Weihen

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Arten

Welche Weihen gibt es bei euch? Es gibt die klassische Dreiordnung der Diakonen-, Priester- und Bischofweihe. Als Übergangsamt gibt es die Weihe zum Subdiakon, die allerdings auch schon zu den höheren Weihen zählt. je nach Weihe sind verschiedene Dienste und Sakramente mit dem Amt verbunden, mit dem Diakonamt der Dienst am Altar und bei der Kommunionsausteilung, Taufen und Beerdigungen, sowie die Krankenkommunion. Im Priesteramt wiederum sind die für die Messe notwendigen Sakramente der Eucharistie und der Beichte hinzugefügt, der Bischof ist im Besitz der ganzen Fülle der Sakramente.

Ablauf

Wie wird eine Diakon-/Priester-/Bischofsweihe durchgeführt? Die Einsetzung in ein Amt geschieht nach Auswahl bzw. Wahl des jenigen nach dem Codex der keltischen Kirche, mit anschliessender Weihe nach den Vorschriften des Ponitifikale Romanum. Da sie nach dem Pontificale Romanum durchgeführt wird, gleicht sie jener in anderen großen Kirchen, damit sie tatsächlich vergleichbar ist. Sie kann -auch wegen der Handauflegung und Herabrufung des hl. Geistes- als Sakrament pro Weihestufe nur einmal durchgeführt werden. Eine bedingte Nachweihe (sub conditione) ist bei Zweifeln an der Gültigkeit statthaft.

Handauflegung

Die Handauflegung entstammt der römischen Tradition. Unter dem Auflegen der „Hand“ wurde in alter Zeit, in Anwesenheit von fünf Zeugen, eine Sache in Besitz „genommen“. Hier beim Ordo ist es der Kleriker, der dadurch unter Herabrufung des Hl. Geistes "in Besitz" genommen wird <ref>vgl hierzu Wikipedia Artikel "Emanzipation" unter https://de.wikipedia.org/wiki/Emanzipation Stand 21.6.2016 23:14</ref>.

Gründe für eine Weihe

Was für Maßstäbe legt ihr an Weihekandidaten an? Nun: Unsere Weihekandidaten sind erwählt, das heißt sie werden vom zuständigen Bischof oder vom Bischofskollegium nach Vorschlägen der Gemeinde ausgewählt und vorgeschlagen. Wird dieser Vorschlag angenommen und entspricht er den Regeln (richtiges Alter, Bildung, Grundbedingungen, zu besetzende Gemeinde etc.) so wird er nach Maßgabe des Codex geweiht. Es ist sichergestellt, das diese Weihe öffentlich ist, das die Gemeinde befragt wird und die Texte und Vorschriften eingehalten werden. Es wird bei uns kein priester ohne Gemeinde geweiht, es wird auch bei uns auf Seriösität geachtet. Unsere Maßstäbe sind relativ hoch, es kann nicht jeder Priester, geschweige denn Bischof sein.

Genehmigung der Weihe / Berechtigung

Sind die Priester der KKD gültig geweiht? Brauchen sie eine Genehmgung? Dürfen sie praktizieren? Die geweihten Priester sind zwar stets nach dem gleichen Ritus (Rituale Romanum) und in der gleichen Intention in gültiger Sukzession (Thuc) wie alle katholischen Priester geweiht, diese gilt naturgemäß nur in anerkennenden bzw. eigenen Kirchen - im Zweifel also allein in der KKD, denn etwas anderes ist ja auch nicht nötig! Eine Anerkennung seitens einer anderen Kirche ist zwar auch gute christliche Tradition, wird aber unterschiedlichst zwischen Freikirchen, evangelischen, orthodoxen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche gehandhabt. Da es sich bei der KKD aber hier um eine autoklephale (selbstständige) von Rom unabhängige Kirche handelt und nur sie allein betrifft, benötigt diese Weihe unserer Priester auch nach geltendem bundesdeutschen Recht weder die Zustimmung/Erlaubnis des Vatikans, noch einer anderen fremden oder römischen Instanz, das dürfen wie schon noch allein entscheiden und nach Gutdünken vergeben. Unsere Kirche erkennt im Rahmen der Ökumene andere Priester zwar als solche an, verweist aber auf deren Zuständigkeit in deren eigene Kirche - ähnlich wie z.B. die römisch-katholische und andere Kirchen, deren herausgegebene "Warnungen" vor fremden Priestern meistens, aber durchaus nicht immer als Schutz vor Verwechslungen verständlich sind.

Zusammenfassend gilt Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV: Danach ordnet und verwaltet jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. Mit diesen Verfassungsbestimmungen erkennt der Staat hier in Deutschland die Kirchen (d.h. alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) als Institutionen mit dem Recht der Selbstbestimmung an.

Anerkenntnis

Sind eure Weihen in anderen Kirchen anerkannt? Sakramente wie z.B. unsere Priesterweihen mögen von vereinzelten Kirchen als -in ihrem Bereich- als "unerlaubt", aber gültig angesehen oder aber gänzlich anerkannt oder ebenso gänzlich abgelehnt werden: Es berührt deren Gültigkeit bei uns (und ebenso der christlichen Kirche) keineswegs, da diese Weihen ohnehin normalerweise nur in der Kirche gelten, in der sie durchgeführt werden oder die diese Weihen anerkennt und da sie aus der Sicht Dritter wie der römisch-katholischen Kirche zwar unerlaubt, aber gültig gespendet werden. Hier sei aus L. Ott: Grundriß der katholischen Dogmatik,Freiburg 1957, S. 546 zitiert "...Jeder gültig geweihte Bischof, auch der häretische, schismatische [...] oder exkommunizierte, kann das Weihesakrament gültig spenden, vorausgesetzt,dass er die erforderliche Intention hat und den wesentlichen äußeren Ritus einhält..."

Natürlich treffen unsere Qualitätskriterien für Priester nicht ebenso auf Dritte zu, schon gar beides nicht in den Augen der römisch katholischen Kirche. Dennoch muß man (nach Schilderungen ausgetretener Kandidaten) auch hier konstatieren, das sicherlich so mancher frühere oder heutige Bischof in diversen Kirchen wohl keine Anstellung gefunden hätte, ginge es allein um die menschliche Qualifikation. Letztendlich geht es hier um eine Tradition, diese erhält man nicht mit allzu restriktiven Regeln am Leben, sondern mit dem Feuer des Glaubens. Die Priesterweihen anderer Kirchen werden daher bei uns -wenn vergleichbar und nach dem Pontificale Romanum erteilt und schriftlich in Sukzession nachgewiesen- anerkannt.

Vagantenbischof

Warum fällt der Begriff "Vagantenbischof" Vagantenbischöfe waren alle Wanderbischöfe der ersten Jahrhunderte, das betrifft den römisch-katholischen Patrick ebenso wie iroschottischen Bischöfe Columban, Gallus oder Pirminius. Heutzutage bezeichnen sie in herablassender Weise Bischöfe, die mindestens (von Rom) aus unerlaubt geweiht wurden oder deren Befähigung bzw. Aufgabe zweifelhaft ist.

Gültigkeit

Eine gute Definition der Gültigkeit bildet die altkatholische Kirche mit diesen Merkmalen, nachdem jede Weihe eines Bischofes in ihren Augen gültig ist, die

  • von (mindestens) einem gültig geweihten Bischof
  • öffentlich
  • für ein tatsächlich bestehendes Bistum (Diözese) oder eine tatsächlich bestehende Gemeinde
  • unter Handauflegung und Herabrufung des Heiligen Geistes auf den zu Weihenden

durchgeführt wird. Wir sehen dies ebenso, weshalb gerade Weihen stets öffentlich sind d.h. es sind Gäste zugelassen und es besteht bei uns stets ein Bistum bzw. eine Gemeinde, die unseren Bischöfen zugeordnet wird. Zuweilen - und das sei unbestritten - sind es kleine Gemeinden und riesige Gebiete, die aber dennoch betreut werden müssen. Wir konstatieren: Unsere Bischöfe wurden sämtlich nach oberen Kriterien mit rechter Intention und den dafür wesentlichen Elementen des Pontifikale Romanum geweiht.

siehe auch

Quellen

<references />