Satzung

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Kramerinnung Regensburg Satzung.jpg

Die keltische Kirche ist eine Vereinskirche, gemeinnützig und mit eigener juristischer Person im Vereinsregister Hamm unter VR 1959 eingetragen. Für kleine Kirchen ist dies die bislang hierzulande einzige Möglichkeit eine rechtlich eigenständige Körperschaft des privaten Rechts zu bilden. Unsere Satzung wird -ebenso wie die Sitzungsprotokolle- in regelmäßigen Abständen durch das Finanzamt und Registergericht geprüft, es ist also sichergestellt, das keinerlei finanzielle Interessen oder rechtlich unzulässige Passagen in ihr enthalten sind.

Siehe auch


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