Seelsorge

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Dies

Wesen des Seelsorgegespräch

Oft wird das/ein Seelsorgegespräch mit der Beichte gleichgestellt. Dies ist aber etwas grundsätzlich anderes: Ein Seelsorgegespräch ist kein Sakrament und wird als solches meist (und gerade bei Unfällen oder Notfällen) in weniger abgeschlossener Atmosphäre durchgeführt, denn die Seelsorge umfasst viele Gebiete und nicht immer steht dabei ein separater Raum zur Verfügung. Besser ist es darum in jedem Fall, wenn sie ein solches separates Gespräch wünschen, das sie entweder mit unserem Priester in seinen Räumen ein privates Gespräch vereinbaren oder selbst für einen geeigneten Raum sorgen. Wichtigste Regel:

Sagen sie dabei zu Vermeidung von Mißverständnissen stets zu Beginn, das dies ein Seelsorgegespräch sein soll! .

Das Gespräch wird dann unter dem Seelsorgegeheimnis behandelt und -ähnlich der Beichte- keinem Dritten übermittelt. Sollten dabei allerdings reine kirchen-, privat- oder arbeitsrechtliche Belange berührt werden und z.B. das Gespräch ausschliesslich Tatsachen bzw. rechtlich relevante Inhalte und keinerlei Seelsorgebezug (Gewissensnöte) haben, so gilt das Seelsorgegeheimnis (im Gegensatz zum Beichtgeheimnis) dort nicht. Sie können übrigens den Pfarrer auch von der Schweigepflicht befreien, doch wird er auch dann stets mit seinem Gewissen prüfen, was er preisgeben wird.

Auch wichtig: Gehen sie bei Gesprächen mit unseren Priestern -ebenso wie im täglichen Leben- nicht unbedingt davon aus, das diese grundlos ohne besonderen Bezug als "Seelsorgegespräch" eingestuft werden. Zur Gemeindefürsorge gehört auch die Arbeit mit Familien, die Schlichtung von Streitigkeiten, das Klären offener Fragen und die Hilfe seitens des Priesters. Dazu allerdings sollte er auch mit seiner Gemeinde kommunizieren dürfen oder sich um sie und ihren Angehörigen nach seiner Hirtenpflicht sorgen dürfen. Vergessen sie also nicht zur Vermeidung von ungewollten Rückfragen oder Irritationen diesen kleinen, aber wichtigen Hinweis und sagen sie ihm ruhig auch, wenn er sich aus ihnen wichtigen preisgegebenen Themen heraus halten soll. Er wird ihren Wunsch nach Stillschweigen respektieren, sofern dies nicht ein anderes wichtiges Gebot verletzt.

Datenschutz

  • Über die Inhalte der Beichte wird keinerlei Material angelegt, noch wird der Teilnehmer oder der Inhalt Dritten bekannt gegeben. Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis!
  • Im Verlauf von Seelsorgegesprächen KÖNNEN Notizen seitens des Priesters anfallen, besonders wenn dieser für sie (nach erteilter Erlaubnis von Ihnen) bei Stellen, Ämtern, Arbeitsgebern oder im privaten Umfeld tätig sein soll. Diese werden im Regelfall nach Erledigung der Gedächtnisstütze -sofern nicht für zukünftige Gespräche benötigt- von ihm vernichtet. Ein Zugriff Dritter findet nicht statt.