Gleichberechtigung

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Gleichberechtigung

Mitgliedschaft

Wem stehen Mitgliedschaft und Laiendiensten offen?

Grundsätzlich jedem, der hierzu geeignet und Mitglied der keltischen Kirche ist, d.h. Männern und Frauen, gemäß Gal 3,28: "Hier ist weder Jude noch Grieche, hier ist weder Sklave noch Freier, hier ist weder Mann noch Frau; denn ihr seid gemeinsam einer in Christus Jesus"

Die Eignung zum MItglied oder für die Laiendienste hängt bei uns weder vom Beruf, noch der Schulbildung ab, noch von der Stellung in der Gesellschaft ab. Auch die Abstammung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Volksgruppe oder Landeszugehörigkeit spielt keine Rolle.

Benötigte Vorbildung

Wem stehen die geistlichen Ämter (niedere und höhere Ämter) in der Keltischen Kirche offen?

Die keltische Kirche bildet in der hauseigenen, privaten Bibelschule geeignete Geistliche auch selbst aus, erkennt aber auch Abschlüsse an geeigneten fremden Bibelschulen oder theol. Hochschulen an: Ein Theologiestudium an einer Universität setzen wir daher für unseren pastoralen Dienst nicht unbedingt voraus, dafür aber Ansprüche an die Aus-/Vorbildung wie sie bei uns unter dem Punkt Priesterseminar beschrieben sind. Näheres dazu regelt der Codex. Vorschriften spezieller Art gibt es aus Traditionsgründen aber für Frauen und Homosexuelle. Hierzu ist auch der auf Grund der Größe und Länge separate Punkt "Frauenordination" , sowie nachfolgend weiter unter "Homosexualität" in den FAQ zu beachten. Besonders letzterer Punkt ist leider keine Ansichtssache (siehe Gal 3,28), sondern ein echtes Hindernis für eine Eignung in geistlichen Ämtern und der Mitgliedschaft. Dennoch gibt es auch hier (wie auch in der römisch katholischen Kirche) gewisse Modalitäten.