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+ | * '''Beichte''': Der Beichtende bereut nun seine Sünden, wobei in der KKD die schweren Sünden gebeichtet werden sollen. Geringe bzw. lässliche Sünden können gebeichtet werden, auch Sünden an die man sich nicht mehr genau erinnert können bereut und gebeichtet bzw. eingeschlossen werden. Er bittet danach um die Freisprechung. | ||
+ | * '''Freisprechung''': Der Priester KANN und wird den Beichtenden nun freisprechen (oder ihn ggf. bei schweren Sünden an den Ordinarius verweisen). Sollte es ein schweres Verbrechen oder eine sehr schwere Sünde sein, wird er den Beichtenden sicher auffordern, sich zu stellen oder andere Bedingungen daran knüpfen, er kann dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen. | ||
+ | * '''Buße''': Nach der Freisprechung wird der Beichtvater dem Beichtenden evtl. eine Buße oder Aufgabe aufgeben, damit dieser seine Reue auch zeigen, Unrecht gutmachen oder auch sich selbst helfen kann. | ||
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Ist eure Beichte in anderen Kirchen anerkannt? Die Beichte ist ein kirchenbezogenes Sakrament. Während sie in protestantischen Kirchen allgemein als allgemeines Sündenbekenntnis zu Beginn jedes Gottesdienstes durchgeführt wird und eine Sakramentalie ist, ist sie bei anderen Kirchen (u.a. der römisch katholischen) ein ernstes, separiertes Sakrament, welches in der Handhabung im Kirchenrecht genau definiert ist und üblicherweise vor der Kommunion durchgeführt sein muß. Aus diesem Grund werden Beichten wohl meist nur in der jeweiligen Kirche unter den jeweils zuständigen Beichtvätern anerkannt. | Ist eure Beichte in anderen Kirchen anerkannt? Die Beichte ist ein kirchenbezogenes Sakrament. Während sie in protestantischen Kirchen allgemein als allgemeines Sündenbekenntnis zu Beginn jedes Gottesdienstes durchgeführt wird und eine Sakramentalie ist, ist sie bei anderen Kirchen (u.a. der römisch katholischen) ein ernstes, separiertes Sakrament, welches in der Handhabung im Kirchenrecht genau definiert ist und üblicherweise vor der Kommunion durchgeführt sein muß. Aus diesem Grund werden Beichten wohl meist nur in der jeweiligen Kirche unter den jeweils zuständigen Beichtvätern anerkannt. | ||
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Die Folgen der Unterlassung sind schlichtweg die Nichtzulassung zu einigen Sakramenten, besonders aber zur Kommunion. Falls sie also nicht beichten konnten (oder aber wollten) und das allgemeine Sündenbekenntnis nicht reicht, sollten sie nicht zur Kommunion gehen. Nehmen sie stattdessen an der "geistigen Kommunion" teil d.h. bleiben sie beim Kommunionsempfang sitzen, beten sie gedanklich die Verse um den Empfang und holen sie die Beichte baldmöglichst (oder direkt nach dem Gottesdienst) nach. | Die Folgen der Unterlassung sind schlichtweg die Nichtzulassung zu einigen Sakramenten, besonders aber zur Kommunion. Falls sie also nicht beichten konnten (oder aber wollten) und das allgemeine Sündenbekenntnis nicht reicht, sollten sie nicht zur Kommunion gehen. Nehmen sie stattdessen an der "geistigen Kommunion" teil d.h. bleiben sie beim Kommunionsempfang sitzen, beten sie gedanklich die Verse um den Empfang und holen sie die Beichte baldmöglichst (oder direkt nach dem Gottesdienst) nach. | ||
==Beichtgeheimnis== | ==Beichtgeheimnis== | ||
− | Ist meine Beichte sicher? Sicher. Sie ist durch das Beichtgeheimnis (dem alle unsere Priester ohne Ausnahme unterstehen) absolut -auch rechtlich- abgesichert. Der Priester ist hierbei nur Durchgangsstation, er nimmt sie im Namen Jesu entgegen und erteilt auch die Absolution. Er ist sowohl von gesetzlicher Seite besonders verpflichtet (es ist also strafbar, das Beichtgeheimnis zu verletzen!), als auch von priesterlicher Seite: Ein Verstoß bei uns hat die sofortige Entlassung und weitere Sanktionen zu Folge. | + | Ist meine Beichte sicher? Sicher. Sie ist durch das [[Beichtgeheimnis]] (dem alle unsere Priester ohne Ausnahme unterstehen) absolut -auch rechtlich- abgesichert. Der Priester ist hierbei nur Durchgangsstation, er nimmt sie im Namen Jesu entgegen und erteilt auch die Absolution. Er ist sowohl von gesetzlicher Seite besonders verpflichtet (es ist also strafbar, das Beichtgeheimnis zu verletzen!), als auch von priesterlicher Seite: Ein Verstoß bei uns hat die sofortige Entlassung und weitere Sanktionen zu Folge. |
+ | Bei Freikirchen ist die Beichte nach dem Gleichheitsgrundsatz gleich der Beichte bzw. Schweigepflicht in den Amtskirchen (siehe auch [[Seelsorge]] unter Zeugnisverweigerungsrecht) geschützt: Sie ist aber auch nach unserem Kirchenrecht besonders geschützt. | ||
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+ | ==Einzige Ausnahme== | ||
+ | Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis! Dem Priester muß es erlaubt sein zu sagen, das der Betreffende zur Kommunion zugelassen ist oder nicht (dies allein erlaubt ja auch keinen Rückschluss auf eine Beichte). Über deren Inhalte, Zeitpunkt usw. ist natürlich !beiderseits! Stillschweigen zu bewahren. | ||
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==Datenschutz== | ==Datenschutz== | ||
* Über die Inhalte der Beichte wird keinerlei Material angelegt, noch wird der Teilnehmer oder der Inhalt Dritten bekannt gegeben. Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis! | * Über die Inhalte der Beichte wird keinerlei Material angelegt, noch wird der Teilnehmer oder der Inhalt Dritten bekannt gegeben. Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis! | ||
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* [[Seelsorge]] | * [[Seelsorge]] | ||
* [[Sakramente]] | * [[Sakramente]] | ||
+ | * [[Beichtgeheimnis]] | ||
[[Kategorie:Kirche]] | [[Kategorie:Kirche]] |
Aktuelle Version vom 21. August 2019, 08:07 Uhr
Die Beichte ist das Offenlegen seiner (schweren!) Sünden vor Gott! Dies bedeutet, das der Priester sozusagen als Moderator und Berater gleichermaßen in einem Beichtgespräch fungiert: Er wird nur für die Zeit der Beichte involviert sein und danach nicht mehr für diese Beichte tätig oder ansprechbar sein.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf
Die Beichte besteht aus 4 Teilen:
- Reue, Eröffnung und Vorbereitung: Der Beichtende geht in sich, stellt sich dem Seelsorger vor und bittet reuevoll um die Beichte. Der Priester wird ihn begrüssen und ihn auch auf das Sakrament hinweisen.
- Beichte: Der Beichtende bereut nun seine Sünden, wobei in der KKD die schweren Sünden gebeichtet werden sollen. Geringe bzw. lässliche Sünden können gebeichtet werden, auch Sünden an die man sich nicht mehr genau erinnert können bereut und gebeichtet bzw. eingeschlossen werden. Er bittet danach um die Freisprechung.
- Freisprechung: Der Priester KANN und wird den Beichtenden nun freisprechen (oder ihn ggf. bei schweren Sünden an den Ordinarius verweisen). Sollte es ein schweres Verbrechen oder eine sehr schwere Sünde sein, wird er den Beichtenden sicher auffordern, sich zu stellen oder andere Bedingungen daran knüpfen, er kann dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen.
- Buße: Nach der Freisprechung wird der Beichtvater dem Beichtenden evtl. eine Buße oder Aufgabe aufgeben, damit dieser seine Reue auch zeigen, Unrecht gutmachen oder auch sich selbst helfen kann.
Anerkennung
Ist eure Beichte in anderen Kirchen anerkannt? Die Beichte ist ein kirchenbezogenes Sakrament. Während sie in protestantischen Kirchen allgemein als allgemeines Sündenbekenntnis zu Beginn jedes Gottesdienstes durchgeführt wird und eine Sakramentalie ist, ist sie bei anderen Kirchen (u.a. der römisch katholischen) ein ernstes, separiertes Sakrament, welches in der Handhabung im Kirchenrecht genau definiert ist und üblicherweise vor der Kommunion durchgeführt sein muß. Aus diesem Grund werden Beichten wohl meist nur in der jeweiligen Kirche unter den jeweils zuständigen Beichtvätern anerkannt.
Beichten unserer Mitglieder -vor allen Dingen in Not vorgenommen- bei Beichtvätern anderer, vielleicht mit uns nicht unierten Kirchen, besonders aber den Amtskirchen, werden üblicherweise von uns als solche anerkannt, auch wenn wir eine Beichte bei unseren Priestern empfehlen. Wir können aber dann nicht garantieren, das deren Praxis in Bezug auf das Beichtgeheimnis unserem Standard entspricht.
Beichtformen
Welche Formen der Beichte gibt es in der KKD? Es gibt drei gebräuchliche Formen:
- Das normale Schuldeingeständnis am Anfang jedes Gottesdienstes, welches in der Vielzahl aller Fälle unserer Meinung nach ausreichend ist.
- die private Ohrenbeichte bei einem Beichtvater (Priester), welche bei uns auch in katholischer Tradition vorgenommen wird.
- und die besondere, öffentliche Beichte während eines Gottesdienstes, welche der Tradition nach als seltenste, höchste ehrenhafte Besonderheit und Ausnahme gilt.
Beichtpflicht
Grund der Beichte
Muss ich beichten? Diese Frage ist einfach zu beantworten: Wenn ich am Abendmahl / Kommunion teilnehmen möchte, so sollte ich meine Sünden gebeichtet haben. Die Gründe liegen im Kommunionsverständnis: Möchte ich mit allen Mitgliedern der Kirche zusammen den Leib und das Blut Christi empfangen, so sollte ich vorher meine Schulden bekannt und gebüßt haben, desweiteren auch davon freigesprochen werden. Nun sollte man wissen, das nicht jede Sünde (vor allen Dingen, die kleinen, unerheblichen täglich anfallenden Schwindeleien oder Sticheleien) tatsächlich gebeichtet werden müssen. Unserer Meinung nach liegt es an ihrer Gewissenserforschung und Verantwortung, ab wann ihnen ein allgemeines Schuldbekenntnis nicht mehr genügt und sie beichten möchten. In jedem Fall ist es empfehlenswert, falls sie sich mit großer Schuld beladen haben (oder sie der Meinung sind, eine solche zu tragen) und / oder sie Beistand benötigen. Ein offenes Bekenntnis brauchen sie natürlich nicht durchzuführen, in absoluten Ausnahmen kann dies aber -bei Verfehlungen gegenüber der Gemeinschaft- auch von dieser wohlwollend gewertet werden, die Pflicht dazu besteht keinesfalls.
Durchführung
Die übliche Form kann durchaus während des normalen Schuldbekenntnisses des Gottesdienstes geschehen, eine Ohrenbeichte ist bei uns daher meist eher unüblich. Die Regel besagt: Alle dürfen, keiner muss, aber einige sollten. Sollten sie eine Ohrenbeichte wünschen, so vereinbaren sie mit dem zuständigen Pastor oder Bischof rechtzeitig vor dem Gottesdienst (üblicherweise mindestens eine Stunde oder mehr vorher) einen Termin, auch der Vortag bietet sich an. Ihr Priester wird sich Zeit nehmen und die Beichte in einem separaten Zimmer oder Platz -nur sie und er ist anwesend- durchführen. Sie können nichts verkehrt machen, es ist üblich das Gespräch mit einem: "Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen, dem Herren und all unseren Heiligen und allen Brüdern und Schwestern, dass ich Gutes unterlassen und Böses getan habe... " oder schlicht "Ich habe gesündigt ..." oder "Ich möchte beichten". Sprechen sie zum Priester so, wie sie es auch Jesu gegenüber tun würden. Der Priester wird sie mehr oder minder durch das Gespräch führen und ihnen am Ende normalerweise die Absolution verkünden. Bei ganz seltenen Einzelfällen (Erhebliche Schuld, Tat gegen die Kirche, schwere Verbrechen etc.) kann ihnen diese Absolution auch mit gewissen Auflagen verbunden oder vorläufig bis zur Erfüllung gewisser Auflagen verwehrt sein: Die Gnade und den Zuspruch verlieren sie dennoch nicht. Jesus war bekanntlich für die Sünder da und trägt mit ihnen die Last.
Folgen der Unterlassung
Die Folgen der Unterlassung sind schlichtweg die Nichtzulassung zu einigen Sakramenten, besonders aber zur Kommunion. Falls sie also nicht beichten konnten (oder aber wollten) und das allgemeine Sündenbekenntnis nicht reicht, sollten sie nicht zur Kommunion gehen. Nehmen sie stattdessen an der "geistigen Kommunion" teil d.h. bleiben sie beim Kommunionsempfang sitzen, beten sie gedanklich die Verse um den Empfang und holen sie die Beichte baldmöglichst (oder direkt nach dem Gottesdienst) nach.
Beichtgeheimnis
Ist meine Beichte sicher? Sicher. Sie ist durch das Beichtgeheimnis (dem alle unsere Priester ohne Ausnahme unterstehen) absolut -auch rechtlich- abgesichert. Der Priester ist hierbei nur Durchgangsstation, er nimmt sie im Namen Jesu entgegen und erteilt auch die Absolution. Er ist sowohl von gesetzlicher Seite besonders verpflichtet (es ist also strafbar, das Beichtgeheimnis zu verletzen!), als auch von priesterlicher Seite: Ein Verstoß bei uns hat die sofortige Entlassung und weitere Sanktionen zu Folge. Bei Freikirchen ist die Beichte nach dem Gleichheitsgrundsatz gleich der Beichte bzw. Schweigepflicht in den Amtskirchen (siehe auch Seelsorge unter Zeugnisverweigerungsrecht) geschützt: Sie ist aber auch nach unserem Kirchenrecht besonders geschützt.
Einzige Ausnahme
Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis! Dem Priester muß es erlaubt sein zu sagen, das der Betreffende zur Kommunion zugelassen ist oder nicht (dies allein erlaubt ja auch keinen Rückschluss auf eine Beichte). Über deren Inhalte, Zeitpunkt usw. ist natürlich !beiderseits! Stillschweigen zu bewahren.
Datenschutz
- Über die Inhalte der Beichte wird keinerlei Material angelegt, noch wird der Teilnehmer oder der Inhalt Dritten bekannt gegeben. Die Aussage zur Zulassung zur Kommunion fällt indes nicht unter das Beichtgeheimnis!