Mitglied

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Grundsätzlich

Mitglieder sind per Definition

  • Gemeindemitglieder
  • fördernde Mitglieder
  • ordentliche Mitglieder
  • Ehrenmitglieder

Eintritt

Wie kann ich Mitglied werden? Bitte nehmen Sie über das Kontaktformular oder schriftlich Kontakt zu uns auf, siehe weiteres auch unter Kirchenmitgliedschaft.

Ablehnungsgründe

Wie überall mag es auch bei uns in seltenen Fällen Ablehnungsgründe geben. Beispiele sind

  • Minderjährigkeit (sofern nicht das ausdrückliche Einverständnis der Eltern mit Unterschrift existiert),
  • besondere, schwere Haftstrafen (nach Entscheidung des Vorstands),
  • Taten und Schädigungen gegenüber dem Vereins in der Vergangenheit,
  • vorangegangener Ausschluss,
  • bestehende Schulden oder Ausschluss aus solchen bei unserem Verein,
  • Unglaubwürdigkeit über die Person oder die Beitrittsgründe,
  • aktive oder offen betriebene Homosexualität (mit schwerer Tendenz),
  • Käuflichkeit,
  • schwere sexuelle Ausschweifungen,
  • offenbare Gefährdung der Seriösität des Vereines

und derlei gleichen mehr.

Konversion

Wie konvertiere ich, muß ich meine alte Kirche verlassen? Die satzungsgemäße Mitgliedschaft verlangt bei uns anfänglich nicht explizit das Verlassen ihrer bisherigen Kirche, bis sie sich wirklich sicher sind. So können sie sich ohne Probleme und ohne Zwang von unseren Aussagen überzeugen, uns ausgiebig kennen lernen und vollkommen frei entscheiden ob sie bei uns bleiben möchten oder aber doch ihrer Kirche/Konfession treu bleiben. Wir denken, das es durchaus im Sinne der Ökumene und einer Kirche Christi ist, wenn wir dies so handhaben. Allerdings sollte ihnen bewusst sein, das der Empfang unserer Sakramente -selbst wenn sie mit der richtigen Intention und dem rechten Text und Handlung von unseren Geistlichen gegeben werden - bei Bekanntwerden den Ausschluss aus ihrer alten Kirche oder doch zumindest eine Rüge nach sich führen kann. Nach einer gewissen Zeit von einigen Tagen, bei Aufnahme eines Amtes oder beim wiederholten Empfang der Eucharistie oder Beichte, bosonders aber vor dem Empfang einmaliger Sakramente sollten sie bei uns eingetreten sein. Wenn sie konvertieren möchten, dann geht dies mit einem Kirchenaustritt (durchzuführen gegen eine geringe Gebühr beim zuständigen Pfarr- oder Bürgeramt) und dem elektronischen / schriftlichen Antrag bei uns unter Kirchenmitgliedschaft.beschrieben. Der Eintritt in als auch der Austritt aus unserer Kirche kostet keine Gebühr, lediglich eine geringe Gebühr wird für die Mitgliedschaft erhoben.

Austritt und Kündigung

Wie und wann kann ich austreten? Jederzeit und ohne Probleme oder Nachfragen. Ein Austritt muß schriftlich erfolgen, muß den Vereinsnamen oder das Synonym, das Wort "Kündigung" oder "Austritt" und die Unterschrift enthalten. Sie erfolgt fristlos und ist mit keinen weiteren Auflagen verbunden. Man darf natürlich auch jederzeit wieder eintreten, sofern keine Gründe dem entgegen stehen.