Charta der ökumenischen Zusammenarbeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Charta der ökumenischen Zusammenarbeit entstand am 20.10.2014 und ist eine freiwillige Einwilligung in die Ökumene unter bestimmten Bedingungen.
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Die Charta der ökumenischen Zusammenarbeit entstand am 20.10.2014 und ist eine freiwillige Einwilligung in die Ökumene mit der KKD unter bestimmten, definierten Bedingungen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der [[Charta Oecumenica]] der Konferenz europäischer Kirchen (siehe auch ACK, ÖRK).
  
 
== Text der Einwilligung ==
 
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Charta für ökumenische Zusammenarbeit (Charta for ecumenal work)  
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Charta für ökumenische Zusammenarbeit (Charta for ecumenal work)
  
 
Wir die keltische Kirche Deutschland und Mitgliedskirchen, sowie auch die mit ihr verbundenen Kirchen und  die unten aufgeführten, unterzeichneten Kirchen erklären die uns verbindende Zustimmung zu folgenden 8 Auffassungen:
 
Wir die keltische Kirche Deutschland und Mitgliedskirchen, sowie auch die mit ihr verbundenen Kirchen und  die unten aufgeführten, unterzeichneten Kirchen erklären die uns verbindende Zustimmung zu folgenden 8 Auffassungen:

Version vom 11. Januar 2015, 19:57 Uhr

Die Charta der ökumenischen Zusammenarbeit entstand am 20.10.2014 und ist eine freiwillige Einwilligung in die Ökumene mit der KKD unter bestimmten, definierten Bedingungen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Charta Oecumenica der Konferenz europäischer Kirchen (siehe auch ACK, ÖRK).

Text der Einwilligung

Charta für ökumenische Zusammenarbeit (Charta for ecumenal work)

Wir die keltische Kirche Deutschland und Mitgliedskirchen, sowie auch die mit ihr verbundenen Kirchen und die unten aufgeführten, unterzeichneten Kirchen erklären die uns verbindende Zustimmung zu folgenden 8 Auffassungen:

1. Ein Leib Christi: Wir sind grundsätzlich zur Aufnahme ökumenischer Verbindungen zu christlichen Kirchen bereit, sofern diese sich gegenseitig als einen Teil der einen, heiligen, katholische apostolischen Kirche Christi sehen und akzeptieren.

2. Akzeptanz 7 ökumenische Konzile: Wir bejahen die ersten sieben ökumenischen Konzile und akzeptieren Unterschiede in Auffassung und Zulassung der Frauen bei Ordination, gemischten Gemeinschaften, bei Priesterämtern oder deren Ehen und der Bilderverehrung zwischen den einzelnen orthodoxen und katholischen Kirchen.

3. Akzeptanz Frauenordination bei Kirchen: Wir stehen der Frage der Frauenordination zumindest wohlwollend gegenüber und akzeptieren diese für andere Kirchen, selbst wenn wir diese selbst nicht anwenden (möchten).

4. Eingeschränkte Zulassung zur Kommunion bzw. Abendmahl: Wir stehen der Frage der Zulassung von Christen zur Kommunion ungeachtet vorheriger Eheschliessungen, sexueller Präferenzen oder Denominationen auf gerechter Anfrage und Anforderung hin im Sinne der Einsetzung von unserem Herrn Jesu Christi postiv gegenüber.

5. Akzeptanz der 7 Sakramente, besonders der Eucharistie und Taufe: Wir sehen die 7 Sakramente der katholischen und orthodoxen Kirchen als Grundwerte der einen heiligen, katholischen apostlischen Kirche an, besonders und grundsätzlich aber fordern wir die Taufe und das Abendmahl (Eucharistie) als gemeinsam und gleichsam akzeptierte Sakramente:

a) In der Eucharistie und Kommunion ist nach orthodoxer und katholischer Weise obligatorisch der Leib und das Blut Christi in Realpräsenz der Gläubigen anwesend, sie ist mindestens von einem von der Gemeinde erwählten, je nach Bestimmungen der Kirche/Gemeinschaft ordinierten und dafür eingesetzten Priester zu vollziehen.

b) Die Taufe ist trinitarisch mit 3 maligen Übergiessen mit Wasser im Namen des Vaters, Sohnes und des heiligen Geistes im Sinne der Einsetzung durch die Kirche durch einen Gläubigen zu vollziehen.

6. Akzeptanz der Eigenbestimmung der Kirchen und Gemeinschaften: Wir erkennen die Titel, Ämter, Liturgie und den Kanon anderer Kirchen als für diese verbindlich an, ohne das dies Auswirkungen auf die vorstehenden Bestimmungen oder auf teilnehmende Kirche hätte. Jede der teilnehmenden Kirchen bleibt autokephal, gegenseitige Rechte und Pflichten, ausgenommen dem Respekt dieser Traditionen gegenüber, sind nicht einforderbar.

7. Akzeptanz des dreifachen Amtes: Das Verständnis des Klerus als 3 faches Amt (Diakon, Priester, Bischof) und der Ministranten orientiert sich zumindest an der katholischen, ursprünglichen Tradition der Kirche, in der Priester als Nachfolger der Apostel, deren Diener und Gläubige einen gemeinsamen Korpus Christi bildeten.

8. Bemühung um interreligiöse Zusammenarbeit: Die interreligiöse Zusammenarbeit wird gefördert, insbesondere eine Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe im gegenseitigen Respekt mit bedingungsloser Akzeptanz der Menschenrechte und der Charta der vereinten Nationen im Interesse aller Menschen ist Grundbedingung.

Die Einwilligung in vorstehende Erklärung definiert unsere Kirche / Gemeinschaft als Teil der ökumenischen Bewegung, so wie wir sie verstehen und wie wir sie unterzeichnen können – zum Nachweis werden wir diese Erklärung auf einem Medium (bevorzugt Internetseite) veröffentlichen und den Mitgliedskirchen eine Kopie zukommen lassen:

Erste beigetretene Kirchen

20. Oktober 2014

  • Katholisch Orthodoxe Einigkeitskirche, koed.keltischekirche.de
  • Orden St. Sebastian, koed.keltischekirche.de
  • Orden vom Steinberg, www.clochsliaph.de
  • Orthodoxe Keltisch-Germanische Kirche, www.keltischekirche.de

Siehe auch

Liste der ökumenisch mit der KKD verbundenen Kirchen