Zölibat

Aus KKWiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Max Barascudts Im Scriptorium.jpg

Grundsätzlich

Wie steht ihr zum Zölibat? Wir, d.h. die KKD und die Mitgliedskirchen akzeptieren ihn als eine Art der Askese, solange er freiwillig und ohne Zwang eingehalten wird. Wir legen ihn aber im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche und auch den orthodoxen Kirchen (bei Bischöfen und Mönchen) keinem Kleriker auf. Der Zölibat kann auch unter Verheirateten / gebundenen Partnern gelebt werden, als „Enthaltsamkeit während des Dienstes“ bzw. als ehrsames Verhalten vgl. den orthodoxen Kirchen.

Überlegungen zur Keuschheit

Dazu Zitieren wir Wikipedia <ref>http://de.wikipedia.org/wiki/Keuschheit Stand 11.12.2014 9:22</ref> "Keuschheit (keusch aus lateinisch conscius, ‚bewusst‘), lateinisch castitas ist ein ethisches Konzept der Mäßigung im Umgang mit Sexualität, zumeist aus religiösen Gründen.[...]das Ideal der gewollten und bewussten Keuschheit ist allerdings weitreichender: Keuschheit bezeichnet das Verhalten einer Person, sich auf Grund eines erworbenen Schamgefühls oder kraft eines bewussten Grundsatzes schamhaft zu verhalten und das Unschamhafte und Verstöße gegen die Sittlichkeit zu meiden.[...]Dazu gehören auch der bewusste Verzicht auf sexuelle Handlungen bei unverheirateten Personen und beim Ehepaar der Verzicht auf sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe.[...]Die römisch-katholische Kirche prägte hier den Begriff der ehelichen Keuschheit. " Diese Überlegungen bringen uns dazu, sehr wohl die evangelischen Räte bei allen Klerikern einhalten zu können ohne auf die Ehe verzichten zu müssen. Toleriert werden allerdings bei Unverheirateten auch Bindungen, die geeignet sind zu einer Ehe zu führen d.h. ernsthafte Bindungen bzw. Verlobungen. Zügelloses oder unsittliches Verhalten wird -auch bei Laien- nicht toleriert.

Überlegungen zur Ehelosigkeit

Ehelosigkeit bezieht grundsätzlich nicht auch Keuchheit mit ein. Allerdings waren auch die Apostel vermutlich verheiratet, einige enthielten sich auch der Ehe wie z.B. der (möglicherweise verwittwete) Paulus. Jener aber hatte etwas gegen Unzucht (ehelose Beziehungen) und empfahl stattdessen die Ehe: 1.Kor 7,2-3 "2 Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben. 3 Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann."<ref> http://www.bibleserver.com/text/EU/1.Korinther7 Stand 11.12.2014 Stand 9:15</ref> Dahingehend empfehlen wir durchaus das Zölibat den Priestern und Klerikern, die alle Folgen, den Sinn und die dazu nötigen Einstellungen "fassen" können, haben aber auch nichts gegen jene, denen es nicht gegeben ist und die heiraten wollen oder verheiratet sind. Alle unsere Kleriker dürfen also heiraten oder verheiratet sein In dieser Tradition standen übrigens auch schon die Celi De in den alten iroschottischen Monasterien und auch heutige frei- und altkatholische, anglikanische und reformierte Priester und Bischöfe dürfen verheiratet sein. Warum auch nicht? Wie später aufgeführt äußert selbst die röm. kath. Kirche Zweifel an der Legitimität des auferlegten Zölibates und des Verbotes einer Heirat (nicht an ihm selbst). Auf der anderen Seite fördern wir in guter Tradition auch diese, die gern ehelos bleiben möchten oder das Ideal des reinen Mönchtums leben möchten, sofern sie diesen auch einhalten.

Nachweise in den Schriften

Bibelstellen im neuen Testament

Zu dieser Frage bemühen wir uns um das Matthäusevangelium, speziell aber Petrus, der ja als Fels der Kirche gilt. Jener Petrus (oder Kephas) war aber zu Jesu Lebzeiten verheiratet, siehe folgende Bibelstelle in Matthäus 8,14:

"Jesus ging in das Haus des Petrus und sah, dass dessen Schwiegermutter im Bett lag und Fieber hatte.." <ref> vgl. http://www.bibleserver.com/text/EU/Matth%C3%A4us8 Stand 9.12.2014 22:47</ref>

Im neuen Testament und allen 4 Evangelien steht nichts davon, das die Apostel (als Vorfahren der Bischöfe) ehelos gewesen wären. Es war unter gläubigen Juden durchaus üblich (und ist es immer noch), das diese verheiratet sind! Ebenso ist bis heute nicht klar gesichert, ob Jesus nicht doch selbst verheiratet oder ledig war.

Warum aber steht dennoch das Zölibat als eine der alten Traditionen hoch im Ansehen? Wir wollen dazu das Herrenwort in Mt 19,11 und 12 untersuchen "Nicht alle fassen dies, sondern nur die, denen es gegeben ist. Denn es ist so: Manche sind von Geburt an zur Ehe unfähig, manche sind von den Menschen dazu gemacht und manche haben sich selbst dazu gemacht - um des Himmelreiches willen. Wer das erfassen kann, der erfasse es.<ref> vgl. http://www.bibleserver.com/text/EU/Matthäus19,12 Stand 9.12.2014 22:39</ref>

das in Bezug auf das Ledigsein, das es "zu fassen" gilt gern zu Rate gezogen wird. Es stimmt, das Jesus die Ehelosigkeit offenbar als etwas "Höheres" ansah, zumal dann noch, wenn sie um des Himmelsreich wegen gegeben wird. Allerdings betont er mehr oder minder auch, das dies "eine Gabe" sei und nicht etwa eine Anordnung oder gar eine Pflicht. Dies geht aus den verwendeten Ausdrücken hervor, nämlich das griechische lógos besitzt gleich mehrere Doppelbedeutungen, wie etwa Sinn, Vernunft, Inhalt, aber auch Lehrsatz. Das gleichbedeutende Wort lautet im Hebräischen dabár oder debiráh, welches gemein mit „Wort“ und „Sache“ übersetzt werden kann. Wir gehen von der "Sache" des Ledigsein aus, welche nicht jedem gegeben ist. Andererseits kann "fassen" auch darauf hindeuten, das dies nicht von jedem zu begreifen ist, im Sinne von "erfassen" oder das nicht jeder vom freiwilligen Verzicht so beseelt ist, das er davon erfasst würde. Dies klingt doch weit eher nach einer Empfehlung (und zwar einer freiwilligen), als nach einem Zwang. Mehr ist also aus Jesu eigenen Worten nicht abzuleiten.

Bibelstellen in den Apostelbriefen

Das er das aber auch nach dem Tode von Jesus verheiratet blieb lesen wir im 1. Korintherbrief 9,5:

"Haben wir nicht das Recht, eine gläubige Frau mitzunehmen, wie die übrigen Apostel und die Brüder des Herrn und wie Kephas?" <ref> vgl. http://www.bibleserver.com/text/EU/1.Korinther9 Stand 9.12.2014 22:45</ref>


Zölibat bei Priestern? Wir lesen 1. Korinther 7, 2-5 : "Wegen der Gefahr der Unzucht soll aber jeder seine Frau haben und jede soll ihren Mann haben. Der Mann soll seine Pflicht gegenüber der Frau erfüllen und ebenso die Frau gegenüber dem Mann. Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt.". Es wäre also der Bibel nach unbillig den Zölibat zu fordern, auch bei Priestern!

Auch im 1. Brief des Paulus an Timotheus 3, 1-5 lesen wir

"Wer das Amt eines Bischofs anstrebt, der strebt nach einer großen Aufgabe. Deshalb soll der Bischof ein Mann ohne Tadel sein, nur einmal verheiratet [...] Er soll ein guter Familienvater sein und seine Kinder zu Gehorsam und allem Anstand erziehen. Wer seinem eigenen Hauswesen nicht vorstehen kann, wie soll der für die Kirche Gottes sorgen?" <ref> vgl. http://www.bibleserver.com/text/EU/1.Timotheus3 Stand 9.12.2014 22:42</ref>

Angeblich wären laut einigen Theologen damit Gemeindevorsteher gemeint, da aber zur damaligen Zeit Vorsteher und Bischöfe (Episcopi) identisch waren, dürfte sich das tatsächlich auf Bischöfe und natürlich Priester erstrecken. In der heutigen Zeit gilt das nach wie vor für Priester der orthodoxen Kirche. Wir gehen also davon aus, das die Apostel (und somit wohl auch die Bischöfe als deren Nachfahren) sehr wohl verheiratet waren oder sein durften.

Zölibat in der alten Kirche

In den ersten Jahrhunderten gab es keine Einschänkungen, es gab die Verfechter der Ehelosigkeit ebenso wie Verheiratete. Zunehmend setzte sich jedoch eine gewisse Strömung für das Zölibat besonders im römischen Reich durch. Papst Kalixt der Erste (227 – 222) weigerte sich noch, verheiratete Geistliche zu verdammen, etwas später auf der Synode von Elvira in Spanien zwischen 295 und 314 wurde im Kanon 33 bestimmt, das sich Bischof, Priester, Diakon und alle Kleriker keusch zu verhalten hätten, nämlich

"sich des ehelichen Verkehrs mit ihren Ehefrauen zu enthalten und keine Kinder mehr zu zeugen"

Grund für diese Regelung waren vordringlich Ketzerehen und Ehen mit Juden, die man aus Erwägungen gegen heidnische Einflüsse unterbinden wollte. Dies schloß zwar kein Verbot der Priesterehe ein, doch wurde auf dem Konzil von Nizea 325 aufgrund dieser Kanones im Kanon Nr. 3 entschieden, das in einem Priesterhaushalt nur Personen leben durften, die über jedem Verdacht erhaben waren und keine jüngeren, speziell unverheirateten Frauen (subintroduces). Diese Entscheidung ob dies auf Ehefrauen zutraf blieb also jedem Einzelnen überlassen. Ambrosius forderte noch im 4. Jahrhundert die Enthaltsamkeit der Priester, welche auf der Synode von Orange in das Priestergelübte eingeschlossen wurde. Damit war zwar der Zölibat zwar praktisch in Kraft, doch hielten sich nicht viele Priester und auch nur wenige Päpste daran.

Ein Papst, der z.B. direkter Nachfolger seines Vaters Anastasius (399-401) wurde war Innozenz der Erste (402 bis 417) <ref>vgl. siehe http://www.rp-online.de/politik/ausland/rekorde-und-kuriositaeten-aus-der-geschichte-aid-1.1604348 Stand: 5.12.2014 19:58</ref>

Papst Leo der Erste riet seinen Klerikern im 5. Jahrhundert, das sie die "Josephsehe" führen konnten d.h. heiraten, aber ohne sexuelle Kontakte bleiben sollten. Im 7. Jahrhundert bestimmte Papst Gregor der Erste das seine Kleriker Tage ihrer Weihe an ihre Ehefrauen nur noch wie Schwestern lieben sollten.

Das Quintsexinische Konzil von Konstantinopel in 691 entschied hingegen: "Da wir es von der Regel der römischen Kirche gegeben kennen, dass diejenigen, die zum Diakonat oder Presbyterium als würdig vorangetrieben werden, nicht mehr versprechen sollen, mit ihren Frauen zusammen zu leben, werden wir, erhaltend die alte Regel und apostolische Perfektion und Ordnung, rechtmäßige Ehen von Männern, die in den heiligen Weihen sind, dieser Zeit an fest sein und auf keinen Fall ihre Vereinigung mit ihren Frauen lösen noch sie ihrem wechselseitigen Verkehr zu einem geeigneten Zeitpunkt berauben. Darum, wenn jemand für würdig befunden wurde, geweihter Subdiakon oder Diakon oder Priester werden kann, ist er keineswegs von der Aufnahme zu einem solchen Rang zu verbieten, auch wenn er mit einer rechtmäßigen Frau leben muß. Noch soll ihm zum Zeitpunkt seiner Weihe verlangt werden zu versprechen, aus rechtmäßigen Verkehr mit seiner Frau sich zu enthalten verlangt: Damit wir nicht schädlich die von Gott konstituierte und durch seine Gegenwart gesegnete Ehe zu beeinflussen" <ref> vgl. http://web.archive.org/web/20050720015521/http://www.ccel.org/fathers2/NPNF2-14/Npnf2-14-136.htm#P6221_1392212 mit Stand 10.12.2014 um 16:08</ref>

Im entfernten Schottland und Irland lebten zu dieser Zeit in den iroschottischen Monasterien Ledige und Verheiratete im gleichen Kloster: Dies war natürlich der römischen Kirche (nebst anderen Eigenarten) ein fortwährendes Ärgernis. Da aber bereits im 7. Jahrhundert bei der Synode von Whitby 664 die Eigenständigkeit dieses Teils der keltischen Kirche aufgegeben wurde und die Einfälle der Wikinger die meisten keltischen Klöster zerstörten, glich sich der Klerus der keltischen Kirche der römischen Tradition an, sofern er nicht langsam aufgelöst bzw. integriert wurde oder in den Monasterien mangels Nachwuchs ausstarb.

Zölibat im Mittelalter

Selbst Bonifatius drohte im 8. Jahrhundert mit harten Strafen, was die meisten Geistlichen, darunter Päpste, nicht hinderte bis ins späte 10. und 11. Jahrhundert Konkubinen und Mätressen in der sogenannten Pornokratie ("Hurenherrschaft") zu halten. Auf der Synode von Pavia im Jahre 1022 wurde darob schließlich der Zölibat als Gesetz festgelegt und auf dem 2. Laterankonzil in 1139 entgültig für alle Kleriker bestätigt und mit der Exkommunikation bedroht.

Anmerkung: Zu dieser Zeit vor dem 2. Lateran und der Synode von Pavia war die keltische Kirche quasi größtenteils bereits in die römische Kirche assimiliert bzw. der nun in kleinen Gemeinden eigenständige Teil von Rom getrennt. Aus diesem Grunde besitzt das Zölibat für die KKD nicht diese enge Bedeutung, die es für Rom verständlicherweise hatte, ohne den Zölibat als Möglichkeit der Askese gänzlich abzulehnen.

In den ersten 1200 Jahren des Bestehens der Kirche waren Priester, Bischöfe und -man bedenke- sogar 39 Päpste verheiratet. <ref> vgl. 3. Kelly, J. N. D. Oxford Dictionary of Popes. New York, Oxford Press. 1986.</ref> Siehe hierzu auch den Artikel in der Wikipedia "Verheiratete Päpste" <ref> vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Verheiratete_Päpste Stand 10.12.2014 um 12:32</ref> . Noch im 16. Jahrhundert hatten die Päpste Julius III, Paul III und Gregory XIII sexuelle Beziehungen und daraus resultierende Kinder, interessanterweise betrafen dies auch andere, kinderlose Päpste wie Leo X und Julius III die aber -Geschichtsforschern nach- vermutlich homosexuell waren. <ref> http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_sexually_active_popes Stand 10.12.2014 14:20</ref>. Seit 1585 (d.h. also nach der Reformation) aber ist kein Papst mehr bekannt, dem Beziehungen nachgewiesen werden konnten.

In Österreich und anderen Randgebieten gabe es dennoch weiterhin auch im 13. Jahrhundert viele unehelische Kinder von Bischöfen (Heinrich von Basel hinterließ 20 Kinder, Heinrich von Lüttich gar 61). Die Liste ließe sich bis heute weiterführen, obgleich es weitere Konzile als Dekrete festlegten (Decretum Gratiani in 1142), selbst das berühmte Konzil von Trient bekräftigte nochmals diese Haltung.

Zölibat in der Reformation

Auch in späterer Folge wurde der Zölibat nicht wirklich eingehalten. Selbst Päpste hatten ihre Konkubinen, bzw. Beziehungen zu Frauen, mit denen sie Kinder gezeugt haben. Bereits in vorreformatorischer Zeit im 14. Jahrhundert in England vertrat der Pfarrer Wyclif die Aufhebung des Zölibats, seine Thesen verbreiteten sich zusehends. Die Reformation im 16. Jahrhundert und die entgültige Abspaltung der reformatorischen Kirchen und der anglikanischen Kirche brachten u.a. in jenen eine Aufhebung des Zölibats mit sich.

Heutiger Zölibat

Das 2. vatikanische Konzil räumte durchaus im Priesterdekret Nr. 16 ausdrücklich ein, dass die Ehelosigkeit nicht vom Wesen des Priestertums gefordert ist, wohl aber aus Traditiongründen und das sie-und sei es noch so falsch- beibehalten werden sollte. Papst Johannes Paul II. bestätigte diese Haltung 1993 <ref> vgl. Time Magazine. July 1993.</ref>. Doch -es muß nochmals gesagt werden- der Zölibat ist ein Kirchengesetz und nicht ein Dogma. Er kann in jeder Kirche durch Beschluß der Führung jederzeit geändert werden, bei uns hingegen ist der Zölibat aufgrund der Kirchengeschichte eine Option der Askese und kein Gesetz, welches wir aufrecht erhalten können oder gar wollen. Allerdings sollte sich (als Empfehlung unserer Kirche) jeder Kleriker -sofern er mit einer Frau zusammenlebt- ordnungsgemäß an sie binden d.h. zumindest verloben, besser aber heiraten (vgl hierzu die Kanones).

Siehe auch

Quellenhinweis und Zitate

<references />