Homosexualität: Unterschied zwischen den Versionen

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Natürlich können auch Homosexuelle Gemeindemitglieder werden oder von unserer Diakonie betreut werden.
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Natürlich können auch Homosexuelle Gemeindemitglieder oder Priester werden und von unserer Diakonie betreut werden.
  
 
* Sie dürfen in der Gemeinde mitarbeiten, an der Eucharistie teilnehmen
 
* Sie dürfen in der Gemeinde mitarbeiten, an der Eucharistie teilnehmen
* ggf. auch mit Auflagen/klaren Verhaltensmaßregeln als Messdiener bzw. Prädikant im Laienamt arbeiten.
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* ggf. auch mit einigen kleineren Auflagen/klaren Verhaltensmaßregeln als Messdiener bzw. Prädikant im Laienamt arbeiten.
* Ihnen bleiben die Sakramente der Ehe verschlossen, da dies dogmatischer Natur ist. Eine Segnung in z.B. einem Fürbittgottesdienst mit gegenseitigen Heiratsversprechen als Sakramentale können und wollen wir nicht verwehren.  
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* Ihnen bleiben (rein dogmatisch) die Sakramente der Ehe verschlossen, da dies dogmatischer Natur ist. Eine Segnung in z.B. einem Fürbittgottesdienst mit gegenseitigen Heiratsversprechen als Sakramentale können und wollen wir nicht verwehren und dies ist auch ein gangbarer dogmatischer Weg.
Eine Ausnahme ist auch für das Priesteramt gegeben, wenn auch gewisse Bedingungen daran geknüpft sind z.B. der Verzicht auf das öffentliche Ausleben, gewisse Disposition und Dispens im Gottesdienst oder dienstlichen Angelegenheiten, wenn es für das Gottesvolk oder Teile hiervon nützlich erscheint.
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Kleinere Auflagen sind z.B. für das Priesteramt gegeben z.B. der Verzicht auf das allzu provokante öffentliche Ausleben (besonders im Zusammenhang mit unserer Kirche), eine gewisse zurückhaltende Disposition und Dispens im Gottesdienst oder dienstlichen Angelegenheiten, wenn es für das Wohl und die Andacht des Gottesvolk oder Teilen hiervon nützlich und sinnvoll erscheint.
  
Das Problem indes ist kein menschliches, sondern ein dogmatisches und in der Bibel beschriebenes. Die Sakramente dürfen daher (bis auf Ausnahmefälle) nur jenen erteilt werden, die gewillt sind, sich dem Gesetz der Bibel zu unterziehen. Im Falle der (Kranken-)Kommunion, ggf. auch Taufe oder Firmung kann man dies auch noch durch die Gemeinschaftsbeichte zu Beginn der Messe als nicht hinderlich für eine Mitgliedschaft ansehen, im Falle der Ehe ergeben sich allerdings unüberwindliche Hindernisse: Unsere Position dazu ist im Schreiben der KKD „Caritas Christi“ hinreichend ausgeführt. Die Kirche nimmt sich ihrer barmherzig an, aktiv homosexuellen Menschen bleibt das Ehesakrament aus Traditionsgründen bzw. dogmatischen Gründen verwehrt und kann nicht gespendet werden, jedoch darf ein Segen für eine Ehe (als Fürbitte) durchaus erteilt werden. Ansonsten werden Homosexuelle wie jeder andere Gläubige auch angesehen. Unsere Kirche ist daher nicht unbedingt eine „Regenbogenkirche“.
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Das Problem indes ist kein menschliches, sondern ein dogmatisches und in der Bibel beschriebenes: Die Sakramente dürfen grundsätzlich ja (bis auf Ausnahmefälle) nur jenen erteilt werden, die gewillt sind, sich dem Gesetz der Bibel zu unterziehen. Im Falle der (Kranken-)Kommunion, ggf. auch Taufe oder Firmung kann man dies auch noch durch die Gemeinschaftsbeichte zu Beginn der Messe als nicht hinderlich für eine Mitgliedschaft ansehen, im Falle der Ehe ergeben sich allerdings fast unüberwindliche unüberwindliche Hindernisse: Unsere Position dazu ist im Schreiben der KKD „Caritas Christi“ hinreichend ausgeführt. Die Kirche nimmt sich ihrer barmherzig an, aktiv homosexuellen Menschen bleibt das Ehesakrament aus Traditionsgründen bzw. dogmatischen Gründen verwehrt und kann wirklich nur deshalb von einem Priester nicht gültig gespendet werden, jedoch darf ein Segen für eine Ehe (als Fürbitte) durchaus erteilt werden. Ansonsten werden Homosexuelle wie jeder andere Gläubige auch angesehen, unsere Kirche ist deshalb nicht unbedingt eine „Regenbogenkirche“, aber sehr liberal und fortschrittlich eingestellt.
  
 
==Kirchenmitgliedschaft==
 
==Kirchenmitgliedschaft==

Version vom 17. Oktober 2018, 14:58 Uhr

Rainbow flag and blue skies.jpg

Grundsätzlich

Natürlich können auch Homosexuelle Gemeindemitglieder oder Priester werden und von unserer Diakonie betreut werden.

  • Sie dürfen in der Gemeinde mitarbeiten, an der Eucharistie teilnehmen
  • ggf. auch mit einigen kleineren Auflagen/klaren Verhaltensmaßregeln als Messdiener bzw. Prädikant im Laienamt arbeiten.
  • Ihnen bleiben (rein dogmatisch) die Sakramente der Ehe verschlossen, da dies dogmatischer Natur ist. Eine Segnung in z.B. einem Fürbittgottesdienst mit gegenseitigen Heiratsversprechen als Sakramentale können und wollen wir nicht verwehren und dies ist auch ein gangbarer dogmatischer Weg.

Kleinere Auflagen sind z.B. für das Priesteramt gegeben z.B. der Verzicht auf das allzu provokante öffentliche Ausleben (besonders im Zusammenhang mit unserer Kirche), eine gewisse zurückhaltende Disposition und Dispens im Gottesdienst oder dienstlichen Angelegenheiten, wenn es für das Wohl und die Andacht des Gottesvolk oder Teilen hiervon nützlich und sinnvoll erscheint.

Das Problem indes ist kein menschliches, sondern ein dogmatisches und in der Bibel beschriebenes: Die Sakramente dürfen grundsätzlich ja (bis auf Ausnahmefälle) nur jenen erteilt werden, die gewillt sind, sich dem Gesetz der Bibel zu unterziehen. Im Falle der (Kranken-)Kommunion, ggf. auch Taufe oder Firmung kann man dies auch noch durch die Gemeinschaftsbeichte zu Beginn der Messe als nicht hinderlich für eine Mitgliedschaft ansehen, im Falle der Ehe ergeben sich allerdings fast unüberwindliche unüberwindliche Hindernisse: Unsere Position dazu ist im Schreiben der KKD „Caritas Christi“ hinreichend ausgeführt. Die Kirche nimmt sich ihrer barmherzig an, aktiv homosexuellen Menschen bleibt das Ehesakrament aus Traditionsgründen bzw. dogmatischen Gründen verwehrt und kann wirklich nur deshalb von einem Priester nicht gültig gespendet werden, jedoch darf ein Segen für eine Ehe (als Fürbitte) durchaus erteilt werden. Ansonsten werden Homosexuelle wie jeder andere Gläubige auch angesehen, unsere Kirche ist deshalb nicht unbedingt eine „Regenbogenkirche“, aber sehr liberal und fortschrittlich eingestellt.

Kirchenmitgliedschaft

Die Kirche steht -nach einigen Diskussionen und Beratungen- im Seelsorgeangelegenheiten und im Gemeindewesen homosexuellen Menschen für eine Mitgliedschaft, ohnehin in jedem Falle aber für eine seelsorgerische Betreuung zur Verfügung. Sie werden sicher als Mensch akzeptiert mit ihren Stärken und Schwächen und haben unsere Achtung natürlich verdient. Aus biblischen Gründen gibt es aber für Menschen (gerade mit ausgeprägter Tendenz zur öffentlichen, provokativen Homosexualität) Einschränkungen im Kirchendienst und eventuell auch der Mitgliedschaft (siehe unten).

Dante sodom.jpg

Hindernisse durch biblische Gründe

Da die Homosexualität und die "Unzucht von Männern mit Männern" (besonders wurden die Lustknaben oder Schändung auch im neuen Testament als schwere Sünde vor Gott dargestellt) in der Bibel als schwere Sünde bezeichnet wird, kann Homosexuelle betreffend eine Mitgliedschaft in der keltischen Kirche nicht erfolgen wenn diese z.B.

  • öffentlich aggressiv und unangemessen Homosexualität in schändlicher Weise praktizieren oder dies bewerben (viele Partner, obzönes Verhalten, Offenheit)
  • tief sitzende homosexuelle Tendenz mit Provokationscharakter besitzen (z.B. sofort am Verhalten, Kleidung etc. werbend aktiv in der Öffentlichkeit zu erkennen)
  • oder eine „homosexuelle Kultur“ innerhalb der Kirche unterstützen möchten (Sticker, T-Shirt, öffentliche Reden, Paraden, siehe auch Provokation in der Kirche)

also diese, mehr oder minder (wie auch andere Sexualität) in unsittlicher Art und Weise oder als Zurschaustellung betreiben.

Sollte also das Ausleben der Homosexualität wie im vergleichbaren Rahmen bei Heterosexuellen statt finden, so steht unserer Auffassung nach nichts gegen eine Beteiligung in der Kirche.

Toleranz und Verständnis

Jesus war stets für die Ärmsten, Schwächsten und Sünder dar. Es wäre unbillig und sündhaft, gleichgeschlechtliche Neigungen und die Liebe an sich von Vornherein als etwas Böses zu bezeichnen: Verhalten sich also gleichgeschlechtliche Paare und Personen respektvoll, zurückhaltend und angesichts der biblischen Grundlage gemäß, so steht ihnen bis auf das genannte Sakrament auch die keltische Kirche offen.


kirchliche versus wissenschaftliche Ansicht

Biblisch gesehen bleibt die Homosexualität in allen 4 Evangelien weitgehend aussen vor, während sie in anderen Bibelstellen z.B. den Apostelbriefen (1Tim 1,10) und dem Alten Testament (3.Mose 18,22; 20,13) explizit nicht gutgeheißen und mit schwerer Sünde bzw. alttestamentarischer Todsünde gleichgesetzt wird. Dieser Umstand wird heute von Theologen unterschiedlich interpretiert und gewertet: Wir schliessen uns der vermittelnden Meinung der meisten Historiker an, das diese ehemalige Einordnung vor dem Hintergrund der Prostitution mit Lustknaben (und Sklaven) im Altertum geschah und sie heutzutage -sofern nicht nur zur Lustbefriedigung und nicht exzessiv oder gar käuflich durchgeführt- nicht im selben Sinne zu negativ gewertet werden sollte. Näheres kann man zum Thema in der Wikipedia unter Homosexualität im neuen Testament nachlesen.

Nach diesen eher vermittelnden Ansichten definieren wir daher gleichgeschlechtliche Vorlieben eher neutral und wissenschaftlich als eine (körperlich/seelisch bedingte) wertneutrale Abweichung bzw. Störung vom natürlichen Verhalten der überwiegenden Bevölkerung in verschiedenen Ausprägestufen (daher Tendenzen). So gesehen sind also gleichgeschlechtliche Menschen ein ganz normaler Teil der Bevölkerung.

Einschränkungen aufgrund Kirchentradition (Dienst und Sakramente)

Ungeachtet dieser Fakten besitzt die Kirche aber dennoch ihre Traditionen die sie in einer Kirche Christi verbindet und diese verweist auf die Bibel und besonders das Neue Testament mit den Apostelbriefen als Maß ihrer Lehre.

  • Für uns maßgebliche Stellen sind der erste Korintherbrief und Römerbrief:

Wißt ihr denn nicht, daß Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben. (1_Kor 6,9 , Quelle: Wikipedia)

In diesem wird Homosexualität in Form käuflicher Liebe und Unzucht als gottesfern bezeichnet, im griechischen Original ist allerdings von ἀρρενοκοίτης: arsenokoites/arrhenokoites, „mit-Männern-Lieger“ die Rede, welches dann im zeitgeschichtlichen Kontext interpretiert werden kann. Es ist also schon daher ausgeschlossen, das (diesem Originaltext gemäß entsprochen) extensive Unzucht ohne Reue und Besserung in diesem Sinne an der Kommunion teilhaben. Aber:

Dies trifft aber auf die übliche homosexuelle Beziehung nicht zu, die auf eine lange und in Liebe ergebene Bindung und Beziehung ausgelegt ist!

Weit aussagekräftiger ist aber der erste Römerbrief:

Sie vertauschten die Wahrheit Gottes mit der Lüge, sie beteten das Geschöpf an und verehrten es anstelle des Schöpfers - gepriesen ist er in Ewigkeit. Amen. Darum lieferte Gott sie entehrenden Leidenschaften aus: Ihre Frauen vertauschten den natürlichen Verkehr mit dem widernatürlichen; ebenso gaben die Männer den natürlichen Verkehr mit der Frau auf und entbrannten in Begierde zueinander; Männer trieben mit Männern Unzucht und erhielten den ihnen gebührenden Lohn für ihre Verirrung. (Röm 1,25-27, Quelle Wikipedia)

Dies ist ein unserer Meinung nach erstens klarer Hinweis, der zudem gleichgeschlechtliche Männer und Frauen betrifft, im weiteren Sinne aber wird (wie oben) die Unzucht beschrieben. Abgemildert wird diese Aussage höchstens wieder durch den Hinweis auf Einfluss der Götzen, vielleicht auch gerade in Bezug auf die römischen Sitten im Altertum. Beide Stellen zeigen aber auf, das eben die aktive (lieblose bzw. gewalttätige) Homosexualiät zumindest in der Nähe der Unzucht als Verirrung dargestellt wird und das sie nicht in dieser Form als gottgewollte, übliche Praxis galt. Daraus folgt:

Verbot der Seminar- und Priesterämter

Eine sakramentale Weihe aktiv tätiger Homosexueller in die drei höchsten Priesterämter (und auch in die dahin führenden kleinen Weihen als Seminaristen) können wir (sofern seriös und mit Liebe ausgeführt) durchaus befürworten und verweisen auf das Statement und Dekret der KKD Caritas Christi.

Es gibt die niederen Dienste auch als Nichtseminaristendienst, sprich: Sie werden auch als reine Laiendienste als Ministranten ausgeführt. Auch ist die Tätigkeit als Katechet, Prädikant oder sonstiger Verwaltungseinsatz (Adjunkt) durchaus problemlos möglich, wenn die Bedingungen für eine Mitgliedschaft gewahrt bleiben

Es gibt unzählige Möglichkeiten, die für alle Menschen in der Kirche sind, soweit es uns möglich ist sind wir dementsprechend auch Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen im Sinne der katholischen Tradition entgegen gekommen. Gänzlich von Einschränkungen absehen können wir dennoch leider nicht

homosexuelle Eheschließungen

Gay marriage - Matrimonio gay - Foto Giovanni Dall'Orto 26-Jan-2008 - 3.jpg

Nein, diese gibt es (so) nicht bei uns. Homosexuelle dürfen aus verschiedenen Gründen und laut Codex keine sakramentale Segnung in Verbindung.mit ihrer Gleichgeschlechtlichkeit (siehe Ehesakrament) erhalten.

Eine sakramentale Eheschließung (Ehesakrament) von gleichgeschlechtlichen Paaren ist laut der Bibel (die nur heterosexuelle Heiraten kennt) und der katholischen Tradition nicht möglich, ebenso keine Segnung einer solchen Ehe. Nach reiflicher Überlegung und Bewertung der katholischen Standpunkte können wir auch einen Fürbittgottesdienst in der Kirche bzw. in zeitlicher Nähe zum Termin beim Standesamt für gleichgeschlechtliche Paare durchführen, sofern dieser kein gegenseitiges Eheversprechen einschließt (also nicht mit einer Trauung zu verwechseln ist), eine Segnung ist in jedem Falle speziell hierfür (auch aus kanonischen Gründen) nicht möglich. Eine der Fürbitte eingeschossene Segnung hingegen, der ein Bindungsversprechen in Treue und Liebe folgt und die zur Ehre Gottes vollzogen wird, ist mit einer besonderen liturgischen Form erlaubt.

Segnungen ausserhalb der Kirche

Im Anschluss an standesamtliche Trauungen ist eine kurzer Fürbittgottesdienst für die sich verbindenden Menschen dennoch dort am Standesamt zulässig, darüber befindet der zuständige Seelsorger/Pastor. Die Ausführung bleibt den Pastoren überlassen.

Gemeinsame (ökumenische) Gottesdienste der KKD mit homosexuellen Priestern

In Messen der KKD oder verbundener Kirchen

Es ist wie bei anderen Messen üblich:

  • Der Gottesdienst, Andacht oder die Messe findet statt
  1. stets mit Gemeinschaftsbeichte (zwingend!)
  2. in rechter Intention
  3. in angemessener Kleidung, Verhalten und Erscheinung des Betreffenden
  • mit voller Zulassung des betreffenden Priesters
  1. In einer KKD Kirche als Gast zur Mitzelebration
  2. Zur Beichte, Kommunion und bei der Krankensalbung und zur Ehe bzw. Weihe.
  • in Kleidung der Kleriker (ökumenische Gastfreundschaft)

Der Respekt für homosexuelle Kleriker anderer Kirchen bleibt dabei unangetastet d.h. das Volk erweist demjenigen ebenso Respekt wie jedem Kleriker.

In anderen ("Regenbogen-")Kirchen mit Teilnahme der KKD Kleriker

  • mit Zulassung des betreffenden KKD Priesters

Der Respekt für unsere Kleriker bleibt dabei auch unangetastet d.h. das Volk erweist demjenigen ebenso Respekt wie jedem Kleriker.

Weitervermittlung

Wir sind bereit Suchende gerne an Kirchen der Region zu vermitteln (Alt. oder freikatholische Kirchen wie die UKK und Evangelische Kirchen z.B.), sowie natürlich auch ökumenische Gottesdienste mitzufeiern.

Siehe auch