Kirchenmitgliedschaft
Wie tritt man in unserer Kirche denn ein? Sie können auf unkomplizierte Weise Mitglied in der Keltischen Kirche werden: Laden sie ihren Antrag hier herunter :
oder besuchen sie den
Lassen sie ihn sich anzeigen, drucken ihn aus und senden sie ihn uns ausgefüllt an die Adresse im Impressum oder wie unten nachstehend.
Bitte richten Sie entweder diesen oder ihren persönlichen Antrag per Post oder Email an eine der unten angegebenen Adressen mit folgenden Angaben: Name, Anschrift, Email, Telefon, Geburtsort und -datum, Familienstand, Beruf und Angaben zum kirchlichen Werdegang (Taufe, Konfirmation / Firmung, Eheschließung, Weihe). Bitte geben Sie ggf. auch an, ob Sie bereits getauft sind oder noch getauft /konfirmiert / gefirmt werden müssen.
Wenn Sie mit Ihrer Mitgliedschaft in unserer Kirche und Gemeinde besondere Ziele verwirklichen möchten oder auch Fragen über unsere Kirche haben, geben Sie dies bitte auch an, damit wir auf Ihre Wünsche eingehen können (benutzen sie ggf. dafür auch die Rückseite). Die Bescheinigung ihrer Kirchenmitgliedschaft wird ihnen per Post oder Email zugesendet.
Kontaktieren sie uns bitte unter folgenden Anschriften
bzw. senden sie ihre Anträge an folgende Adresse:
Keltische Kirche
Erzbischöfliches Generalvikariat
Saturnstr. 1
59067 Hamm
Email (bundesweit) bitte nur noch an das
Generalvikariat: webmaster@keltischekirche.de
Sie können uns ihren Antrag auch zufaxen:
02381 - 4999548
Falls sie noch Fragen haben, rufen sie uns an:
02381- 5444671
Sie können uns auch materiell, finanziell und personell unterstützen:
Die keltische Kirche in Deutschland finanziert sich hauptsächlich durch freiwillige Spenden und Mitgliedsbeiträge. Sofern kein Freistellungsgrund besteht, entrichtet jedes ordentliche Mitglied ab 2018 pro Jahr 60 Euro Kirchgeld und jedes fördernde Mitglied ab 2018 pro Jahr 30 Euro Kirchgeld (auch Gemeindemitglieder), Ehrenmitglieder und Familienangehörige wie Ehepartner und Kinder bleiben kostenfdrei) und leistet ggf. Spenden auf freiwilliger Basis - Beachten sie auch die Gebührensatzung. Wir empfehlen als freiwillige Abgabe (wenn es denn möglich ist) eine zusätzliche Unterstützung der keltischen Kirche in Deutschland monatlich mit einem Richtwert 0,5% vom Nettogehalt (Die monatliche Spende beträgt dabei ihr Monatsgehalt abzgl. Krankenkasse und Sozialabgaben geteilt durch 200, es darf auch für das Jahr überwiesen werden). Natürlich helfen aber auch materielle Spenden und etwas Beteiligung und Werben für unsere zeitgemäße Form der keltischen Kirche weiter.
Finanzielle Spenden an die Keltische Kirche in Deutschland e.V.
können auf das folgende Konto eingezahlt werden:
Ab 2019 ändert sich die Kontoverbindung!
Inhaber: Keltische Kirche in Deutschland e.V
IBAN DE81441600144729479800
BIC GENODEM1DOR
Verw. Zweck: Spende KKD
Bank: Volksbank Dortmund eG
Die Keltische Kirche in Deutschland ist als gemeinnützig unter der Steuernummer 322/5937/0853 beim Finanzamt Hamm anerkannt und darf Spendenbescheinigungen ausstellen .
Am 2.2.2012 wurde die keltische Kirche in Deutschland e.V. unter der Registernummer VR 1959
im Vereinsregister Hamm eingetragen.
HINWEIS: AB 2019 WIRD DIE KELTISCHE KIRCHE INNERHALB DES GEMEINNÜTZIGEN VEREINES UNABHÄNGIG-KATHOLISCHE KIRCHE AUFGEHEN
Weiterlesen? Ihnen stehen noch weitere Punkte zur Auswahl (bitte untenstehend anklicken)