Trauung

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Das Ehesakrament ist eines von 7 Sakramenten der keltisch-katholischen Kirche.

Trauarten

Die keltische Kirche kennt verschiedene Arten der Trauung:

1. Die sakramentale Trauung unter keltischen/ katholischen Christen. Die nachfolgende Trauung beschreibt diesen Fall. Diese Ehe ist sakramental, d.h. sie ist, da mit dem heiligen Geist besiegelt, ewig gültig. Es gibt bei uns aber in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Entbindung bzw. Trennung (Scheidung).

2. Die natürliche Trauung unter konfessionverschiedenen Paaren (d.h. Christen versch. Konfession) . Diese Trauung ist nicht sakramental und kann daher auch unter bestimmten Bedingungen (z.B. durch Dispens / Taufe eines Partners bzw. Verlassen des Ungetauften s. auch Petrinisches oder Paulinisches Privileg) daher leichter gelöst werden. Sie entspricht ansonsten -mit Änderungen- dem 1.Fall und darf -mit Dispens- auch ewig gültig sein.

3. Die traditionelle Bindung (auf Probe, Verlobung, auch Tektown Hochzeit). Sie wird (u.U. im privaten Rahmen) mit minimalen christlichen Segen / Umfang vollzogen. Auch hierbei ist das Traupaar Akteur und verspricht sich -allerdings nur für ein Jahr und einen Tag- die Ehe. Nach Ablauf des Jahres gehen beide entweder ihrer Wege oder es folgt eine Ehe nach den Fällen 1-2. Eine Bindung kann auch ein fortdauerndes Treuegelöbnis sein, verbunden mit Fürbittsegen und Bindungsversprechen.

Die Ehe als Sakrament

In der heutigen Zeit sind voreheliche Beziehungen nichts ungewöhnliches mehr, dennoch hält die sakramentale Ehe ("bis das der Tod euch scheidet") einen hohen Stellenwert. Man bedenke gut, wenn man sakramental heiraten möchte: Das Eheversprechen soll auf Dauer ungeachtet aller Schwierigkeiten ausgelegt sein und bedingt absolute Treue zum Partner. Man soll sich gegenseitig gut geprüft haben, andernfalls ist eine Verlobung oder "Tektown"ehe nach keltischem Brauch vorab sicher empfehlenswert.

Anerkennung

Ist eure Trauung in anderen Kirchen anerkannt? Trauungen sind seit geraumer Zeit hierzulande auch getrennt von der gesetzlichen Trauung in der jeweilig durchgeführten Form natürlich gültig. Bei Konfessionsverschiedenen Ehen bitten wir darum, das sich die Trauenden zuerst mit beiden Priestern in Verbindung setzen, damit möglichst ein Konsens über eine gemeinsame Zeremonie und ein gemeinsames Sakramentsverständnis erzielt werden kann. Bei einigen Konfessionen ist dies leider nicht möglich, dann liegt die Entscheidung bei den Eheleuten: Wir trauen dann gemäß unseres Glaubens ungeachtet dessen alle Angehörigen auch anderer Konfessionen, wenn diese dies ausdrücklich wünschen und sich damit dem Recht der KKD unterwerfen.

Trauungen, Bindungsversprechen, Trauversprechen (wenn schon vorgenommen) aller anderen Kirchen und Religionen werden bei uns als gemeine (weltliche) Trauungen anerkannt (siehe evangelische Kirchen nach den Worten Luthers, das die Ehe "ein weltlich Ding" sei). Ob diese bei uns auch als sakramentale und nicht weltliche Trauung anerkannt werden, richtet sich nach dem Sakramentsverständnis der jeweiligen Kirche (bei katholischen Kirchen nehmen wir dies als gegeben an). Bei Trauungen die bei konfessionsverschiedenen Eheleuten vorgenommen werden, richten wir uns nach dem Wunsch und Sicht der Eheleute (einer der Eheleute muß dabei katholisch sein, bei keinem Konsens siehe evangelische Ehen).

Ehehindernis

Einige Dinge sollten sie vorab bedenken: Die Kirche muß sich in mindestens einem Vorgespräch vergewissern, das aus kirchlicher Sicht keine Ehehindernisse bestehen, wie etwa Verwandtschaft, zu geringes Alter, Mehrfachheirat, aber auch Gleichgeschlechtlichkeit und derlei gleichen mehr:


  • Vielweiberei (Siehe hierzu den Punkt "Scheidung / Wiederheirat" weiter unten!)

(in jeglicher Form, z.b. auch verheiratete Nebenfrauen bei Sondergemeinschaften oder Mohammedanern etc. )

  • Blutsverwandtschaft

(bis ausschl. Cousin/Cousine, einschl. Adoptionskindern. Im letzteren Fall richtet sich das nach dem rechtlichen Status)

  • Gleichgeschlechtlichkeit (siehe hierzu aber Punkt "Gleichgeschlechtlichkeit" weiter unten!)

(Nach biblischen Grundlagen können nur Mann und Frau ein Paar bilden.)

  • Minderjährige gegen Willen der Eltern

(bis 18. Lebensjahr nur mit Einverständnis und Wissen der Eltern gültig!)

  • "Stellvertreter"ehen

(Die zu trauenden Personen können nicht durch Dritte vertreten werden!)

  • Personen im Stand des Abfalls oder Sünde

(Es ist eine Beichte und Wiedereintritt bei Abgefallenen vor der Hochzeit durchzuführen. Mit Dispens dürfen auch Ausnahmen erfolgen.)

  • Bestehendes Eheband

(Bei noch bestehender gesetzlicher oder kirchlicher Ehe -auch anderer Konfessionen- ist eine Hochzeit nicht möglich. )

  • (Quasi-)Schwägerschaft

(Schwager und Schwägerin können nicht heiraten, siehe auch Verwandtschaft.)

  • Religionsverschiedenheit

(bei z.B. Hindus, Shintoisten oder Paganen gibt es keine christliche Taufe. In diesem Falle kann die Trauung nur mit Dispens erfolgen. )

  • Weihe- oder Ordensgelübte

(Bei Zölibat oder besonderen Ordensgelübten kann dies der Ehe hinderlich sein. In der keltischen Kirche ist dies eher weniger der Fall.)

  • Frauenraub und Gattenmord

(„entführte“ Ehepartner unter Zwang oder wie obig dürfen nicht heiraten)

  • Unfähigkeit zum Akt

(Falls die Ehe nicht geschlechtlich vollzogen werden kann ist sie ungültig.)

  • "Spass"ehen und sonstige staatliche Hindernisse

(Jede Art fehlender Ernst, Heirat mit Dingen, oder staatliche Verbote oder sittlich bedenkliche Umstände können -auch mit Dispens- zur Ungültigkeit oder Verhinderung der Ehe führen)

Wiederheirat

Nichts währt auf der Erde ewig. So können auch im Nachhinein Dinge bekannt werden, an der eine Ehe scheitern muß und wird. Nicht selten muß eine Ehe formaliter aufgehoben werden, weil es echte Ehehindernisse sind und das Verständnis der KKD dahingehend orthodox geprägt wurde. Dieser Punkt betrifft Geschiedene oder Wiederverheiratete: Bei uns gilt wie in der orthodoxen Kirche, das sie (bis zu 3x) heiraten dürfen.Wir sind bereit, sie gerne als Mitglied in einer unserer Gemeinden zu trauen. Kann ich mehrfach nach einer Scheidung also einfach wieder heiraten?

  • Ohne triftigen Grund oder aus einer Laune heraus: Nein.
  • Als Gnadenakt mit Dispens des Bischofs, unter begründeten Umständen Ja.

Es sind folgende Umstände möglich:

  • Der Betreffende war Mitglied einer nichtkatholischen Konfession und ist standesamtlich geschieden, bleibt aber in der Konfession. In diesem Falle liegt es an seinem Bischof im Einvernehmen mit unserem Bischof des Angehörigen der KKD (einer von Beiden muss in der KKD sein) ob man erneut trauen kann.
  • Der/die Betreffende/n ist/sind Mitglied der KKD und standesamtlich geschieden. In jenem Fall wird nach einem Gespräch per Gnadenakt ein Scheidebrief ausgestellt und die Ehe unter Grundangabe vom Bischof ggf. auch Kirchengericht annulliert. Eine schlichte Zeremonie der Wiederheirat ist möglich.
  • Beide Betreffenden waren bei der KKD miteinander verheiratet, haben sich (per Scheidebrief) scheiden lassen und wollen die Ehe nochmals eingehen. In diesem Falle erfolgt KEINE neue Trauung, sondern die Annullierung des Scheidebriefes, da die Ehe dadurch geheilt wird. Aber Achtung: Eine nochmalige Scheidung oder Heirat ist nicht möglich.

Die Trauung ist üblicherweise ein einmaliges Sakrament, dennoch gibt es in der keltischen Tradition auch aus Gnade die Entbindung davon. Diese kann aus mehreren -auch in der röm. kath. Kirche anerkannten- Gründen erfolgen: Ungültigkeit, Naturehe, schwere Gründe, Tod, um nur einige zu nennen.

Siehe hierzu auch: Scheidung

Verlobung / Hochzeit auf Zeit

Warum gibt es bei euch die Form der Entbindung / kirchlichen Scheidung ? Diese Praxis rührt wohl auch aus der jahrtausenden alten Form der iroschottischen Ehe her, die per Handbindung (Handfasting, Handhalten; Bindung) durchgeführt wurde. Es gab sogar eine "Ehe auf Probe" oder besser eine Zufallshochzeit, die sog. Tektownhochzeit. Es reichten sich bei einer Quelle (Lag an Aonaight) durch ein schmales Mauerloch als Sichtschutz getrennt junge heiratswillige Frauen und Männer die Hände und waren dort auf ein Jahr und einen Tag gebunden. War dieses Jahr nicht gut (oder gefiel der solcherart zufällig gefundene Partner nicht- d.h. ein Error in Personam, der sich auch auf geistige Gemeinsamkeiten erstreckt), so gingen beide in einen Ringwall (rath dubh), stellten sich Rücken an Rücken und verliessen den Ort durch die entgegen gesetzten Tore. Diese Praxis gab es immerhin aus der Antike bis 1770 n. Chr. und wird auch heute noch von einigen naturreligiösen Gruppen und Paaren durchgeführt.

Gleichgeschlechtlichkeit

Dieser Punkt wird unter Dogmen behandelt, kurz: Ein Ehesakrament ist aufgrund biblischer und trad. Aussagen und Gegebenheiten für gleichgeschlechtliche Paare nicht möglich. Dies ist leider eine derjenigen Dinge, bei denen die Bibel sehr deutliche Anweisungen gibt, die man nicht ignorieren kann. Aus diesem Grunde werden kirchliche Trauungen anderer Kirchen bei Gleichgeschlechtlichen zwar als solches vermerkt, aber formell von uns nicht anerkannt und sind bei uns ein Ausschlußkriterium. Aber: Auch gleichgeschlechtliche Gläubige werden von der Kirche, speziell nicht der KKD und ihren Kollegen der UKK in der freikirchlichen katholischen Bewegung FKB ausgegrenzt, sondern auf ihren Weg in eine Partnerschaft und Gemeinschaft begleitet. In Bezug auf die KKD steht ihnen ein Fürbittgottesdienst für eine Bindung in Gläubigkeit und Sündfreiheiteit zur Verbindung, da eben dies gesegnet wird -sowohl bei heterosexuellen ("Vorlobung / Partnerschaft"), als auch Gleichgeschlechtlichen ("Partnerschaft/Gemeinschaft")- und dies auch im Altertum üblich war, gilt dies nicht als sakramentale Ehe! Eine ehelich sakramentale Trauung ist in der KKD nicht möglich. Wir vermitteln sie aber gerne zu einer in Freundschaft verbundenen Kirche, bei der sie ganz regulär heiraten dürfen oder die diese Trauung vornimmt. Siehe hierzu auch den folgenden Punkt:

Verlobung/Segnung einer (gleichgeschlechtlichen) Verbindung

Ein Paar für eine typisch traditionelle keltische Bindung (die bei unserer Kirche als "Verlobung" bzw. Segnung gilt) wie z.B. eine Teltownhochzeit (nach Tailtu in Irland benannt) oder eine Segnung kann man gern auch zu uns in diesem speziellen Fall Verbindung aufnehmen, wir werden dies (natürlich unter Wahrung unserer christlichen Grundsätze) auch nach ihren Wünschen anpassen und segnen können. Im einfachsten Fall ist dies ein gegenseitiges Versprechen, für mindestens ein Jahr und einen Tag (Verlobung nach obiger Art ) zusammen zu bleiben zu wollen und diese Verbindung segnen zu lassen und entweder -falls im Mai geschehen- im Herbst zu heiraten oder im nächsten Jahr. Im Laufe der Jahre haben sich so schon auch viele spätere Ehen ergeben, die neben der zu begründenden standesamtlichen Heirat und vor der kirchlichen Heirat ein passendes Ambiente und eine schöne Feier fanden. Traditionell ist diese Handreichung (durch ein Steinloch, halten in ein fließendes Gewässer wie einen Bach etc.) in Schottland und Irland ein alter Brauch, eine "Hochzeit auf Probe" oder Teltownhochzeit. In alter Zeit sah sich das junge Paar nicht einmal! Die Ausgestaltung bleibt ihnen überlassen, wir raten dringend aber zu einem Vorgespräch - auch sollten keine Ehehindernisse bestehen, Natürlich können wir eine spätere traditionelle Ehe auch ebenso an einem oder gar dem gleichen Platz in der Natur durchführen, es bleibt ganz ihnen überlassen. Der auf uns entfallene kirchliche Teil ist übrigens (bis auf den Unkostenersatz) auch hier stets kostenlos.

Rechtliches

Ist die Kirchliche Trauung ohne Standesamt zuvor/danach/gänzlich ohne bei euch möglich? Es ist bereits vor fast 4 Jahren eine Änderung im Personenstandsgesetz am 1.1.2009 in Kraft getreten. Möglich wurde die alleinige kirchliche Trauung durch die §§ 67, 68 die ersatzlos gestrichen wurden und eine vorherige standesamtliche Trauung (ggf. mit kirchlicher) oder eine kirchliche nur in Einheit mit einer standesamtlichen Trauung vorschrieben. Nun haben alle Trauwilligen die Möglichkeit, sich als Paar allein kirchlich ohne oder mit der standesamtlichen Trauung (vor oder danach) trauen zu lassen d.h. die kirchliche Trauung ist allein ihre Privatangelegenheit!

§ 1310 BGB bestimmt darum, das nur die standesamtliche Eheschließung eine Ehe im Rechtssinne begründet und deshalb eine kirchliche Trauung keine rechtliche Wirkung entfaltet. Sie werden bei uns also nur und allein vor Gott getraut, eine Trauung vor dem Staat (mit allen Folgen des Personenstandes, Erb- , Steuer- und Versorgungsrecht etc.) benötigt also immer noch die standesamtliche Trauung.

Wir werden für unseren Teil nicht überprüfen, ob sie (schon) beim Standesamt waren - für uns gilt die Trauung vor unserer (oder anderer, anerkannter Kirchen). Eine standesamtliche Trauung ist für sie dennoch empfehlenswert, auch im Fall der Absicherung.


Etwaige Kosten für anreisende Priester und Ausgestaltung

Die Reise- / Verpflegungs-/ Unterkunfts- / Ausgestaltungkosten müssen für den anreisenden Priester von Ihnen vorab nach Absprache übernommen und beglichen werden, damit sind die Eigenkosten für die Kirche abgedeckt (wir können es aus dem geringen Mitgliedsbeitrag nicht stemmen). Sie können natürlich Kosten sparen, in dem sie selbst zu einer Gemeinde anreisen, auf sonderlich aufwendige Ausgestaltung (Blumenschmuck, anmietbare Kirchenräume etc.) verzichten und es im kleinen Kreis feiern wollen. Auch finanziell weniger gut gestellte brauchen keine Sorge zu haben: Die Sakramente und der kirchliche Dienst selbst ist und bleibt bei uns stets kostenlos.

Orte

Für die Unkosten der Lokation, der Verpflegung, Anreise und Übernachtung, Aufwandspauschalen und andere Eigenkosten sollten sie nach Absprache im Voraus aufkommen können (sofern Unkosten anfallen), ihnen bleibt da zur Ausgestaltung stets genug Platz (solange es für unser Christentum angemessen scheint).

  • In einer unserer Partnerkirchen (UKK, VECG, CCUS etc. weltweit)
  • in ganz Deutschland bei Unkostenerstattung (bei freier Anreise, ggf. Unterbringung mit Verpflegung) und in gerechtfertigten Umfang
  • in keltisch- katholischer (freier katholischer) Form mit alten, aber auch neuen Messtexten und gültigen Segen / Bescheinigung der KKD
  • in unseren Hauskirchen, von ihnen angemieteten Räumen, im Freien (z.B. romantisch an Bächen, Eichen, Waldlichtungen, Hügeln)
  • in ihren Räumlichkeiten und bei eigenen Verwandten, Bekanntenkreis, Kollegen
  • mit eigener Lumination (Fackeln), eigenen Einleitungstexten, Gedichten, Musik und eigener Blumenausgestaltung (nach Vereinbarung und Kostenübernahme).

Keine Simonie

Wir sind sicher, das sie bei uns in guten Händen sind. Beachten sie: Kein ordentlicher Priester wird je von Ihnen für seine Kleidung oder Tätigkeit Geld verlangen (Verbot der Simonie), sondern ihm wird das am Herzen liegen, was auch ihnen wichtig ist: Ihr gemeinsames gesegnetes Glück. Bei einer Scheidung

Siehe hierzu