch gemäß Art. 4 Abs. 2 GG und Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 - 3 WRV vgl. Abdruck in Schule und Erziehung Stand 19.8.2016 7:36</ref><ref> Siehe Entscheidung des OLG Koln Az ss 293/99 -143- vom 10. August 1999, welches später zugunsten der UKK entschieden wurde.</ref>, wie sie z.B. auch in den evangelischen, altkatholischen und katholischen Kirchen üblich sind. Hierbei ist zu beachten, dass

  • diese Titel stets unter Beiordnung der jeweiligen Kirche oder deren Kürzel geführt wird, um Verwechslungen vorzubeugen,
  • dass diese Titel zumeist in allen christlichen Kirchen üblich sind (eingeschlossen Orthodoxe und Altorientale),
  • dass diese Titel in den Ordnungen und der Tradition der jeweiligen Kirche so aufgeführt und angeordnet sind und
  • dass jede Religionsgemeinschaft das Recht besitzt, ihre Titel und Bezeichnungen selbst und unabhängig vom Staat zu vergeben.

Hierzu zählt letztendlich die Kleidung, insbesondere in der Messe, die traditionell mindestens beim Klerus aus Albe, Stola, Kasel und ggf. weiteren Insignien (wie etwa Mitra, Pileolus, Krummstab, Pectorale, Pluviale etc.) besteht.

Priesterliche Ausbildung

In der Freien katholischen Kirche oder Gemeinde ist es möglich, ohne Abitur oder Vollzeitstudium in Theologie den geistigen Weg eines Priesters zu gehen, jedoch gibt es auch dort Vorgaben und Zulassungsbedingungen:

  • Mitgliedschaft in einer freien Katholischen Kirche oder Gemeinde,
  • der Bewerber darf nicht gleichzeitig registriertes Mitglied einer anderen Kirche sein,
  • der Bewerber muss willens sein, sich fortbilden zu lassen, sich Zeit zu nehmen und Fleiß zu zeigen.
  • Es dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein (Führungszeugnis oder Leumund).
  • Der Bewerber muss über einen ordentlichen Schulabschluss verfügen.
  • Eine Anwartschaftszeit von einem halben bis zu einem Jahr ist stets zu absolvieren.

Ausbildung bzw. Fernstudium

Der Bewerber durchläuft ein Fernstudium oder eine Ausbildung bei einem kooperierendem Institut bzw. einer Schule, einer Universität, einem Fernstudienin- oder Lehrinstitute<ref> siehe Schulen bzw. Gymnasium der FSPPX Stand 19.8.2016 8:41</ref>, einer Bibelschule<ref> Siehe Bibelschule Columban nichtstaatlich anerkannte Bibelschule Stand 17.8.2016 18:50</ref> oder einem begleiteten Selbststudium durch ausgewählte, meist freie und kostenlose Literatur. Fremde oder (Fern-)Studiengänge werden zumeist durch interne Schulungen ergänzt. Die Dauer beträgt von einem bis zu drei Jahren oder länger, je nach Kirchengemeinschaft.

Eingeführt wurde von einigen Kirchen auch eine Anwartschaftszeit bzw. Zugehörigkeitsdauer zur Kirche zwischen einem halben und einem Jahr vor Beginn einer Ausbildung. Einige Kirchen verständigen sich untereinander über geeignete Interessenten und Kandidaten, vor allen Dingen bei Konvertiten bzw. Wechseln.

Viele Kirchen bieten auch einen Präsenzunterricht an bzw. setzen diesen voraus. Hier werden spezielle Fähigkeiten und liturgische Abläufe eingeübt.

Unterscheidungen in der freikatholischen Bewegung, Reformen, Zusammenschluss

Unterscheidungen

Im Groben lassen sich die Kirchen der freikatholischen Bewegung in Reformkirchen und traditionelle Kirchen unterscheiden.

Bei den Reformkirchen überwiegen die Unterschiede zur römisch-katholischen Kirche, sie sind sehr zahlreich und zum Teil fundamental. Sie sind somit zu einer eigenständigen katholischen bzw. angenäherten reformatorischen Form geworden<ref> Siehe Artikel Journal Kaarst: Ein Bischof aus Kaarst Stand 18.8.2016 13:11</ref>.

Bei den traditionellen „freiKatholischen Kirchen“ überwiegt die das Bestreben nach einer idealistischen katholischen Kirchenform. Sie versuchen, eine Anlaufstelle für jene zu bieten, die der konventionellen Kirche den Rücken kehren.

Von den Großkirchen wird die freie katholische Bewegung als „Sekte]“ oder als häretisch betrachtet.

Selbstkritik

Die frühere Praxis, ungeprüft jedem Vaganten die Weihen zu spenden, den ein Bischof einer freien Kirche als würdig hierfür erachtete, wird heute kritisch gesehen.<ref> Siehe hierzu den Artikel der altkatholischen Kirche Stand 19.8.2016 9:42</ref>. Ausbildung oder Studium eines Kandidaten für das Priesteramt heben heute einen hohen Stellenwert. Einige der freien katholischen Kirchen formuierten Zugangskriterien zu den Weiheämtern und erwarten

  • die feste Zugehörigkeit zu einer Kirche mit einer wenigstens kleinen Gemeinde,
  • zumindestens ein freies Studium der praktischen und theoretischen Theologie,
  • der Bibel und der Kirchengeschichte, um die Mindestanforderungen an ein Priesteramt zu erfüllen.

Zudem ist die anschliessende Weihe gemäß altkatholischer Regelung

  • unter Verlesung des Dekrets/Auftrages der Kirche
  • durch einen gültig geweihten Bischof der Kirche, der in apostolischer Sukzession steht,
  • unter Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes (Forma und Materia), wenn möglich nach dem Ponifikale Romanum, und
  • innerhalb einer öffentlichen bzw. öffentlich angekündigten Messe zu vollziehen.

Es werden desweiteren auch offengelegte und klare Regelungen gefordert, die Interessenten und andere Kirchen in die Lage versetzen, sich über die betreffenden Kirchen und Skaramente, sowie deren ERteilung umfassend zu informieren. Wegweisende Reformer bzw. erste Kirchenoberhäupter die diese Regelungen umsetzten, waren die Bischöfe M. Schatta, K-M. Soemer und K.U. Eckert<ref> Siehe auch Artikel in "Der Kreis des Lebens", Westfälischer Anzeiger, 27. August 2011</ref>.

Zusammenschluss und Verband

Heutzutage besteht der Wille zur Ökumene zum Beispiel in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland und zum Zusammenschluss verschiedener, freikatholischer Kirchen. So begannt der Weg und Wille zu einer ökumenischen Gemeinschaft zwischen der katholischen bzw. altkatholischen/evangelischen Kirche und jener Bewegung erst ab 2015. 2016 wird die Einberufung einer Synode und Gründung eines zukünftigen Verbandes bzw. Verbund vorbereitet mit dem Ziel der Koordination, Verständigungen und Austausch der beteiligten Kirchen.

Missionsarbeit / Internationalität

Freie katholische Kirchen und Gemeinden begannen Missionsarbeit vor Ort zu leisten und sich auch in anderen Ländern zu etablieren oder dortige Gruppen und Projekte anzugliedern, wie zum Beispiel in:

Liste freier Katholischer Kirchen und Gemeinden

Siehe auch

Einzelnachweise

<references />