Trauung

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Version vom 8. November 2013, 22:56 Uhr von Lugsciath (Diskussion | Beiträge) (Gleichgeschlechtlichkeit)
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Anerkennung

Ist eure Trauung in anderen Kirchen anerkannt? Trauungen sind seit geraumer Zeit hierzulande auch getrennt von der gesetzlichen Trauung in der jeweilig durchgeführten Form natürlich gültig. Bei Konfessionsverschiedenen Ehen bitten wir darum, das sich die Trauenden zuerst mit beiden Priestern in Verbindung setzen, damit möglichst ein Konsenz (eine gemeinsame Zeremonie) erzielt werden kann. Bei einigen Konfessionen ist dies leider nicht möglich, wir trauen ungeachtet dessen alle Angehörigen auch anderer Konfessionen, wenn diese dies ausdrücklich wünschen.

Trauungen, Bindungsversprechen, Trauversprechen (wenn schon vorgenommen) aller anderen Kirchen und Religionen werden bei uns anerkannt. Bei Trauungen die bei konfessionsverschiedenen Eheleuten vorgenommen werden, richten wir uns nach dem Wunsch der Eheleute.

Wiederheirat

Kann ich mehrfach heiraten? Die Trauung ist üblicherweise ein einmaliges Sakrament, dennoch gibt es in der keltischen Tradition auch die Entbindung davon. Diese kann aus mehreren -auch in der kath. Kirche anerkannten- Gründen erfolgen: Ungültigkeit, Naturehe, schwere Gründe, Tod, um nur einige zu nennen. Dadurch steht auch einer erneuten Trauung (wie in den meisten reformatorischen Kirchen) meistens nichts im Wege, allerdings ist diese erneute Trauung kein immer wiederholbares Ereignis, sondern eine ganz klare Ausnahme und Gnade.

Verlobung / Hochzeit auf Zeit

Warum gibt es bei euch die Form der Entbindung / kirchlichen Scheidung ? Diese Praxis rührt wohl auch aus der jahrtausenden alten Form der iroschottischen Ehe her, die per Handbindung (Handfasting, Handhalten; Bindung) durchgeführt wurde. Es gab sogar eine "Ehe auf Probe" oder besser eine Zufallshochzeit, die sog. Tektownhochzeit. Es reichten sich bei einer Quelle (Lag an Aonaight) durch ein schmales Mauerloch als Sichtschutz getrennt junge heiratswillige Frauen und Männer die Hände und waren dort auf ein Jahr und einen Tag gebunden. War dieses Jahr nicht gut (oder gefiel der solcherart zufällig gefundene Partner nicht- d.h. ein Error in Personam, der sich auch auf geistige Gemeinsamkeiten erstreckt), so gingen beide in einen Ringwall (rath dubh), stellten sich Rücken an Rücken und verliessen den Ort durch die entgegen gesetzten Tore. Diese Praxis gab es immerhin aus der Antike bis 1770 n. Chr. und wird auch heute noch von einigen naturreligiösen Gruppen und Paaren durchgeführt.

Gleichgeschlechtlichkeit

Dieser Punkt wird unter Dogmen behandelt, kurz: Ein Ehesakrament ist aufgrund biblischer und trad. Aussagen und Gegebenheiten für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich. Dies ist leider eine derjenigen Dinge, bei denen die Bibel sehr deutliche Anweisungen gibt, die man nicht ignorieren kann. Aus diesem Grunde werden kirchliche Trauungen anderer Kirchen bei Gleichgeschlechtlichen zwar als solches vermerkt, aber formell von uns nicht anerkannt und sind bei uns ein Ausschlußkriterium.

Rechtliches

Ist die Kirchliche Trauung ohne Standesamt zuvor/danach/gänzlich ohne bei euch möglich? Es ist bereits vor fast 4 Jahren eine Änderung im Personenstandsgesetz am 1.1.2009 in Kraft getreten. Möglich wurde die alleinige kirchliche Trauung durch die §§ 67, 68 die ersatzlos gestrichen wurden und eine vorherige standesamtliche Trauung (ggf. mit kirchlicher) oder eine kirchliche nur in Einheit mit einer standesamtlichen Trauung vorschrieben. Nun haben alle Trauwilligen die Möglichkeit, sich als Paar allein kirchlich ohne oder mit der standesamtlichen Trauung (vor oder danach) trauen zu lassen d.h. die kirchliche Trauung ist allein ihre Privatangelegenheit!

§ 1310 BGB bestimmt darum, das nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründet und deshalb eine kirchliche Trauung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Sie werden bei uns also nur und allein vor Gott getraut, eine Trauung vor dem Staat (mit allen Folgen des Personenstandes, Erb- , Steuer- und Versorgungsrecht etc.) benötigt also immer noch die standesamtliche Trauung.

Wir werden für unseren Teil nicht überprüfen, ob sie (schon) beim Standesamt waren - für uns gilt die Trauung vor unserer (oder anderer, anerkannter Kirchen). Eine standesamtliche Trauung ist für sie dennoch empfehlenswert, auch im Fall der Absicherung.