Klerus: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Klerus''' (altertüml. auch ''Klerisei'', ''Clerisei'') ist die Gesamtheit der Angehörigen des [[Priester]]standes (Kleriker). Das Wort stammt aus dem [[Griechische Sprache|Griechischen]] (''κλερός'' = Los, Anteil, Erbteil) und wurde [[Latein]]isch zu ''clerus''; es entspricht dem [[Mittellatein|mlat.]] ''clericia'' und dem [[mittelhochdeutsch|mhd.]] ''pfafheit''. Das entsprechende Adjektiv ist ''klerikal''.
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Der '''Klerus''' (altertüml. auch ''Klerisei'', ''Clerisei'') ist die Gesamtheit der Angehörigen des Priesterstandes (Kleriker). Das Wort stammt aus dem Griechischen (''κλερός'' = Los, Anteil, Erbteil) und wurde Lateinisch zu ''clerus''; es entspricht dem mlat. ''clericia'' und dem mhd. ''pfafheit''. Das entsprechende Adjektiv ist ''klerikal''.
  
Der Ausdruck bezieht sich vornehmlich auf das [[Christentum|christliche]] Priestertum, wird manchmal aber auch auf Verhältnisse außerhalb des Christentums übertragen und etwa für [[Kult (Religion)|Kultdiener]] oder [[Geistlicher|Geistliche]] anderer Religionen verwandt. Prinzipiell lässt sich von Klerus jedoch eigentlich nur dann reden, wenn es innerhalb einer religiösen Gemeinschaft eine Gruppe deutlich von den übrigen Gläubigen abgehobener Amtsträger mit priesterlichen oder zumindest vergleichbaren Funktionen gibt, was beispielsweise im [[Sunniten|sunnitischen]] [[Islam]], aber auch in den meisten [[Protestantismus|protestantischen]] christlichen Kirchen nicht oder nur eingeschränkt der Fall ist.
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Der Ausdruck bezieht sich vornehmlich auf das christliche Priestertum, wird manchmal aber auch auf Verhältnisse außerhalb des Christentums übertragen und etwa für Kultdiener oder Geistliche anderer Religionen verwandt. Prinzipiell lässt sich von Klerus jedoch eigentlich nur dann reden, wenn es innerhalb einer religiösen Gemeinschaft eine Gruppe deutlich von den übrigen Gläubigen abgehobener Amtsträger mit priesterlichen oder zumindest vergleichbaren Funktionen gibt.
  
Im allgemeinen Sinn spricht man auch von den Angehörigen des ''geistlichen Standes'' oder der ''Geistlichkeit''.
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Im allgemeinen Sinn spricht man auch von den Angehörigen des ''geistlichen Standes'' oder der ''Geistlichkeit'', die allerdings bei uns nicht unbedingt [[Zölibat|zölibatär]] leben muß.
  
== Geweihte Kleriker ==
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Nachfolgend wollen wir uns die Auslegung in der KKD betrachten:
  
Ein '''Kleriker''' („der zum ''Klerus'' Gehörige“) ist in der [[orthodox]]en, [[Römisch-katholische Kirche|katholischen]], [[anglikanisch]]en und [[Alt-Katholische Kirche|altkatholischen Kirche]] ein geweihter Amtsträger. Das [[Kirchenamt]] bedeutet in diesem speziellen Sinne, dass eine Person (orth. u. kath.: ein [[Mann]]) eine der drei Stufen des [[Weihesakrament]]s empfangen hat. Den Klerus dieser Kirchen kann man daher auch als ''Weihestand'' bezeichnen.
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==Bezeichnungen==
  
Kleriker sind damit [[Diakon]]e, [[Priester]] und [[Bischof|Bischöfe]]. Im Unterschied zu den Klerikern bezeichnet man die anderen Gläubigen als ''[[Laie (Religion)|Laien]]''.
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Nun, die Bezeichnungen gleichen jenen wie in anderen, besonders aber katholischen Kirchen: Es gibt im Priesterstand den Subdiakon und Diakon, den Priester ohne feste  [[Gemeinde]] und den Priester als Pastor (wir bitten nicht das Wort Pfarrer zu verwenden), der seine Kirchengemeinde (die sog. Parouchie/Pfarrei) unterhält. Desweiteren gibt es natürlich das Bischofsamt. Neben diesen Hauptbezeichnungen gibt es auch Funktionsbezeichnungen, wie in anderen kath. Kirchen: Dechanten, Vikare, Erzbischöfe, apost. Administratoren und viele andere mehr. Die abweichende Bezeichung zum Pfarrer (in der Mutterkirche der CAC in Schottland gibt es diesen Unterschied nicht) wird von uns freiweillig in Deutschland benutzt, damit keine Verwechslungen mit Amtsträgern der Amtskirchen und KdöR entstehen können, deren eigene Jurisdiktion und Berechtigungen wir ausdrücklich befürworten und respektieren. Wenn immer also in der KKD oder angeschlossenen Kirchen oder der Webseiten einer dieser Titel benutzt wird, bitten wir gedanklich ein "der KKD" dahinter anzufügen
  
Nach früherem [[Codex_Iuris_Canonici|Kirchenrecht]] (bis 1972) erfolgte die Aufnahme in den Klerus bereits durch die [[Tonsur]] (die vor dem Empfang irgendeiner Weihe empfangen werden konnte, etwa von [[Priesterseminar|Seminaristen]]). Als Vorstufen zur Diakonweihe waren bis dahin auch verschiedene [[Niedere Weihe|niederen Weihen]] zu durchlaufen, die es in den [[Ostkirchen]] zum Teil noch heute gibt. Historisch gehörten die (auch als ''Minoristen'' bezeichneten) Inhaber der niederen Weihen zwar bereits zum Klerus (unterstanden also bspw. der [[Kirchengericht|geistlichen Gerichtsbarkeit]]), waren aber bestimmten Rechten und Pflichten nicht oder nicht in dem Maße unterworfen wie ''Majoristen''. Heute in Ausnahmefällen (etwa in katholisch-unierten Ostkirchen) noch gespendete niedere Weihen führen nach Kirchenrecht nicht mehr dazu, dass die Betreffenden als Kleriker gelten.
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Im Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein religiöses Amt innehat. Im engeren Sinn ist es die Bezeichnung für einen religiösen Leiter, wie z. B. Priester oder Pfarrer, welcher obgleich die schottische Definition der Mutterkirche von Parishes (Pfarreien) spricht, bei der KKD als Pastor bezeichnet wird. Seit dem 15. Jahrhundert ist es die (Standes-)Bezeichnung für den (katholischen) Klerus.
  
Für die Anerkennung der Weiheämter in und zwischen den verschiedenen Kirchen ist der Gedanke der [[Apostolische Sukzession|apostolischen Sukzession]] von Bedeutung, d. h. die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes und damit des Priestertums ausgehend von den nach kirchlicher Ansicht von [[Jesus von Nazaret|Christus]] in dieses Amt eingesetzten [[Apostel]]n.
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==Amtsbezeichnungen==
  
Als äußere Zeichen der Zugehörigkeit zum Klerus waren und sind auch heute noch bestimmte Formen der Kleidung ([[Priesterkragen]] oder [[Beffchen]], [[Talar]] oder [[Soutane]], [[Birett]], [[Pileolus]], [[Kamilavkion|Kamilavka]]) und der [[Haartracht]] ([[Tonsur]], [[Barthaar|Bart]], [[Zopf]]) üblich, die je nach [[Konfession]] oder [[Tradition]] variieren. Bei der Feier von [[Gottesdienst]]en tragen Kleriker [[Liturgisches Gewand|liturgische Gewänder]].
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Wir beschränken uns hierbei auf die drei höheren Weiheämter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
  
Die Zugehörigkeit zum Klerus ist mit verschiedenen Pflichten und Rechten verbunden, dazu gehören im Wesentlichen:
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=== Diakon ===
*''Gehorsamspflicht'' gegenüber den kirchlichen Vorgesetzten (in der Regel dem Bischof): Der [[Gehorsam]] bezieht sich auf die Amtspflichten; das Privatleben ist nur betroffen, soweit es um „standesgemäßes“ Verhalten geht. Das Rechtsverhältnis des Klerikers zu der ihm übergeordneten kirchlichen Organisationseinheit ([[Diözese]] etc.) bezeichnet man in den westlichen Kirchen als [[Inkardination]] (Eingliederung, Einbindung), in den östlichen Kirchen als [[Askription]] (Zugehörigkeit, Anmeldung).
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Der Diakon (und auch der Subdiakon/Epistolar als Übergangsstufe) sind Diener des Priesters und der Bischofs bei der Eucharistie, sie sind Verkünder der Epistel, sowie Spender der Krankenkommunion und der Taufe. Der Diakon darf auch Gottesdienste (nicht jedoch Messen) auch mit vorgeweihten Gaben abhalten, darunter auch Eheschliessungen und Beerdigungen, wenn ihm dieses Recht vom zuständigen Bischof gewährt wurde. In alter Zeit (bis zum Konzil 1545 in Trient) durften daher sogar Laien / Diakone auch als sog. Hilfspfarrer/Altarist [[Messe|Privatmessen]] abhalten. Ab dieser Zeit ging diese Aufgabe an Priester über.
*''Geistlicher Dienst'': Hauptaufgaben der Kleriker sind die Wort[[verkündigung]] und das Spenden der [[Sakramente]]. Dabei sind dem Kleriker bzw. Priester bestimmte Ämter vorbehalten, zu deren Ausübung ''Weihegewalt'' (durch das Weihesakrament übertragen) und/oder kirchliche ''Leitungsgewalt'' (durch besondere „Sendung“ oder Beauftragung übertragen) erforderlich ist (dabei ist die Weihe in den meisten Fällen Gültigkeitsvoraussetzung, die Beauftragung Zulässigkeitsvoraussetzung für die Vornahme der Amtshandlungen). Für bestimmte Ämter (z. B. [[Diözesanbischof]] oder [[Pfarrer]]) besteht in der Regel eine [[Residenzpflicht]] (Anwesenheitspflicht). Neben der [[Seelsorge]] und dem [[Gottesdienst]] können Kleriker auch [[Verwaltung|administrative]], [[wissenschaft]]liche, [[Schule|schulische]], soziale, kulturelle oder sonstige kirchliche Aufgaben wahrnehmen.
 
*''Zölibat'': In der westlichen katholischen Kirche sind Diakone (soweit nicht bereits vor der Weihe verheiratet), Priester und Bischöfe zum [[Zölibat]] verpflichtet. Vom Zölibat entbinden bzw. befreien (''[[Dispens]]'') kann nur der [[Papst]] (etwa im Zuge der ''Laisierung'' oder auch bei protestantischen Geistlichen, die zur katholischen Kirche übertreten). In den meisten [[Unierte Kirchen (katholisch)|mit Rom unierten Kirchen]] mit östlichem oder orientalischen [[Ritus#Kirchliche_Riten|Ritus]] gilt der Zölibat ebenso wie in fast allen orthodoxen Kirchen nur für Bischöfe und unverheiratet geweihte Kleriker (hauptsächlich [[Mönche]], die wegen ihrer [[Ordensgelübde]] nach den [[Evangelische Räte|Evangelischen Räten]] unverheiratet leben). In der anglikanischen und der altkatholischen Kirche gibt es keinen Pflichtzölibat für Kleriker.
 
*''Lebenswandel und Persönlichkeit'': Von einem Kleriker werden im Allgemeinen [[Frömmigkeit]] und ein einfacher [[Lebensstil]] gefordert, er soll ein [[vorbild]]haftes christliches Leben führen. Es gibt auch bestimmte [[Gottesdienst]]- und Gebetsverpflichtungen für Kleriker (etwa im katholischen Bereich das [[Stundengebet]]). Im Übrigen hängen die jeweiligen Anforderungen stark von den konkreten Aufgaben und Einsatzgebieten des Geistlichen und den Traditionen seiner Gemeinschaft ab.
 
*''Recht auf Unterhalt und Versorgung'': Heutige Kleriker werden meist von ihrem [[Dienstherr]]n bezahlt. In Deutschland tragen die Kirchenmitglieder über die [[Kirchensteuer]] zum Auskommen der kirchlichen Amtsträger bei. Historisch spielte die Versorgung des Klerus als gesellschaftspolitisches Problem eine große Rolle. In der Regel mussten die Gemeinden für sie aufkommen, etwa durch Entrichtung des [[Zehnt]]en. Ein anderes Modell stellte die geistliche [[Pfründe]] dar. Lange Zeit bildete der meist durch [[Schenkung]] erworbene [[Grundbesitz]] der Kirchen die wichtigste Grundlage für die Bezahlung der Kleriker. Nach der [[Enteignung]] der Kirchen im Zuge der [[Säkularisation]] verpflichteten sich zunächst die [[Fürst]]en zur [[Besoldung]] kirchlicher Amtsträger. Im Rahmen der Trennung von Kirche und Staat wurde die Eigenfinanzierung der Kirche durch die Gläubigen aber größtenteils wieder eingeführt. Seit 1919 garantiert in Deutschland die [[Verfassung]] das Besteuerungsrecht der [[Religionsgemeinschaft]]en.
 
*''Gesellschaftliche Privilegien'': In Deutschland sind Kleriker vom [[Wehrdienst]] und vom [[Schöffe]]namt befreit. Historisch hatte der Klerus auch noch deutlich weitergehende Vorrechte. Eine gegen die gesellschaftliche Sonderstellung des Klerus und der Kirche überhaupt gerichtete Strömung heißt ''[[antiklerikal]]''.
 
  
Den Klerikerstand kann man auch wieder verlieren. Durch die sogenannte [[Laisierung]] wird der Betreffende von den Rechten und Pflichten der Kleriker befreit.
+
=== Priester ===
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Der Priester (Sacerdos) bzw. Presbyter (Ältester), besonders aber der ernannte Pastor (Plebanus-Leutpriester) ist Spender von 5 Sakramenten, ausser der Weihe und der Firmung. Er beginnt seine Laufbahn üblicherweise nach Ordination als (Pfarr-)vikar (Stellvertreter) bzw. Kaplan (vom Hüter der Capella abgeleitet, dem Mantelreliquie v. St. Martin in z.B. einer Hofkapelle). Dieser ist als einfacher Priester ein Hilfsgeistlicher (Subsidiar/Vizeplebanus) bzw. war in früheren Zeiten Spender der Frühmessen (Frühmessner/Primissar) oder der Privatmessen an einem gestifteten Altar (Altarist). Aufgrund des niedrigen Einkommens waren diese Stellungen oft zusätzlich auch noch mit dem Amt des Kirchenrektors (für die angeschlossene kirchl. Schule) verbunden. Ein Hilfspriester besitzt lediglich das Recht zu assistieren bzw. wie schon oben angedeutet (ausser in Notfällen) allein eine Privatmesse / Frühmesse ohne Beteiligung des Volkes zu leiten und ansonsten zu assistieren. Nach einer Einarbeitungs- und Bewährungszeit von mind. einem Jahr können durch den Bischof alle priesterlichen Sakramente nebst einer Pfarrstelle als Pastor (üblicherweise auch Pfarrer genannt) zugewiesen und per Zelebret (Ausweis) bestätigt werden. Langjährige, verläßliche Priester können Apostolische Vikare oder Bischofsvikare (Gehilfen des Bischofs), Generalvikare,  Dekane bzw. Dechanten und Administratoren (Vertreter des Bischofs in mehreren Pfarrgemeinden vor) werden. Diese Ernennungen wirken sich aber nicht auf die Sakramente, sondern nur auf kirchenrechtliche, den Bischof meist vertretende und auf ein höheres Amt vorbereitende Aufgaben aus.  
  
== Ordenschristen ==
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=== Bischof===
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Der Bischof ist als Episcopus der Hirte des Kirchenvolks und Spender aller Sakramente, er besitzt das Ranghöchste der Ämter. Üblicherweise beginnen Bischöfe als Hilfs- oder Weihbischöfe (Episcopus auxiliaris), die als Titularbischof auf den Namen einer untergegangenen Diözese ernannt und einem Bischof zu Seite gestellt sind, bis sie eine eigene vorhandene Diözese (Teilkirche) leiten dürfen.
  
Eine gewisse Sonderstellung nehmen die so genannten ''Religiosen'', also die Angehörigen christlicher [[Ordensgemeinschaft]]en ([[Mönchtum|Mönche]], [[Ordensschwester|Nonnen]] bzw. die Personen des [[Vita consecrata|geweihten Lebens]] ein. Sie gelten (soweit nicht zu Priestern geweiht) in den katholischen [[Ostkirchen]] und in der Orthodoxie als eigener geistlicher Stand (zusammen mit [[Eremit]]en, [[Jungfrauenweihe|gottgeweihten Jungfrauen]] und [[Witwe]]n), der weder dem Klerus noch den Laien zuzurechnen ist. In der übrigen römisch-katholischen Kirche war das bis zur Reform des [[Kirchenrecht]]s durch den 1983 promulgierten Codex Iuris Canonici ähnlich (jedenfalls legt [[Lumen Gentium|LG]] 31<ref>Lumen Gentium: ''„31. Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes ...“''</ref> das nahe) bzw. nicht genau definiert. Gleichzeitig gab es innerhalb der meisten katholischen Männerordensgemeinschaften, besonders in den so genannten Priesterorden, bis zum [[Zweites Vatikanisches Konzil|II. Vatikanischen Konzil]] eine strikte Trennung zwischen den [[Laienbruder|Laienbrüdern]] und den Klerikern, die die Weihen empfangen hatten und in vieler Hinsicht (eigene [[Stundengebet|Gebetszeiten]], Arbeitsorganisation, Zugang zu Büchern etc.) privilegiert waren. Heute gelten Ordensleute in der [[Lateinische Kirche|lateinischen Kirche]] entweder als Laien oder als Kleriker<ref>Can. 207 [[Codex Iuris Canonici|CIC]]: ''„Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den Gläubigen geistliche Amtsträger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die übrigen dagegen heißen auch Laien.“'' Bruno Primetshofer (''Ordensrecht.'' Rombach, Freiburg i. B., 4. Auflage 2003, S. 28) stellt im Anschluss an das oben stehende Zitat aus dem Kodex noch einmal ausdrücklich klar: ''„Christen, die sich zu einem Leben nach den Evangelischen Räten verpflichtet haben, stellen nach dem CIC keinen zusätzlichen Stand in der Kirche dar, sondern sind entweder Kleriker oder Laien.“''</ref>, je nachdem, ob sie die Diakon- oder [[Priesterweihe]] empfangen haben oder nicht. Gleichzeitig ist die unterschiedliche Behandlung von Laien und Priestern innerhalb der Orden weitgehend abgeschafft, wenngleich je nach der kirchenrechtlichen Verfassung des Institutes (''klerikal'' oder ''laikal'') immer noch einige Leitungsämter den Geweihten vorbehalten bleiben.
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==Weitere Ergänzungen==
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Nach Bewährung und mit Wahl des Bischofskollegiums kann der betreffende Bischof zum Leiter mehrerer Diözesen und Mitglied der Leitung der KKD (Apost. Administrator), zum Erzbischof (Leiter von Erzdiöszesen/mehreren Diözesen), zum Kanzler (stellv. Primus), Primus bzw. Patriarchen/Metropoliten (Kirchenoberhaupt) gewählt und dann ernannt werden. In der röm-kath. Kirche gibt es auch das Amt/die Würde als Kardinal und des Papstes: Der Kardinalstitel entspräche bei uns jenen Mitgliedern der Leitungsebene die den Primus stellen bzw. ihn vertreten oder wählen (und den Suffix cardinalis lat. "wichtig" tragen). Sie sind quasi der (erweiterte) "Vorstand". Die  Kirchenführung unterliegt bei uns dem Präses/Primus, der die Stellung eines Patriarchen inne hält.
  
In der Benzeichnung der der Ordens- und [[Säkularinstitut]]e als ''Institute des geweihten Lebens'' durch die Kirche kommt die besondere, geweihte Stellung der Ordensleute und der anderen Formen des geweihten Lebens zum Ausdruck. Allerdings ist mit der öffentlichen Annahme feierlicher [[Ordensgelübde|Gelübde]] und der besonderen Lebensform nach den [[Evangelische Räte|evangelischen Räten]] keine sakramentale Weihe verbunden.
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==siehe auch==
  
<references/>
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* [[Hierarchie des Klerus]]
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* [[Priesteramt]]
  
== Protestantismus ==
 
  
Im protestantischen Bereich wird der Begriff nur umgangssprachlich genutzt, um damit [[Ordination|ordinierte]] Gemeindeglieder zu kennzeichnen.
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Die Einleitung stammt aus
  
Das Gegenüber von Klerus und Laien ist in den protestantischen Kirchen aufgehoben. Zum einen benötigt die Autorität der ''Schrift'' (der [[Bibel]]) nach protestantischem Verständnis keine Vermittlung durch besonders geweihte Personen, sondern kann von jedem Christen verstanden werden. In den reformatorischen (wie auch schon vielen früheren Reform-)Bewegungen war es daher stets ein wichtiges Anliegen, auch den Laien und nicht allein den Priestern und [[Mönch]]en die Schriftlektüre (in der [[Volkssprache]]) zu ermöglichen und die [[Predigt]] zu erlauben.
 
 
Zum anderen entwickelte die protestantische Tradition den Gedanken des [[Priestertum aller Gläubigen|allgemeinen Priestertums aller Getauften]] weiter und betont, dass die [[Erlösung]] durch das [[Opfer (Religion)|Opfer]] Christi einmalig und endgültig ist, sodass es keiner opferpriesterlichen Aufgaben und damit auch keines besonderen Priesterstandes mehr bedarf, dem die klassische Rolle des christlichen Priesters als Vorsteher des [[Abendmahl]]es und „Verwalter“ der Sakramente vorbehalten werden müsste.
 
 
In den [[Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche|lutherischen Bekenntnisschriften]] ist demzufolge kein Klerus, sondern nur das „Predigtamt“ vorgesehen. Aufgabe ist die öffentliche Verkündigung durch Wort und [[Sakrament]].
 
 
*''siehe auch'': [[Weihesakrament#Das Weihesakrament in den lutherischen Kirchen|Das Weihesakrament in den lutherischen Kirchen]] (entsprechender Abschnitt im Artikel ''Weihesakrament'')
 
 
== Rolle des Klerus in der Gesellschaft ==
 
 
In den religiös organisierten Gesellschaftsordnungen des europäischen [[Mittelalter]]s, in denen [[Kirche (Organisation)|Kirche]] und [[Gesellschaft (Soziologie)|Gesellschaft]] als Einheit aufgefasst wurden, bildete der Klerus auch gesellschaftlich eine besondere Gruppe, einen so genannten [[Ständeordnung|Stand]]. Als Hauptaufgabe des Klerus galt nach dem Verständnis der mittelalterlichen Weltordnung die Sorge für das [[Seligkeit|Seelenheil]] der Gläubigen, also der Allgemeinheit. Die Zugehörigkeit zum Klerus war mit bestimmten Rechten (etwa dem [[Zehnte]]n) und Pflichten (etwa dem [[Zölibat]]) verbunden. Bis in die [[Neuzeit]] genoss insbesondere der höhere Klerus - ähnlich wie der [[Adel]], dem er fast ausnahmslos entstammte - verschiedene Privilegien gegenüber den einfachen Bürgern und Bauern ([[Dritter Stand]]). Mit der [[Zeitalter der Aufklärung|Aufklärung]], dem Erstarken des [[Bürgertum]]s nach der [[Französische Revolution|französischen Revolution]], der [[Säkularisation]], den antiklerikalen und [[Laizismus|laizistischen]] Bewegungen und Gesellschaftsmodellen des 19. Jh., der [[Trennung von Religion und Staat|Trennung von Staat und Kirche]], der Entstehung [[Demokratie|demokratischer]] Gesellschaftsformen und schließlich dem nachlassenden Einfluss der Religion auf das gesellschaftliche Leben Europas überhaupt ([[Säkularisierung]]) verlor die soziologische Sonderstellung des Klerus seit dem Ausgang des 18. Jh. bis heute weitgehend ihre Bedeutung. Als eigene [[Gesellschaftsschicht]] existiert der Klerus im modernen Europa praktisch nicht mehr.
 
 
Der [[Sozialer Wandel|soziale Wandel]], dem die Rolle des Klerus in der Gesellschaft in der europäischen Geschichte des vergangenen Jahrtausends unterworfen war, hat auch zu starken Veränderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Klerus, die soziale Herkunft seiner Mitglieder und die [[Motivation]]en geführt, die Menschen dazu bewegen, eine klerikale Laufbahn einzuschlagen. In diesem Zusammenhang ist die in westlich geprägten Gesellschaften zu verzeichnende abnehmende Attraktivität des Klerikerberufes zu sehen, die besonders in denjenigen Kirchen, die an der Zölibatsverpflichtung für Kleriker festhalten, zu mitunter krisenhaften Erscheinungen geführt hat ([[Priestermangel]]).
 
 
== Siehe auch ==
 
* [[Klerikalismus]], [[Religionssoziologie]]
 
 
Zum hohen Klerus:
 
* [[Abt]], [[Bischof]], [[Ordensgeneral]], [[Papst]], [[Patriarch]]
 
 
 
 
[[bg:Духовенство]]
 
[[ca:Clergat]]
 
[[cs:Duchovenstvo]]
 
[[da:Gejstlighed]]
 
[[en:Clergy]]
 
[[eo:Kleriko]]
 
[[es:Clero]]
 
[[fi:Papisto]]
 
[[fr:Clergé]]
 
[[hr:Kler]]
 
[[hu:Klérus]]
 
[[id:Rohaniwan]]
 
[[it:Clero]]
 
[[ja:聖職者]]
 
[[ko:성직자]]
 
[[lb:Klerus]]
 
[[nl:Geestelijke]]
 
[[no:Presteskap]]
 
[[pl:Duchowieństwo]]
 
[[pt:Clero]]
 
[[ro:Cler]]
 
[[ru:Духовенство]]
 
[[scn:Cleru]]
 
[[simple:Clergy]]
 
[[sk:Duchovenstvo]]
 
[[sl:Klerik]]
 
[[sr:Клер]]
 
[[sv:Klerk]]
 
[[tr:Ruhban sınıfı]]
 
[[uk:Духовенство]]
 
[[vls:Vlamsche gêestelikkn]]
 
 
{{Wikipedia}}
 
{{Wikipedia}}
  
 
[[Kategorie:Kirchliches Amt]]
 
[[Kategorie:Kirchliches Amt]]
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[[Kategorie:Klerus]]
 +
[[Kategorie:Kirche]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2016, 22:45 Uhr

Enniscorthy St. Aidan's Cathedral West Aisle Fourth Window Apostle Jacobus Major Detail 2009 09 28.jpg

Der Klerus (altertüml. auch Klerisei, Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des Priesterstandes (Kleriker). Das Wort stammt aus dem Griechischen (κλερός = Los, Anteil, Erbteil) und wurde Lateinisch zu clerus; es entspricht dem mlat. clericia und dem mhd. pfafheit. Das entsprechende Adjektiv ist klerikal.

Der Ausdruck bezieht sich vornehmlich auf das christliche Priestertum, wird manchmal aber auch auf Verhältnisse außerhalb des Christentums übertragen und etwa für Kultdiener oder Geistliche anderer Religionen verwandt. Prinzipiell lässt sich von Klerus jedoch eigentlich nur dann reden, wenn es innerhalb einer religiösen Gemeinschaft eine Gruppe deutlich von den übrigen Gläubigen abgehobener Amtsträger mit priesterlichen oder zumindest vergleichbaren Funktionen gibt.

Im allgemeinen Sinn spricht man auch von den Angehörigen des geistlichen Standes oder der Geistlichkeit, die allerdings bei uns nicht unbedingt zölibatär leben muß.

Nachfolgend wollen wir uns die Auslegung in der KKD betrachten:

Bezeichnungen

Nun, die Bezeichnungen gleichen jenen wie in anderen, besonders aber katholischen Kirchen: Es gibt im Priesterstand den Subdiakon und Diakon, den Priester ohne feste Gemeinde und den Priester als Pastor (wir bitten nicht das Wort Pfarrer zu verwenden), der seine Kirchengemeinde (die sog. Parouchie/Pfarrei) unterhält. Desweiteren gibt es natürlich das Bischofsamt. Neben diesen Hauptbezeichnungen gibt es auch Funktionsbezeichnungen, wie in anderen kath. Kirchen: Dechanten, Vikare, Erzbischöfe, apost. Administratoren und viele andere mehr. Die abweichende Bezeichung zum Pfarrer (in der Mutterkirche der CAC in Schottland gibt es diesen Unterschied nicht) wird von uns freiweillig in Deutschland benutzt, damit keine Verwechslungen mit Amtsträgern der Amtskirchen und KdöR entstehen können, deren eigene Jurisdiktion und Berechtigungen wir ausdrücklich befürworten und respektieren. Wenn immer also in der KKD oder angeschlossenen Kirchen oder der Webseiten einer dieser Titel benutzt wird, bitten wir gedanklich ein "der KKD" dahinter anzufügen

Im Christentum ist ein Geistlicher eine Person, die ein religiöses Amt innehat. Im engeren Sinn ist es die Bezeichnung für einen religiösen Leiter, wie z. B. Priester oder Pfarrer, welcher obgleich die schottische Definition der Mutterkirche von Parishes (Pfarreien) spricht, bei der KKD als Pastor bezeichnet wird. Seit dem 15. Jahrhundert ist es die (Standes-)Bezeichnung für den (katholischen) Klerus.

Amtsbezeichnungen

Wir beschränken uns hierbei auf die drei höheren Weiheämter, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Diakon

Der Diakon (und auch der Subdiakon/Epistolar als Übergangsstufe) sind Diener des Priesters und der Bischofs bei der Eucharistie, sie sind Verkünder der Epistel, sowie Spender der Krankenkommunion und der Taufe. Der Diakon darf auch Gottesdienste (nicht jedoch Messen) auch mit vorgeweihten Gaben abhalten, darunter auch Eheschliessungen und Beerdigungen, wenn ihm dieses Recht vom zuständigen Bischof gewährt wurde. In alter Zeit (bis zum Konzil 1545 in Trient) durften daher sogar Laien / Diakone auch als sog. Hilfspfarrer/Altarist Privatmessen abhalten. Ab dieser Zeit ging diese Aufgabe an Priester über.

Priester

Der Priester (Sacerdos) bzw. Presbyter (Ältester), besonders aber der ernannte Pastor (Plebanus-Leutpriester) ist Spender von 5 Sakramenten, ausser der Weihe und der Firmung. Er beginnt seine Laufbahn üblicherweise nach Ordination als (Pfarr-)vikar (Stellvertreter) bzw. Kaplan (vom Hüter der Capella abgeleitet, dem Mantelreliquie v. St. Martin in z.B. einer Hofkapelle). Dieser ist als einfacher Priester ein Hilfsgeistlicher (Subsidiar/Vizeplebanus) bzw. war in früheren Zeiten Spender der Frühmessen (Frühmessner/Primissar) oder der Privatmessen an einem gestifteten Altar (Altarist). Aufgrund des niedrigen Einkommens waren diese Stellungen oft zusätzlich auch noch mit dem Amt des Kirchenrektors (für die angeschlossene kirchl. Schule) verbunden. Ein Hilfspriester besitzt lediglich das Recht zu assistieren bzw. wie schon oben angedeutet (ausser in Notfällen) allein eine Privatmesse / Frühmesse ohne Beteiligung des Volkes zu leiten und ansonsten zu assistieren. Nach einer Einarbeitungs- und Bewährungszeit von mind. einem Jahr können durch den Bischof alle priesterlichen Sakramente nebst einer Pfarrstelle als Pastor (üblicherweise auch Pfarrer genannt) zugewiesen und per Zelebret (Ausweis) bestätigt werden. Langjährige, verläßliche Priester können Apostolische Vikare oder Bischofsvikare (Gehilfen des Bischofs), Generalvikare, Dekane bzw. Dechanten und Administratoren (Vertreter des Bischofs in mehreren Pfarrgemeinden vor) werden. Diese Ernennungen wirken sich aber nicht auf die Sakramente, sondern nur auf kirchenrechtliche, den Bischof meist vertretende und auf ein höheres Amt vorbereitende Aufgaben aus.

Bischof

Der Bischof ist als Episcopus der Hirte des Kirchenvolks und Spender aller Sakramente, er besitzt das Ranghöchste der Ämter. Üblicherweise beginnen Bischöfe als Hilfs- oder Weihbischöfe (Episcopus auxiliaris), die als Titularbischof auf den Namen einer untergegangenen Diözese ernannt und einem Bischof zu Seite gestellt sind, bis sie eine eigene vorhandene Diözese (Teilkirche) leiten dürfen.

Weitere Ergänzungen

Nach Bewährung und mit Wahl des Bischofskollegiums kann der betreffende Bischof zum Leiter mehrerer Diözesen und Mitglied der Leitung der KKD (Apost. Administrator), zum Erzbischof (Leiter von Erzdiöszesen/mehreren Diözesen), zum Kanzler (stellv. Primus), Primus bzw. Patriarchen/Metropoliten (Kirchenoberhaupt) gewählt und dann ernannt werden. In der röm-kath. Kirche gibt es auch das Amt/die Würde als Kardinal und des Papstes: Der Kardinalstitel entspräche bei uns jenen Mitgliedern der Leitungsebene die den Primus stellen bzw. ihn vertreten oder wählen (und den Suffix cardinalis lat. "wichtig" tragen). Sie sind quasi der (erweiterte) "Vorstand". Die Kirchenführung unterliegt bei uns dem Präses/Primus, der die Stellung eines Patriarchen inne hält.

siehe auch


Die Einleitung stammt aus

Andere Quellen / Wikipedia
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