Keltische Kirche in Deutschland
Die keltische Kirche in Deutschland ist eine christliche Gemeinschaft, die das Iroschottische Christentum in Deutschland wieder neu beleben und diese Ausprägung der alten christlichen Kirche in Tradition ihrer schottischen Mutterkirche weiterführen möchte. Sie gründete sich am 30.10.2011 aus dem Zusammenschluss verschiedener keltischer Gemeinschaften und ist die erste registrierte, christlich keltische Kirche in Deutschland.
Inhaltsverzeichnis
Sitz und Gemeinschaften
Der Hauptsitz der Kirche befindet sich in Hamm/NRW mit Gemeinschaften und Fraternitäten überwiegend in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Denomination
Abt Eigenname
Die keltische Kirche benennt sich tatsächlich nach der alten Kirchenform der iroschottischen katholischen keltischen Kirche, welche aus keltisch geprägten Ländern mit dementsprechenden Traditionen stammt. Sie ist (und war) allerdings nie eine zusammenhängende Kirche wie z.B. die römische, sondern eine Verbindung vieler Klöster- und Lebensgemeinschaften, Wandermönchen und angeschlossenen Gemeinden und später ein Teil der römisch-katholischen Kirche. Die keltische Kirche in Deutschland entstammt einer Verbindung aus solchen keltisch - katholischen Gemeinschaften und Kirchen (wie zum Beispiel der keltisch apostolischen Kirche), sie ist das Pendant zur keltischen Kirche (celtic apostolic church) in Schottland und zur keltischen Kirche in den USA und anderen Ländern. Allen gemein ist, das sie sich als ein Teil der katholischen Kirche sehen, aber von der römisch-katholischen Kirche unabhängig sind. Die Kirche steht dem Sakramentsverständnis, Liturgie und Tradition der römisch katholischen Kirche sehr nahe, trägt aber vor allen Dingen im Verständnis einiger Dogmen sehr altkatholische und ökumenische Züge und sieht sich im Übrigen als Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche.
Anerkennung
Die KKD ist derzeit im FA Hamm unter 322/5937/0853 ab 17.11.2011 als gemeinnützig registriert und darf Spendenbescheinigungen ausstellen, arbeitet aber auf das Ziel hin, als Körperschaft des öffentlichen Rechtes anerkannt zu werden.
Es gibt kein Erfordernis einer staatlichen Genehmigung für einen religiösen oder weltanschaulichen Zusammenschluss. Nur für die Anerkennung einer bestimmten Rechtsform (z.B. eines rechtsfähigen Vereins) bedarf es einer Eintragung in die entsprechenden Register, was aber für alle auch nichtreligiösen Vereinigungen gilt. Entsprechendes gilt etwa auch für eine steuerrechtlich begünstigende Anerkennung als gemeinnützige oder wohltätige Organisation. Jede Religionsgemeinschaft kann sich als Verein organisieren und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangen (sog. juristische Person) und so auch als Organisation am Rechtsleben teilnehmen (z.B. Verträge schließen). Viele Religionsgemeinschaften in Deutschland haben den Status eines eingetragenen Vereins.
staatliche / offzielle Anerkennung?
Zur Anerkennung als Kirche ist in Deutschland keine sonders hohe Bedingung verbunden: Eine "staatlich anerkannte" Religionsgemeinschaft gibt es laut GG in Deutschland nicht, denn es gibt weder eine Anmeldepflicht noch ein staatliches Anerkennungsverfahren. Folglich kann damit auch keine Unterscheidung zwischen angeblich "staatlich-anerkannten" und anderen Religionsgemeinschaften erfolgen: Irrigerweise wird oft eine Anerkennung als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" mit einer offiziellen "staatlichen Anerkennung" einer Kirche gleichgesetzt, was aber nur staatliche Förderungen und zusätzliche öffentliche Rechte mit sich bringt, wie Einzug von Kirchensteuern, Religionsunterricht etc.
Die Verleihung eines Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" der großen christlichen Kirchen gemäß Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5 WRV hat historische Gründe und kann auf Antrag Religionsgemeinschaften verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten". Da die Hürden hier sehr meist hoch angesetzt sind (je nach Bundesland ein paar tausend Mitglieder, über ca. 30 Jahre Bestehen, gute Finanzierung) kommen meist nur mitgliederstarke alte Gemeinschaften und natürlich die seit jeher bestehenden Kirchen für diesen Status in Frage.
Organisationsformen von Kirchen
Letztendlich trifft man in Deutschland auf 3 Formen, die sich lediglich in der Art der Körperschaft und staatlichen Förderung unterscheiden:
- Die nicht eingetragenen Religionsgemeinschaften (keine Förderung), keine Körperschaft),
- als eingetragene, gemeinnützigen Vereine (steuerliche Förderung, privatrechtliche Körperschaft)
- und die Körperschaften öffentlichen Rechts (öffentlich gefördert, zum Teil mit Verträgen).
Für kleine und relativ junge Kirchen bleibt also als Körperschaft nur die Form der "Vereinskirche" ohne größere öffentliche Privilegien. Sie sind aber dennoch gültige und vielfach auch eingetragene und natürlich auch offizielle Kirchen. Siehe hierzu auch Konfession FAQ . Gesetzlich ist die Geleichberechtigung z.B. unserer Kirche über das Grundgesetz, die (dazu gültige) Weimarer Verfassung und diverse andere Rechtsvorschriften gesichert:
siehe auch
Siehe hierzu: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KirchenReligion/StaatReligion/StaatReligion_node.html
Presseberichte, Bücher, Verzeichnisse
Artikel "Der Kreis des Lebens", Westfälischer Anzeiger, 27. August 2011
Internationales Verzeichnis der keltischen Kirchen
Eintrag im Beammachine Verzeichnis