Kirchenmusik

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Graduale Aboense 2.jpg

Die Kirchenmusik ist Teil der Gottesdienste aller Kirchen und damit auch der KKD. Die KKD orientiert sich an klassischen, bevorzugt gregorianischen Gesang und empfiehlt diesen, sofern in der Messe gesungen werden soll. Prinzipiell bleibt es den Gemeinden aber überlassen, ob, was und wie überhaupt gesungen wird. Der Gesang und die musikalische Untermalung der Messe ist bei der KKD nicht oder nur in untergeordneter Form vorgesehen. Das Nachfolgende ist also nur als Empfehlung und grober Anhalt allgemeiner Art in Bezug zu religiösen Gemeinschaften zu verstehen.

Ausstattung

Nicht in jeder Gemeinde gibt es einen Kantor oder (Vor-)Sänger, auch die technische oder personelle Ausstattung für Kirchenusik ist für gewöhnlich nicht vorhanden: Orgeln finden sich seltenst, andere Instrumente oder gar Chöre sind ebenso selten. Das Vorstehende resultiert aus der geringen Mitgliederzahl, sowie auch den finanziellen Möglichkeiten. In der Regel sind es Familien oder enge Freundeskreise, die gemeinsam singen bzw. musizieren

Liedformen und Lieder

Während des Gottesdienstes werden allgemein in Kirchen folgende Lieder/Formen benutzt:

  • Introitus (Beim Einzug)
  • Sequenz/Hymne (An hohen Festen, Weihen etc.)
  • Graduale/Alleluja (nach den Lesungen, vorm Evangelium)
  • Offertorium (Bei Gabenzubereitung)
  • Communio (Bei Gabenausteilung)
  • Danklieder


Verwendung finden oft auch Kirchenlieder, die z.T. auch im Gotteslob enthalten sind und fast ausschließlich gregorianischen bzw. orthodoxen Ursprungs sind.

Bekannt sind und oft verwendet werden im orthodoxen Bereich z.B.:

Gregorian chant.gif
  • Trisagion (gelegentlich)

Und die im lateinischen Bereich stets je nach Zeit im Kirchenjahr wechselnden

  • Kyrie
  • Gloria
  • Sanctus
  • Agnus Dei

Verwendung von Gesang und Musik, Nutzung, Genehmigungen

In privaten Räumen bzw. Hausgemeinden, unter Freunden

Die Gottesdienste in den Kirchen der KKD finden prinzipiell in der Regel in Familien und Freundesgruppen (5-10 Personen, die sich persönlich gut kennen und gut befreundet sind) innerhalb privater Wohnungen statt. Ein öffentlicher Zutritt von Jedermann ist daher dort ausgeschlossen und kommt in der Regel nicht vor.

Da die Gottesdienste dort in den kleinen Hausgemeinden üblicherweise nach Absprache und Einladung der Art nach eine nichtöffentliche Feier unter engen Freunden ist, ist sie stets in der Regel Gema- und genehmigungsfrei, die Einhaltung dieses privaten Charakters wird im Eigeninteresse des ausrichtenden Priesters beachtet.

In privaten Räumen bzw. Hausgemeinden, unter Freunden mit Gästen

Die Musik wird entweder selbst nach alter grogorianischer Tradition gesungen oder auch alternativ aus einer Creative Commons Lizenz <ref>vgl. CC Youtube http://www.googlewatchblog.de/2011/06/youtube-unterstuetzt-creative-commons/ Stand 26.6.2016 20:03</ref> oder aus entspechender Genehmigung entnommen und mit Erlaubnis für diese unkommerzielle Verwendung genutzt. Auch diese Nutzung ist (gemäß auch der Verwendung unter Freunden) in der Regel genehmigungsfrei. Sie findet dann Anwendung, wenn Gäste, Bekannte oder sonstige Besucher in einer Hausgemeinschaft bzw. Gruppe anwesend sind.

In öffentlichen Kirchenräumen, öffentlichen Gruppen

Im Falle öffentlicher Gottesdienste außerhalb der Familien bzw. Privaträume wird ohnehin entweder auf Gesang verzichtet, für dementsprechenden freien Gesang (z.B. Chor, selbst intoniert) mit freien Stücken (gregorianischer Gesang, gemeinfrei z.B. Kyrie, Gloria, Sanctus, Agnus Dei, Veni Creator etc.) gesorgt, dessen Aufführen üblicherweise genehmigungsfrei ist oder alternativ eine Genehmigung vorab bei Rechteinhabern und Lizenzgebern eingeholt

Siehe auch

Quellen

<references />