Simonie

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Fall des Simon Magus.gif

Eigentlich wäre ein Artikel der KKD über Simonie überflüssig, aber da es bei einigen Kleinkirchen wohl die Tendenz zum Aufleben dieser verbotenen Handhabe geben könnte, sollte sie hier nochmals erklärt werden.

Herkunft

Die Herkunft des Begriffes bezieht sich auf die in der Bibel erwähnten Person von Simon Magus, einem „großen Zauberer“, der in Samaria lebte. Folgenden Bezug lesen wir in der Apostelgeschichte (8,14–21):

14 Als die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hatte, schickten sie Petrus und Johannes dorthin. 15 Diese zogen hinab und beteten für sie, sie möchten den Heiligen Geist empfangen. 16 Denn er war noch auf keinen von ihnen herabgekommen; sie waren nur auf den Namen Jesu, des Herrn, getauft. 17 Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist. 18 Als Simon sah, dass durch die Handauflegung der Apostel der Geist verliehen wurde, brachte er ihnen Geld 19 und sagte: Gebt auch mir diese Macht, damit jeder, dem ich die Hände auflege, den Heiligen Geist empfängt. 20 Petrus aber sagte zu ihm: Dein Silber fahre mit dir ins Verderben, wenn du meinst, die Gabe Gottes lasse sich für Geld kaufen. 21 Du hast weder einen Anteil daran noch ein Recht darauf, denn dein Herz ist nicht aufrichtig vor Gott. <ref>vgl. http://www.bibleserver.com/text/EU/Apostelgeschichte8 Stand 11.12.2014 15:34</ref>

Definition

Seit dieser Zeit bezog man die Bezeichnung Simonie aber nicht nur auf gekaufte Sakramente, sondern sämtliche mit geistlichen Gaben zusammenhängende Ablässe, Pfründe, Dienste oder Dinge, die im Austausch gegen Geld von Geistlichen gegeben wurden. Eine Simonie kennzeichnet also, wenn eine geistliche oder zumindest eine mit einer geistlichen verbundene weltliche Sache gegen Geld oder einen bestimmten Gegenwert gekauft bzw. verkauft wird <ref>vgl. Thomas v. A., S.Th. 2,2 q.100 a.1; CICc 727 §1</ref>

Geschichte

Besonders betraf dies das Mittelalter, in dem auch die Papstwahl meist eine Frage des Geldes war und zudem eine enge Verflechtung mit der weltlichen Macht (z.B. Königs- und Fürstenhäuser) existierte. Im Laufe der Reformation verlor diese Einflußmöglichkeit aber mit der Durchsetzung des Kirchenrechtes ihre Befürworter und ist heutzutage nicht mehr vorstellbar. Dennoch gibt es heute noch dementsprechende Kanones, die solches verbieten.

Handhabe in der KKD

Bei nachgewiesener absichtlich durchgeführter Simonie ist eine ernste Straftat nach Kirchenrecht, auf der u.a. eine Exkommunion/Anathema und Entlassung desjenigen nach unserem Kirchenrecht vorgesehen ist. In jedem Fall ist -auch bei einem Versehen- der Handel sofern möglich zu revidieren und/oder als ungültig und unerlaubt zu erklären.

Siehe auch

Quellenhinweis

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Andere Quellen / Wikipedia
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