Kirchenmusik: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 27. Juni 2016, 21:11 Uhr

Graduale Aboense 2.jpg

Die Kirchenmusik ist Teil der Gottesdienste aller Kirchen und damit auch der KKD. Die KKD orientiert sich an klassischen, bevorzugt gregorianischen Gesang. Prinzipiell bleibt es den Gemeinden aber überlassen, ob, was und wie gesungen wird. Das Nachfolgende ist also nur als Empfehlung und grober Anhalt zu verstehen.

Ausstattung

Nicht in jeder Gemeinde wird gesungen, noch wäre in jeder Gemeinde ein Kantor oder Sänger, auch die technische oder personelle Ausstattung variiert stark: Orgeln finden sich seltenst, andere Instrumente oder gar Chöre sind ebenso selten. Das Vorstehende resultiert aus der geringen Mitgliederzahl, sowie auch der finanziellen Möglichkeiten.

Liedformen und Lieder

Während des Gottesdienstes werden folgende Formen benutzt:


  • Tropen/Sequenzen
  • Hymnen
  • Psalmodien
  • Graduale


Verwendung finden auch Kirchenlieder, die z.T. auch im Gotteslob enthalten sind und fast ausschließlich gregorianischen bzw. orthodoxen Ursprungs sind.

Bekannt sind und oft verwendet werden z.B.:

Gregorian chant.gif
  • Trisagion
  • Kyrie
  • Gloria
  • Sanctus
  • Agnus Dei
  • Alleluja

Lizenz bzw. Gebrauch

Die Gottesdienste finden prinzipiell und in der Regel in Gruppen statt, die sich sowohl persönlich, als auch privat gut kennen, stets gut befreundet sind und als Gemeinschaft von etwa 5-10 Leuten örtlich zusammengefasst innerhalb privater Wohnungen den Gottesdienst feiern. Die Musik wird entweder selbst nach alter grogorianischer Tradition gesungen oder auch alternativ aus einer Creative Commons Lizenz <ref>vgl. CC Youtube http://www.googlewatchblog.de/2011/06/youtube-unterstuetzt-creative-commons/ Stand 26.6.2016 20:03</ref> entnommen und verwendet. Selbst wenn dies in Einzelfällen nicht der Fall sein sollte: Da es eine nichtöffentliche Feier ist, ist sie stets in der Regel Gema- und genehmigungsfrei, die Einhaltung dieses privaten Charakters wird beachtet.

Im Falle öffentlicher Gottesdienste außerhalb der Familien bzw. Privaträume wird ohnehin entweder eine Genehmigung eingeholt oder aber für dementsprechenden Gesang (z.B. Chor) und Auswahl geachtet.

Siehe auch

Quellen

<references />