Kodex

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Codex manesse 274v.jpg

Der Kodex, genauer "Codex Iuris Canonici Ecclesiae Celtica" "CICEC" oder "Kodex des kanonischen rechts der keltischen Kirche" enthält die maßgäblichen Vorschriften des Kirchenrechts der KKD. In Gemeinschaft mit der Satzung regelt er alle kirchenrechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel die Zulassung zur Weihe, die Folgen bei Verstößen und Verfehlungen, die Aufgaben der Kirche und deren Mitglieder im Einzelnen etc.

Sollten hierbei Lücken vorhanden sein, so gilt nach Beschluss der Leitung ergänzend der "Codex Iuris Caonici" oder "CIC" der römisch-katholischen Kirche. Da die keltische Kirche sich zwar als autokephal, aber auch aus Tradition mit der römischen Kirche verbunden bezeichnet, erschien dies als naheliegende Lösung.


siehe auch