Sünden

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Lässliche Sünde

Was gilt als "lässliche Sünde" die ich nicht unbedingt beichten muss? Eine lässliche Sünde ist nach traditioneller katholischer Lehre eine Sünde, die nicht zur ewigen Verdammnis führt, sie ist das Gegenteil einer Todsünde. Eine schwere oder Todsünde liegt nicht vor, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • A) Es handelt sich nicht um eine gewichtige Sache.
  • B) Man war sich des Bösen nicht voll bewusst.
  • C) Die Tat war nicht völlig freiwillig (es lag ein innerer oder äußerer Zwang vor).

(Siehe auch Wikipedia Lässliche Sünde)

Lässliche Sünden werden durch das Bekenntnis im Gottesdienst, die Erlassung der Sünden und die Kommunion getilgt.Eine Verkürzung der aus diesen Sünden zu erwartenden Strafe in Form des reinigenden (Fege-)feuers ist jedoch nur durch einen Ablass, eine Bußtat also möglich.Siehe hierzu auch Ablass.

Todsünde

Was ist eine Todsünde und wie kann ich eine schwere Sünde bzw. Todsünde tilgen? Eine Todsünde geht mit der Strafe der ewigen Verdammnis von Gott einher. Um dieser zu entgehen, gibt es nur nach kirchlicher Lehrmeinung eine Beichte mit aufrichtiger Reue.Schwerwiegende Sünden müssen analog zu den lässlichen 3 Bedingungen erfüllen:

  • A) Sie muß schwer wiegen, unter anderem einen Verstoß gegen die zehn Gebote wie z.B. Ehebruch oder Diebstahl oder -als Sonderfälle- Apostasie (Glaubensabfall), Häresie und Schisma
  • B) Der Sünder muss mit vollem Bewusstsein des Bösen voll bewusst sein und die Sünde erkennen.
  • C) Die Sünde muss aus freiem Willen und ohne inneren oder äusseren Zwang begangen werden.

Hauptlaster

Gründe für diese Todsünden sind die sieben Hauptlaster (die oftmals als Todsünden genannt werden) es sind dies:

  1. Superbia: Hochmut (Eitelkeit, Stolz, Übermut)
  2. Avaritia: Geiz (Habgier)
  3. Luxuria: Wollust (Ausschweifung, Genusssucht, Begehren)
  4. Ira: Zorn (Wut, Rachsucht)
  5. Gula: Völlerei (Gefräßigkeit, Maßlosigkeit, Selbstsucht)
  6. Invidia: Neid (Eifersucht, Missgunst)
  7. Acedia: Faulheit (Feigheit, Ignoranz, Trägheit des Herzens)

(Siehe auch Wikipedia Todsünde)

Üblicherweise stellt die Absolution des in persona handelnden Priesters die Taufgnade wieder her, eine Beichte (unter Reue und mit Buße) ist zur Tilgung unabdingbar, die Teilnahme an der Kommunion ist bis zu dieser untersagt!

Bei Apostasie, Häresie und Schisma sowie fortgesetzten Zustand der Todsünde erfolgt zusätzlich die automatische Exkommunikation als Tatstrafe. Die Absolution (Buße, Wiedergutmachung) kann vorläufig von einem Beichtvater gegeben werden, es ist aber zusätzlich die Wiedereingliederung durch einen Ordinarius nötig.

himmelschreiende Sünde

Was ist eine himmelschreiende Sünde und wie kann ich diese tilgen? Eine himmelschreiende Sünde (peccata clamantia) ist eine, die den sozialen Frieden, Harmonie und damit die Gemeinschaft zerstören und Gewalt saen:

„Clamitat ad caelum vox sanguinis et Sodomorum , vox oppressorum , mercesque remorata laborum" (Es schreit zum Himmel die Stimme des Bluts und der Sodomer, die Stimme der Unterdrückten, des zurück gehaltenen Lohns der Arbeiter.)

Darunter fallen:

  • vorsätzlicher Mord und Totschlag (aus niederen Beweggründen, nicht aus Selbstverteidigung)
  • auch Ausrüstung für einen Angriffskrieg, ethnische Säuberungen etc.
  • Entziehung oder Vorenthaltung des Lohnes (Betrug, Entzug einer Entlohnung oder Gewinnes)
 auch Geldwäsche, Korruption
  • Sodomie (Homosexualität, Päderastie, Bestialität) bei tätlicher Ausübung oder schwerer Neigung!
  • Unterdrückung der Armen, Witwen und Weisen (Ausnutzung, Schändung, Quälerei, Asoziales Verhalten)
 auch: Erpressung, Versklavung, Drogenhandel, Diskriminierung, Rassismus, häusliche Gewalt

Da automatisch die Tatstrafe der Exkommunikation erfolgt, ist die Tilgung ist nur mit einer Wiedereingliederung in die Kirche, mit Buße und -wenn möglich- mit Wiedergutmachung und zukünftiger Aufgabe des Verhaltens möglich.

unvergebbare Sünden

Gibt es Sünden, die nicht vergeben werden? Ja. Sünden wider den hl. Geist werden laut Bibel (Mat12, 31-32 "Lästerung des Geistes") weder hier noch im zukünftigen Leben vergeben. Diese Sünden müssen bis zum Lebensende bestehen. Es sind dies:

  • Die Verzweiflung am Heil (desperatio) - Man möchte gar kein Heil oder flüchtet vor ihm.
  • Die vermessendliche Heilsgewissheit ohne Verdienst dazu (praesumptio) - Man ist zu selbstsicher.
  • Zurückweisung und Widerstand gegen die erkannte Wahrheit.(impugnatio veritatis agnitae) - Man ist blind.
  • Neid auf die Gnadengaben anderer (invidentia fraternae gratiae) - Mißgunst und Neid auf Andere
  • Verstocktheit in der Sünde (obstinatio) - Es gefällt einem, in der Sünde zu leben.
  • Unbußfertigkeit in der Stunde des Todes (impoenitentia) - Man bereut seine Sünden bis zum Tod nicht.

Mitschuld an Sünden

Gibt es denn Sünden, die einen nicht selbst betreffen, so eine Art Mitschuld? Ja, auch das gibt es, die sog. fremden Schulden. Meist sind dies Dinge, zu denen man anstiftet, oder die man duldet oder sogar erst durch sein Handeln ermöglicht und davon profitiert:

  • Es ist Sünde, jemanden zur Sünde raten (Schlechten, bösen Rat erteilen)
  • Es ist Sünde, andere zur Sünde aufzufordern (Anstacheln, Auftrag geben)
  • Es ist Sünde, in die Sünden anderer einzuwilligen (Mitmachen, Beihilfe)
  • Es ist Sünde, andere zur Sünde anzureizen (Ermutigen zur Durchführung, Provozieren)
  • Es ist Sünde, jemandes Sünde zu loben (Ermutigen zur Fortführung)
  • Es ist Sünde, zur Sünde eines anderen zu schweigen (Verschweigen von Mißständen)
  • Es ist Sünde, die Sünde anderer nicht zu strafen (und sei es nur mit Worten!)
  • Es ist Sünde, jemanden zur Sünde zu helfen (Beihilfe!)
  • Es ist Sünde, jemande Sünde zu verteidigen (Gutheißen der Sünde)

Siehe auch