Finanzen der KKD
Die Mittelverwendung
Die KKD besitzt die Freistellung des Finanzamtes Hamm und ist gemeinnützig zur Förderung der Religion anerkannt. Wie sie wissen finanziert sich die keltische Kirche in Deutschland über den geringen Jahresbeitrag an Kirchgeld und auch über die Spenden und Beiträge eigener Mitglieder und Spenden Aussenstehender (Siehe untenstehende Gebührensatzung).
Da die KKD keine Körperschaft öffentlichen Rechtes, sondern eine des privaten Rechtes ist, kann sie z.B. keine Kirchensteuer einziehen. Alle geleisteten Dienste sind (bis auf evtl Unkosten-/Fahrtkostenerstattungen) stets unentgeltlich. Wo es irgend geht, versuchen wir selbst Leid zu lindern, zu helfen oder aber gemeinnützige Projekte, die unseren Zielen entsprechen, zu fördern: Mitglieder (und angeschlossene Kirchen / Orden / Gemeinschaften) fördern so zum Beispiel Hospize, Kinderdörfer und Waisenhäuser, unterstützen Notleidende und Menschen in schwierigen Lebensumständen, fördern die Kirche und bemühen sich um Erforschung, Verbreitung und Dokumentation ihrer Inhalte. Wir sind zur satzungsgemäßen Verwendung der Gelder laut Recht verpflichtet. Kein Mitglied der KKD wird daher mit Mitteln der KKD begünstigt. Eine Übersicht über die Mittelverwendung und zusammenhängende Tätigkeiten sehen sie unter: Detailierte Chronik und Tätigkeitsberichte . Eine genaue Aufstellung wird jährlich an das Finanzamt in Hamm abgegeben, das die satzungsgerechte Verwendung und Ordnung der Mittel überprüft. Die Unterlagen werden zudem auch auf jeder Mitgliederversammlung zur Einsicht und ggf. Prüfung ausgelegt und von einem Kassenprüfer überprüft, sowie auf jener Sitzung deren ordnungsgemäße Verwendung durch den Vorstand bescheinigt.
Spenden und Spendenbescheinigung
Um so mehr sind wir um helfen und arbeiten zu können auf Spenden angewiesen: Diese müssen auch nicht unbedingt monetär d.h. Geldspenden sein, auch Sachspenden sind durchaus willkommen, sofern sie wirklich gut gebraucht werden können. Im Zweifelsfalle fragen sie kurz an oder halten Rücksprache mit uns.
Die keltische Kirche ist im Vereinsregister Hamm unter VR 1959 eingetragen.
Diese darf als gemeinnützig anerkannter Verein St.Nr. 322/5937/0853 Spendenbescheinigungen ausstellen.
Spenden mit oder ohne Spendenquittung für den Verein bitte an:
Die Gemeinnützigkeit ist nach Freistellungsbescheid FA Hamm vom 18.5.2018 bis 31.12.2022 gültig.
Keltische Kirche in Deutschland e.V.
Volksbank Dortmund Unna Schwerte,
IBAN DE54441600144729479801
BIC GENODEM1DOR
Vermerk: z.B. Spende / Mitgliedsbeitrag oder zutreffendes
Hilfen und benötigtes Material
Sie können uns vielseitig helfen, hauptsächlich benötigen wir ganz dringend und ohne große Kosten:
- Einen Raum zum Feiern der Messen, kostengünstig (besser als Spende oder Zurverfügungstellung) und sicher an ein Wohnhaus/Geschäft angeschlossen. Es darf mitgefeiert und -gedient werden!
- Ein Wohngebäude, altes Kloster zum Wohnen (Miete verhandelbar, sollte aber für mehrere Personen Platz bieten und ggf. auch erweiterbar sein), desweiteren eine (kleine) Kapelle o.ä. gerne auch zur Mitbenutzung gegen Mithilfe und Unterstützung.
- Ein Fahrzeug, fahrbereit (d.h. zugelassen mit Tüv) und betriebstechnisch soweit ohne große Mängel - kann auch älter sein, ggf. auch Mitbenutzung des Fahrzeugs.
- Ehrenamtliche Helfer und Mitglieder, die sich gerne für einen guten Zweck engagieren (z.B. auch Theologen, Fachleute für Webgestaltung, Texter etc.)
- Liturgische Gegenstände, Paramente oder Kreuze etc., bitte größere Gegenstände erst nach Rückfrage, da erst Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sein müssen!
- Finanzielle und Ideelle Unterstützung jeglicher Art, da wir recht klein sind. Es hilft jede Hand und jede gute Tat.
Meldungen bitte derzeit an:
keltische Kirche in Deutschland, Saturnstrasse 1, 59067 Hamm
oder Telefon 02381 - 5444671