Antike, vor der Ankunft des Evangeliums

"Wohin würden wir gehen, wenn wir nicht wissen, woher wir kommen?"

Die Bezeichnung "Keltisch" entstammt der britisch-insularen Kultur und Herkunft unserer Bischöfe und Heiligen aus einem keltischen Kernland. Wie auch Deutschland, die Alpenländer, der Balkan und Frankreich blieben Irland und Schottland Ursprungsländer der vorchristlichen, Naturreligion der Kelten. Die Keltische Kirche hat indes bis auf Bräuche (Perchtenumzüge oder Osterfeuer) wenig damit gemein, doch sollen ein paar archäologische Fakten genannt sein: Die antiken römischen und griechischen Götterbilder und die Vorstellung einer beseelten Natur mit einem großen Vatergott (Pater Dis), sowie der Kulturaustausch ist alten Zeitzeugen und archäologischen Funden zu entnehmen:  Diodor von Sizilien beschreibt im Fragment XXII ein Aufeinandertreffen eines gallokeltischen Heerführers mit Götzenstatuen (also den in der Antike so beliebten Statuen der Götter) in einem Tempel, welches zeigen mag, das zumindest die Gallier als Kelten ein dem christlichen Glauben doch sehr ähnliches Gottesverständnis und nicht etwa die Verehrung von Götzen pflegten.

  • Diodor von Sizilien schreibt: "Brennus brach in Lachen aus angesichts der Tatsache, daß man Göttern menschliche Gestalten zugemutet und Figuren aus Holz und Stein hergestellt hatte".

Die keltische Kultur und vorchristliche Tradition, die sich in Einzelstämmen entwickelte, wurde durch Kriege untereinander und gegen die Römer immer mehr auf die Randgebiete des römischen Reiches beschränkt. Leider sind, da die Kelten wenig Schriftliches überliessen, heute nur noch Sagen und Geschichten im berühmten, von christlichen Mönchen geschriebenen Buch der Eroberungen überliefert, welche jene mit biblischen Themen und Personen verband. Quellen für unsere Recherchen sind u.a. Catholic Encyclopedia, Wikipedia und andere, seriöse Nachschlagewerke, sowie auch Überlieferungen anderer keltischer Kirchen und natürlich die großen irischen Sagenbücher, Psalter und Werke der iroschottischen Mönche aus berühmten Klöster Brittaniens, darunter das Buch von Lecan und Drum Snechta und vielen weiteren. Für sachliche Hinweise bezüglich der Daten sind wir stets dankbar.

Um Christi Geburt, die Ankunft des Evangeliums in Britannien

In der vatikanischen Bibliothek ist nachzulesen, Josef von Arimathäa wird u.a. als erster Missionar auf den brittischen Inseln genannt (vgl. Caesar Baronius, Archivar im Vatikan 1596 in  'Annales Ecclesiastici').

  • Der berühmte Mönch Gilda lehrt uns dass die Ankunft des Christentums in Britannien "zuerst, wie wir wissen, in den letzten Jahren des Kaisers Tiberius geschah". Dies war bekanntlich bereits 14-37 n.Chr.

Angeblich taufte er dort bereits seit dem 1. Jahrhundert im Osten Schottlands Angehörige des kaledonischen Königshauses (die Caledonii waren wie die Skoten ein Keltenstamm), die sich später als Mönche  bei der Abbey in Dull (heutiges Glastonbury, uns aus der Artursaga um den heiligen Gral bekannt) niederliessen. Sie wirkten dort als erste Kuldeer, als "Cathair Chuldich" bzw. irisch als "Céli Dé" benannt, dies bedeutet Diener Gottes! So sagt es die 806 in Irland verfasste, verschollene und neu erstellte Chronik "Annalen der 4 Meister". Weltliche Priester nahmen später diesen Namen an, ohne an monstische Schwüre gebunden zu sein, Kuldeer bildeten auch mit Benediktinern ab und an "Horte der Weisen". Glastonbury mag einer der Gründe dafür sein, das die keltische Kirche zuweilen gerne als "Kirche des Grals" in die Nähe der Templer als "Militae Christi" und Hüter des Grals gerückt wurde, da Josef (oder sein Sohn Josefus!) von Arimathäa von Robert de Boron und späteren Autoren dort geschildert wurde.

  • Die katholische Enzyklopädie sagt von ihr  "Ebenso fabelhaft ist die Legende, die von seiner Ankunft in Gallien im Jahr 63 n.Chr. und von dort nach Großbritannien erzählt wird, wo er angeblich das früheste christliche Oratorium in Glastonbury gründete. Letzendlich, die Geschichte der Überführung des Körpers des Josef von Adogbird freeware by 1998 & 1999 Joelle Millerrimathäa von Jerusalem nach Moyenmonstre (Diözese Toul) entstand spät und ist unzuverlässig."

Im Jahr 40 und 42 nach Christus folgten Simon Zelotes (nach anderer Überlieferung gekreuzigt bzw. zersägt) wie uns aus Synopsis de Apostol., Synops. 9, 23 bekannt ist und St. Aristobulus von Brittanien (angeblich laut Papst Hyppolytus der erste Bischof von Brittanien, die ist gesichert), der Alte (Bruder von Barnabas und Unterstützer von St. Andreas, dem Apostel der Schotten), auch sollen weitere Missionare aus Ephesus (siehe oben johonneische Christen) um das Jahr 80 nach Christus anderen Quellen zufolge das Christentum ins nördliche Brittannien und Schottland gebracht haben (vgl. History of Paganism in Caledonia by Thomas Wise, 1884). Es gibt also zahlreiche Hinweise darauf, das das keltische Christentum kurz nach der Himmelfahrt Jesu durch die Mission diverser Apostel und Jünger in ganz Brittanien, also Irland, Schottland und Wales entstand.

  • Bischof Eusebius von Cäsarea schrieb in Demonstratio Evangelica, Buch 3 Kap. 5 aus dem  frühen 4. Jahrhundert: "Die Apostel kamen über den Ozean bis zu den Inseln, die die Britischen Inseln genannt werden".

Diese Apostel und ersten Mönche bildeten das westliche Gegenstück zur koptischen Kirche, die vom Apostel (Johannes) Markus gegründet wurde und galten schon vor der Mission Roms als Nachfolger des apostolischen Glaubens. Die keltische Kirche hatte als erste christliche Kirche des Westens also direkte, orthodoxe Wurzeln in die christliche Urgemeinde im heiligen Land (auch als westlich-lateinische Orthodoxie bekannt). Im Inhalt der irischen Bußbücher wird indes die enge Verbindung der frühen irischen Kirche mit den Kopten offenbar, was vermutlich auf Johannes Cassianus (360-439 n.Chr. Wüstenvater, Abt in Südgallien) zurück zu führen ist.angelmonk kkd

  • Bischof Dorotheous von Tyrus klärt uns um 300 n.Chr. auf das „Aristobul, den Paulus grüßen ließ war Bischof in Britannien".
  • Ähnliches erfahren wird durch den zyprischen Bischof Theodoret in D. Civ. Gracae Off. im Buch 9, etwa um das Jahr 430 n. Chr. : "Paulus, befreit aus seiner ersten Gefangenschaft in Rom, predigte das Evangelium dem Briten und anderen im Westen [...] sowie den Kimbern"

Dies mag alles auch ein Grund dafür sein, warum sich viele zitierte Schriftfragmente keltischer Heiliger nicht in der römischen Liturgie finden.

Die Anfänge des britischen Christentums (Schottland/Wales)

Die keltische Kirche in Deutschland als Zweig der keltischen Kirche in Schottland folgt der Lehre des Evangelisten, wahrscheinlichen Apostels und Lieblingsjüngers Jesu des Heiligen Johannes, welcher laut Irenäus bis zur Zeit Trajans (98-112 n.Chr.) in der Kirche des Paulus in Ephesus  wirkte (und nicht mit dem Johannes von Ephesos aus dem 5 Jahrhundert identisch ist). Johannes, der Bruder des Apostels unJohannes Duererd Sohn des Zebedäus, wurde auch "der Lieblingsjünger Jesu" genannt. Augustinus beschrieb diesen Johannes in seinen Schriften und gerade dieser in diesen Schriften geschilderten Johanneischen Lehre gegenüber zollt auch der derzeitige Papst emeritus der römisch katholischen Kirche Benedikt XVI sehr große Hochachtung.

Wir lesen in den Schriften des Augustinus: „In den vier Evangelien oder vielmehr in den vier Büchern eines Evangeliums hat der heilige Apostel und Evangelist Johannes, welcher gemäß seiner geistigen Erkenntnis dem Adler verglichen wird, höher und weit erhabener als die anderen drei seine Verkündigung erhoben und dadurch auch uns erheben wollen. Denn die drei übrigen Evangelisten sind gleichsam mit dem Gottmenschen auf der Erde gewandelt und haben von seiner Gottheit weniger gesagt; dieser aber, gleichsam als verschmähte er es auf der Erde zu wandeln, hat sich, wie er gleich am Anfange seines Evangeliums gedonnert, nicht nur über die Erde erhoben, sondern auch über das ganze Heer der Engel etc., und ist zu dem gekommen, durch den alles gemacht ist, indem er spricht: ›Im Anfang war das Wort‹. Das floss aus seinem Munde, was er getrunken; denn nicht ohne Grund wird von ihm in diesem Evangelium gesagt, dass er beim Abendmahl an der Brust des Herrn lag. Aus dieser Brust hat er daher im Geheimen getrunken; aber was er im Geheimen getrunken, das hat er offenbar ausgeströmt.“

Der Papyrus 52 (entstand 100-150 n.Chr, aufbewahrt in der John Rylands Library) wurde in Ägypten gefunden und gilt als ältestes Zeugnis des Johannesevangelium. Die Entstehungszeit in Ägypten stimmt in etwa mit  dem Ende der Lebensdauer des Johannes  des Evangelisten überein. Das Evangelium, sowie die Briefe sind wohl alle in Ephesos entstanden (Siehe Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_%28Evangelist%29)P52 recto

Dieser Johannes legte die Betonung auf Liebe, Beziehung und Gemeinschaft im Christentum. Es gab sowohl im nahen Osten als auch in Westeuropa sogenannte "johanneische Christen" die der Lehre und dem von Johannes verfassten Evangelium folgten, welches den wichtigen Satz enthielt: "Also hat Gott die Welt geliebt, daß er seinen eingeborenen Sohn gab, auf daß alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Denn Gott hat seinen Sohn nicht gesandt in die Welt, daß er die Welt richte, sondern daß die Welt durch ihn selig werde." (Johannes 3,16–17). Da es mehrere Apostel namens Johannes gab, ist es bis heute ungeklärt, ob es sich um eine oder verschiedene Personen handelte. Speziell trifft dies auf Johannes den Presbyter bzw. Ältesten zu (* u

m 60 n.Chr. +130 n. Chr.), der in Ephesos wirkte (Siehe hierzu auch in Wikipedia: Johannes der Presbyter und obigen Hinweis auf die neutestamentarischen Schriften.)

  • Der karthagische Bischof Tertullian schrieb bereits im 2. Jahrhundert, das "Die Regionen Britanniens, die nie von den Römern durchdrungen wurden die Religion Christi empfangen". So überliefert im Def. Fidei , Seite 179.

800px-Gallarus oratory sag in roofDer Stamm der Scoten (mit Urmutter Scota) war sowohl auf Irland, dem damaligen Großschottland („Scota Major“), als auch später in Schottland ("Scota Minor") präsent. Der Bau von kleinen Kapellen und kleinen Gemeinden wurde von jenen ersten Missionaren bevorzugt: Frühe keltische Klöster waren separate, aus Flechtwerk mit Lehm gebaute "Bienenstockhütten" für jeden der Mönche und eine Rundkirche, die mit Schilf, Stroh oder Grassoden gedeckt war. Größere Klöster wurden entweder aus Flechtwerk oder Holzplanken erbaut. Steine wurden nur selten oder in verbindung mit Holz genutzt, weshalb Funde dieser Kirchen rar sind. Eine der ersten, rechteckigen Steinkirchen in Schottland war das "weiße Haus" (lat. Candida Casa) von St. Ninian (v. 370-432 n.Chr.) bei Whithorn in Galloway, welches er als Bischofsitz dem Martin von Tours (dem "Miles Christi/Soldaten Gottes", siehe Martinstag) widmete. Angeblich laut dem Northumbrischen Mönch Bede (in "The Ecclesiastical History of the English People" ca. 731) wurde Ninian als Bretone in Rom ausgebildet und traf auf St. Martin. Die britischen Inseln und allen voran Irland wurden somit nicht erst im 5. Jahrhundert nochmals sekundär von Rom aus "christianisiert" und damit unter römischen Einfluss gebracht, denn sie waren schon seit der Antike in Teilen christlich, dies erfahren wir auch aus der Familiengeschichte Patricks. Dieser lebte ja, wie bekannt, bevor er nach Irland verschleppt wurde als Kind in Wales. Sein Vater war Diakon und der Großvater war Priester.

  • Origenes von Alexandra (254 n Chr.) schrieb nämlich, das alle nicht von Römern besetzte Teile von Brittanien wie Nordwest Schottland, Irland, das nördliche England, Wales and Cornwall bereits christlich wären.
  • Auch bei der Synode von Arles um 314 n.Chr. waren bereits 3 brittische Bischöfe anwesend. Dies ist für uns als keltische Kirche vor allen Dingen deshalb wichtig, weil in Rom erst 313 n.Chr. durch Kaiser Konstantin das Christentum etabliert wurde.

The Venerable Bede translates John 1902Einer der Mönche Ninians, St. Enda von den Arran Inseln,brachte dieses monastische System um 484 n.Chr. nach Irland von wo aus es sich vermutlich auch nach Wales ausbreitete. (siehe Friedrich Prinz, Askese und Kultur. Vor- und frühbenediktinisches Mönchtum an der Wiege Europas, München, 1984). In Wales wiederum wirkte St. David (512-587, walisisch Dewi Sant  ). Dieser war Bischof von Menevia (heute St. Davids) und gilt als Schutzpatron von Wales. Nach einer Sage (die allerdings 1921 bei Ausgrabungen verifiziert werden konnte) wollte er die Abtei in Glastonbury (man denke an den Gral) erweitern, doch es erschien ihm Jesus in einer Vision und sagte, das "die Kirche sei von ihm selbst vor langer Zeit seiner Mutter gewidmet worden, und es sei nicht schicklich, sie durch menschliche Hand neu zu widmen.". So gab er östlich davon einen separaten Bau in Auftrag. David reiste bis Rom und Jerusalem, er gründete in Wales und der Betagne Klöster. Den ersten Mönchen entstammte ebenso im 3. Jahrhundert ein gewisser Mansuetus, der später Bischof von Toul wurde und der Sage nach von Petrus bekehrt worden sein sollte.

Das irische Christentum (Irland)

Eine der verlässlicpatricius wikicommons pdhen Quellen und Beleg für eine frühe Christianisierung scheint die Nachricht des Chronisten Prosper Tiro von Aquitanien (von 390-463) zu sein, der im Jahre 431 (also ein Jahr vor Patrick) den Besuch des Bischof Palladius, der von Papst Coelestin (422-432) geschickt wurde, zu den an Christus glaubenden Iren beschrieb. Ungeachtet dessen, ob er damit wirklich Palladius und nicht etwa Patricius d.h. Patrick meinte, ist es teilweise noch recht unklar, wie das Christentum vor dem 4. Jahrhundert (als Nordeuropa noch weitgehend heidnisch war)  nach Irland gekommen sein konnte. Der im Jahr 388 n.Chr. nach Irland als Sklave verkaufte  Patrick -der heutige Patron Irlands- baute es jedenfalls sicher 431 n. Christus  (wie z.B. auch Auxilius, Secundinus und Iserninus, die ebenfalls in bzw. vor diese Zeit fallen) offenkundig nur aus (siehe hierzu „The Life of St. Patrick and his place in History, Bury, 1971, 77-79“ ). 

Die dort bereits bestehenden, losen Gemeinden sollen nach dessen Schilderung teilweise wieder ins Heidentum zurückgefallen sein.Die besondere  Form des dortigen Glaubens und die an strenger Askese und Frömmigkeit orientierte Sicht ist vielleicht mit der Sicht des britischen Mönchs Pelagius (380-430 n. Chr.) vergleichbar, der 418 n.Chr. aus seiner entgegen Augistinus gegenüber kritischen Sicht der Erbsünde und seiner Kritik an den in Rom herrschenden Sitten wegen "Ketzerei" in Rom verurteilt wurde. Patrick erscheint in seiner 430 n.Chr. geschriebenen dreiteiligen Lebensgeschichte (Vita Tripartita) als nicht sehr selbstsicherer, sehr spiritueller Mensch (siehe auch das berühmte Schutzgebet "Lorica" des Patrick), der allerdings auch manchen fragwürdigen Handel (mit anderen Christen!) eingehen mußte um sein Leben zu retten. In seiner Vita wurde er auf der gallischen Klosterinsel Lérins bei Cannes ausgebildet. Auf der heiligen Insel im Lough Derg kommt es zum Kampf Patricks mit einer Schlange (evtl Muttergottheit wie griech. Gaia siehe u.a. Cary Meehan, Heiliges Irland, Frankfurt, 2006, S. 103 oder Zeichen der Weisheit vgl. Apfelbaum der Hera) und mit dem Sieg über sie vertreibt Patrick alle Schlangen und damit allen vorchristlichen Glauben aus Irland. In einer anderen Sage zerschmettert Patrick am Lough Gur einen Menhir (angebl. der alte schwarze Gott Crom Dubh), ebenso den goldenen Stein auf Mag Slecht. (Siehe hierzu auch Wikipedia: Patrick von Irland)Menhir Men Marz

Der Ausbau der Gemeinden wäre ohne die Hilfe, ja Unterstützung der dortigen Nachfahren der keltischen Königshöfe und seiner Weisen (wie den Fili, heutzutage eine Bezeichnung für einen Akademiker) kaum denkbar gewesen, auch ist erwiesen, das die ersten berühmten Bischöfe und Äbte (z.B. Columcille) oftmals aus deren Familien entstammten. Die christlichen Grundsätze wurden recht einfach und harmonisch mit der vorchristlichen keltischen Religion in Einklang gebracht, wie man an den keltischen Menhiren sieht, die einfach durch Verzierung mit einem Kreuz oder christlichen Szenen und Symbolen wie dem Chi-Rho „christianisiert“ wurden (Menhir von Rungleo und weitere). Der vorhin zitierte Professor Birkhan aus Wien meint denn auch laut in der zitierten Magisterarbeit Dr. Fischers dazu das „das Heidentum für die Iren als überwundener Zustand galt, dessen man sich nicht schämte, sondern es aus wissenschaftlichem Interesse in Erinnerung halten wollte“. Weiterhin vermerkte er:  „Die Mönche sahen es als Ziel die erste in die zweite zu integrieren (Birkhan 1997, 475 mit Hinweis auf Gaechter 1970).

In StbrigidIrland legten letztendlich die Kelten selbst den Grundstein der Christianisierung: St. Patrick als auch St. Brigid kamen als Sklaven nach Irland, lernten dort und begannen danach erfolgreich ihre Mission. Brigid wurde ca. 453 geboren, sie kam als junges Mädchen zu St. Macaille und emfingt dort in Croghan ihren Schleier. Später, aus der Hand von St. Mael von Ardagh (einem Vetter Patricks,welcher schon alt und sehr von ihr beeindruckt war), wurde ihr durch Auflegung des Evangeliums versehentlich oder -wie es die Sage beschreibt- absichtlich die Bischofsweihe statt einer Äbtissinnenweihe gegeben. Für Eingeweihte wäre und ist diese Verwechslung verständlich, denn die Macht eines Abtes / einer Äbtissin gleicht in der Tat der eines Bischofs (zuweilen gab es auch beide Ämter in einem) und die Weiheformeln ähneln sich. Der Zelebrant St.Mael erklärte aufgrund des Protestes von St. Maccaille bei der Weihe, das er keine Wahl gehabt hätte: Die Gültigkeit der Weihe war laut ihm verbunden mit einer besonderen Gnade Gottes ihr gegenüber und ihrer roten, lichtumflutenden Erscheinung unter allen anderen Jungfrauen, die dazu geführt haben soll, das er sie als Bischöfin weihen mußte. 

Sie siedelte mit 7 anderen jungen Nonnen am Fuße des Crogham Hill und 468 n. Chr. folgte Sie auf Wunsch St. Mael nach Meath. Um 470 n.Chr. ging sie nach Kildare ("Kirche der Eiche"), errichtete an einem großen Eichbaum ein Doppel-Kloster als Äbtissin ihres Konventes, pflegte die Armen und war hoch als Zentrum der Religion und des Lernens angesehen. In diesem Kloster brannte ein Feuer ohne Unterlass (vgl. ewiges Licht), auf sie gehen daher auch die Brigidfeuer und das St. Brigidkreuz zurück. (Siehe hierzu die englische Wikipedia: Brigit of Kildare). Sie war die Gründerin des Brigittenordens und wurde in der keltisch - irischen Kirche als Priesterin, Äbtissin und Bischöfin und Schutzheilige des Viehs, der Wöchnerinnen und der Kinder bekannt (Rechts in der von unseren Mönchen und Schwestern typischen Tracht zu sehen).St Brigid Patrick Joseph Tuohy

So war Brigid gültige Bischöfin, auch wenn sie auch den Titel nicht benutzte und weihte 490 n Chr. auch St. Conleth zum Bischof bzw. "übertrug" ihm zur Hälfte die Jurisdiktion. Wie Erzbischof Healy in "Ireland's Ancient Schools and Scholars" ausführt, wählte sie einfach die Person aus, der die Kirche die Jurisdiktion übertrug, aber es bleibt wohl eine Tatsache, das Conleth von keinem anderen als Brigid (natürlich im Namen der Kirche) die Weihe empfing. Eine andere Erklärung scheint ebenso gültig zu sein: In Irland war das römische Diözesanprinzip in Bezug auf die Jurisdiktion nicht verbreitet, es lag diese in der Hand von Äbten und Äbtissinnen und ihrer Monasterien, die auch die Bischofsfunktion inne hatten.

St Finnian von Clonard (470 - 549 gäl .Cluain Eraird, auch Fionnan oder lat Vennianus), war Lehrer der sog. 12 Apostel Irlands und einer der Gründer des irischen Klosterwesens. Es wird gesagt, das er Schüler von St. Cadoc dem Weisen in Llancarfan (Südwales), seinerseits Gründer vieler Kirchen in Brittanien gewesen sei. Finian besuchte viele Orte, darunter auch die Skellig Michael.

St. Ciarán von Clonmacnoise (516-546), auch der Jüngere als Unterscheidung zu Ciaran von Saighir (oder Piran, dem Schutzpatron Cornwalls) genannt, war ebenso einer der 12 Apostel Irlands und Schüler Finians.

Brendan (484-577 lat. Brendanus) gründete zahlreiche Klöster z.B. die Gründung von Clonfert in Galway um 560. Er wurde durch seine weiten Schiffsreisen (angebl. bis nach Amerika) berühmt. Wir werden von Clonmacnoise und Clonfert noch als Sitz der Kuldeer hören.

columbanDie Piktenmission Columbans (Columcilles)

Der um 521 n.Chr. in Irland geborene Mönch St. Columban gründete mehrere Klöster an heiligen Eichenhainen in Irland und Schottland z.B. in Derry, heutiges Londonderry, die nach der Kirche des Columban (Doire Cholm Cell) benannt war und Durrow, nach der "Ebene der Eichen" (Daire - Magh siehe auch P.W. Joyce, Irish Place Names, Belfast, 1984).  Er, einer der „drei Patrone” und der „zwölf Apostel Irlands", reiste nach Schottland um die Pikten zu missionieren. Unterstützung bekam Columban der Ältere durch politische Kontakte z.B. von seinem Cousin Conall, der dort in Delriada herrschte. Mehr als 30 Kirchen wurden von ihm und später von seinen Anhängern, teils auch auf dem Festland, gegründet.  Columban (Columcille gäl. die Taube) lebte und starb 597 n. Chr. auf Iona, wo er der Sage nach auf einem verfallenen, alten heiligen Tempel der Druiden seine Abtei aufbaute. Nach der Schrift "Das Leben von Columban" von St. Adamnan (628-704, 9 Abt von Iona) besuchte St. Columcille 597 n. Chr. kurz vor seinem Tod ein Kloster, wo er bei einem Spaziergang in einem Stall erschöpft ruhte und dem Ende nahe war. Dort legte ein Pferd seinen Kopf wie weinend in seinen Schoß und Diarmait wollte es vertreiben. Doch St. Columcille verbot dies, begrüsste und segnete das Pferd als Seelentröster.

D450px-St Aidan visits St Hildaiese Liebe zur Natur und besonders die Segnung von Tieren ist bis heute als Merkmal diesen Mönchen, wie auch z.B. Ciaran von Clomacnoise (512 - 545), geblieben: Letzterer eine schwarzbraune Kuh (Dun Cow) aus der heimischen Herde, die ihm ins Kloster Clonard folgte, dort durch Milchgabe das Studium und später das halbe Kloster versorgte. Es wurde ihr Fell nach ihrem Tod als Reliquie aufbewahrt und für das berühmte „Buch der dunkelfarbigen Kuh“ (Lebor na h´Uidre) in der sich die Sage von Cuchulainn befindet verwendet.

Unter Columcilles Mönchen unter dem in Irland geborenen Aidan (gest. 651, gäl. das kleine Feuer) wurde die Entstehung des berühmten Book of Kells (entstanden ca. 800 n.Chr.) vermutet, welche auf Einladung von König Oswald von Northumbria hin in Lindisfarne ein Kloster erbauten.

Als Papst Gregor der Große 540 bis 604 n.Chr. seine Benediktinermönche nach Westangland zu den Angelsachsen sandte, bekehrten die dort ansässigen keltischen Mönche bereits jene Angelsachsen zur keltischen Kirche. Es sollten auf Bitten Roms  die heidnischen Stätten geschont werden. Dies belegt eine Anweisung Papst Gregors des Großen aus dem Jahr 601 an die dort tätigen Missionare: Man solle diese Orte mit Weihwasser besprengen, dort Altäre aufstellen, Kapellen errichten und Reliquien hineinlegen. Es entstanden somit dort auch die ersten Klöster Eines dieser Klöster war in Whitby: St. Hilda von Whitby (614-680 n Chr. ist eine weitere Heilige, Äbtissin und Klostergründerin (vgl. die heilige Brigid!) . Sie gründete erfolgreich mit Hilfe von Eanflaed (nach Hilda Äbtissin), der Witwe von König Oswiu und seiner Tochter ÆlfflAnglicko-Whitby abbey 2æd, das Kloster Whitby. Dies war  -wie zuvor schon bei Brigid- ein gemischtes Kloster mit Männern und Frauen, welche Tür an Tür lebten. Sie achtete auf einen hohen Bildungsstandard. Bei durch König Oswy (Oswiu) einberufenen Synode von Whitby (644 n Chr.) kam es zu einem offenen Konflikt über die verschiedenen Praktiken, dem Stil der Tonsur, dem Osterdatum und der "Pelagiusischen Ketzerei". Die Ostkirche allerdings hatte vor dieser Zeit in zwei Synoden nichts an der Position Pegius auszusetzen. Die realen Unterschiede zwischen der römischen und keltischen Kirche waren eher kultureller Art: Auf keltischer Seite überwog das Mystische, Mythologische und Symbolische, immer auch Strenggläubige. Die römische Mentalität war dagegen weitaus einfacher, praktischer und durchaus in der Liturgie wörtlich zu nehmen. Die Synode entschied (man sagt nur aufgrund des Wunsches der Frau des Königs wg. des Osterdatums) zugunsten der sich nun mit königlicher Unterstützung ausbreitenden Benediktiner und die Mönche von Lindisfarne kehrten nach Iona zurück.So bemühte sich Hilda (obwohl sie ihre Tradition vorzog) in Frieden um Schlichtung und führte in Harmonie die römische Liturgie und die Benediktinerregel ein.

St. Kentigern (gest. 612 n.Chr. gründete eine neue keltische Kirche neben dem Molindinar Burn in Glascu ("grüne Talmulde"), wo er geboten wurde Bischof von Glasgow in 580 n Chr. zu werden. Etwas davon enterfnt, bei Govan`s alter Pfarrkirche, welche vom 8. bis ins 11. Jahrhundert als Zentrum der keltischen Kirche galt, steht eine außergewöhnliche Sammlung von 27 keltischen Kreuzen und Hogbacks das sind Winkingerähnliche Grabsteine, sie enthält auch den Sarkophag von "St. Constantin" aus dem Jahr 550 n. Chr., einem Herrscher der westlichen Strathclyde Region Schottlands.

664 n.Chr. fiel der König von Northumbria, Ocgfrid, in Nord Irland ein, plünderte und verbrannte die keltischen Kirchen und Klöster. 685 n.Chr. starb er jedoch beim Versuch, die piktischen Klöster bei der Schlacht von Nechtansmere (Forfar) in gleicher Art einzunehmen. Im Laufe der nächsten 200 Jahre überfielen die Wikinger viele keltischen Kirchen und auch Island, die aufgrund der abgeschnittenen Autonomität und fehlenden Unterstützung Roms sich davon nicht recht erholte. Whitby als voran geschildertes Beispiel wurde 867 zerstört.

Die Keltenmission: Ausbreitung der keltischen Kirche und seiner Abteien in ganz Europa

Die Klöster und Schulen der keltischen Abteien waren in Westeuropa als "Inseln der Weisheit" bekannt. Sie schulten die Mönche die Kunst der flammenden Sprache. Etliche Klöster wurden in abgelegenen Flecken, die schwer zugänglich waren, errichtet: So auf der Skellig Insel Michael, die 13km von der Küste von Kerry in Irland. Die Mönche lebten vom 6. bis 11 Jahrhundert dort in Stein gebauten Bienenstockhütten und in zwei Bootförmigen Oratorien. Klosteranlage Skellig MichaelDie Klöster Irlands stellten eine "intensive Arbeits- und Lebensgemeinschaft von Mönchen, Klerikern und Laien dar ..."  (siehe Friederich Prinz, Askese und Kultur. Vor- und frühbenediktinisches Mönchtum an der Wiege Europas)  Jene Wandermönche waren auch wegen ihrer bekannten strengen Askese und praktizierten "weissen" Peregrinatio propter Christo, der Pilgerschaft zum Leben in Fremde und Enthaltsamkeit um Christi willen, weithin in Europa berühmt. Dies ausgesprochen aktive Wanderpriestertum, welches sich weniger an Prunk, als denn an Tugenden, Buße, Fleiß und Glaube orientierte und damit die Menschen und die Gemeinschaft anstatt den Kirchenfürsten in den Mittelpunkt rückte, bildete sich rasch aus und war bei der Bevölkerung sehr beliebt. Aus diesem Grund wohl entwickelte sich in Irland und Schottland, sowie Schottland und Wales auch keine klerikale Struktur wie in den Rom nahen Gebieten, sondern eine verschiedene, individuelle und eigenständige Struktur ohne oberstes Oberhaupt, die aber auch den Niedergang der keltischen Kirche besiegelte.
Auf Festlandseite wurde schon früh die Bretagne missioniert: Sieben Gründungsheilige waren es dort mit Pol Aurelian, Tugdual oder Tudwal, Brieuc, Malo, Patern (Paternus) und Corentin. Der irische Mönch Fursa führte später die Lehre St. Patricks in der Bretangne ein, von dort gelangte sie auch bis nach Deutschland.  Von der Brittanien und Irland aus kommend kamen Missionare wie Pirminius (Pirmasens), Killian (Kilianstätten), Virgil von Irland, Fridolin von Säckingen, Gallus (St. Gallen, Schweiz) und Columban der Jüngere (540 - 615 n. Chr.) ins Frankenland und erreichteten dort rund 60 Klöster bis zum Ende des 7. Jahrhunderts n. Chr. z.B. in Luxeuil oder Fontaines, missionierten später auch Westdeutschland (Köln, Trier, Mainz, Fulda), Südeutschland (Erfurt, Würzburg, Nürnberg, Regensburg, Memmingen) und den Alpenraum (Konstanz, Bregenz, Eichstätt),  in Österreich durch Wien, in der Schweiz durch Tuggen oder St. Gallen oder in Italien durch Mailand oder Bobbio  (siehe Ingeborg Meyer-Sickendiek, Gottes gelehrte Vaganten).

Ein schönes Beispiel für ihr Wirken ist  in Bayern die Schottenkirche und Kloster St. Jakob in Regensburg, in der um 1070 n. Chr. die Scoti Marianus, Candidus und Johannes wirkten. Doch wirkten sie bereits schon 30 Jahre früher im Stift Obermünster.Man begegnet in Deutschland vielen Zeichen des Hochkreuzes im Wappen, in Kirchen und auch über Ortsnamen wie "Schotten" in Hessen, die dort in der Stadt die erste Kirche bauten.  Columba (genannt der Jüngere bzw. von Luxeil) wurde 540 in Nobber bei Navan Irland geboren und reiste später von Luxeuil aus über Österreich und die Schweiz bis Bobbio in Norditalien. Bonifatius (auch Wynfnith 672-754, bekannt durch das Fällen der Donareiche) wurde auch in den Benediktinerklöstern in Exeter und Nursling ausgebildet und missionierte hauptsächlich in Mittel- und Süddeutschland, später auch bei den Friesen. Von anderen Mönchen wie Trudpert (Apostel des Schwarzwalds) und Willibrord (Apostel der Friesen) wird nachgesagt, das sie irische Mönche waren oder dort gelernt haben. Interressant ist auch dabei, das sie -wie auch St. 2dogupPirmin- nach der Benediktregel lebten (siehe auch zahlreiche Namenstage).

Doch nicht nur Westeuropa wurde von iroschottischen Mönchen missioniert, einige der Mönche reisten sogar 795 n.Chr. bis nach Island (siehe Auf den Spuren der irischen Mission und Kultur in Europa, Stuttgart, 1980; Dieter Trautwein). Wieder andere Mönche reisten sogar weiter in slawische Länder, wo sie um 800 n.Chr. im irischen Stil bei Modra eine Kirche bauten und sich bei den Slawen bis zum Tode des mecklenburgischen Bischofes Johannes aus Irland durch die heidnischen Wenden 1066 n. Chr. hielten. Irische Mönche aus dem Schottenkloster in Regensburg reisten durch Böhmen und Polen weiter in die Ukraine, wo sie 1089 n.Chr. Kiew erreichten.

Assimilation der keltischen Kirche durch Rom, die Abspaltung der Restgemeinden

Die Lehre des paulusnahen Johannes soll ein dauernder Streitpunkt zwischen der petrischen Anschauung der römisch katholischen Kirche und jener der durch die keltische Kultur vorgebildeten Kuldeer gewesen sein, was vielleicht auch dort die paulinische Tonsur des Vorderkopfes entgegen jener der römischen Art des Hinterkopfes erklärt.

Das gerade dieser lose Zusammenhang mit Rom, die abweichende Struktur der Kirche und die besondere Bußstruktur, die eben nicht eine öffentliche Entblößung und Beichte bedingte, den damaligen Päpsten nicht gefiel verwundert nicht (Siehe auch „Die Bussordnungen der abendländischen Kirche nebst einer rechtsgeschichtlichen Einleitung“ herausg. von F.W.H. Wasserschleben 1851).  Man unterwarf sich damit nicht gezwungenermaßen einer Hirarchie, von deren Wohl und Wehe die eigene Existenz abhing, sondern freiwillig dem Willen Gottes und seines Sohnes.

xspiral2Wohl auch aus jenen Gründen wurde mittels einigen Synoden und etlichen Gesandten aus Rom die keltische Kirche mehr oder minder mit Rom gegen den Widerstand der Klöster „auf Kurs“ gebracht.Die Gültigkeit der gemeinsamen Jurisdiktion von Abtbischöfen blieb in Irland und Schottland bis zur Synode von Kells-Mellifont unter König David 1 von Schottland 1152 n.Chr. bestehen, die die irisch/schottische Administration nach römischen Vorbild reformierte.

In Wales fiel die letzte keltische Bastion unter König Edward 1 in Wales 1282 n. Chr. an die Anglikanische Kirche.

Es ist interessant festzustellen, dass das Alter der britischen Kirche durch fünf päpstliche Konzile im Mittelalter bestätigt wurde: Auf dem Konzil von Pisa, 1409 n Chr., dass der britische Kirche Vorrang gebührt vor allen Anderen seit ihrer Gründung aus Jerusalem kurz nach der Kreuzigung Christi. Das Konzil von Konstanz im Jahre 1419 n Chr. und des Konzil von Siena im Jahre 1423 n. Chr. machte ähnliche Proklamationen. Auf dem Konzil von Basel im Jahr 1431 n. Chr. wurde festgestellt, dass die keltische Kirche von Joseph von Arimathäa unmittelbar nach der Kreuzigung Christi gegründet wurde und deshalb ihr Vorrang gebührt. In Schottland fiel 1616 der letzte Besitz der bis dahin existierenden Mönche der Kuldeer an den Sitz von St. Andrews.

Im irischen Armagh hielt sich die keltische Kirche und die Mönche der Kuldeer immerhin bis zur Auflösung im Jahre 1541 n. Chr. und lebte dort sogar 1627 n. Chr. kurzzeitig wieder auf. Siehe hierzu besonders die Informationen über die Kuldeer auf der Seite unserer Gemeinschaft Orden St. Columban.

Die keltische Kirche als Untergrundkirche und Wiederaufbau

Ab dem 15.-16. Jahrhundert übernahm die englische Kirche die Leitung der irischen Kirche, obwohl die mehrheitlich röm. kath. Gläubigen nur eingesetzte Bischöfe von Seiten des Papstes akzeptierte.2dogsdnfreeware by 1998 & 1999 Joelle Miller

Nach Bruch mit der katholischen Kirche blieb Irland (obwohl mehrheitlich römisch katholisch) unter anglikanischer Leitung bis zur Gleichstellung 1829 dennoch bis auf Nordirland größtenteils katholisch.In Schottland wurde die Reformation im 16 Jahrhundert durchgeführt, für die röm. kath. Bevölkerung begann der Prozess der Gleichstellung und Wiedereinführung 1793 und war bis 1878 abgeschlossen.  Mit Beginn der Reformation ging aber die keltische Kirche auf sehr kleine Gemeinden zurück, die immer noch diese alte Form des Christentums praktizierten. Im 18. Jahrhundert wurde die keltische Kirche wieder geduldet, musste aber aufgrund gewisser "Säuberungen" in Schottland in den Untergrund gehen, von dem sie dort heraus im 20. Jahrhundert wiederbelebt wurde (Quelle: CAC)

Seit Assimilation der keltischen Kirche in die röm. kath. Kirche wurden die keltischen Formen der Liturgie (siehe auch gallischer Ritus, mozarabischer Ritus etc.) bis auf einzelne lokale Ausnahmen nicht mehr praktiziert. Ein Grund für die Neugründungen der keltischen Kirchen mag daher der Wunsch nach den alten Zeremonien und etwas abweichenden Ansichten sein, siehe auch orthodoxe kirchen. Zumeist waren Gründungsväter ehemalige katholische Geistliche, als auch Angehörige reformatorischer Kirchen, die eine nähere Einbindung katholischer Riten befürworteten.  

xknots5Jules Ferrette, ein Dominikanermönch (Frere Raymond) erhielt seine Priesterweihe 1855 in der katholischen Kirche. 1866 gründete er als erster Bischof von Iona die Catholic Apostolic Church (später British Orthodox Church).

1874 wurde Richard Williams Morgan (ein walisischer Kleriker und führendes Mitglied des  "Gorsedd of Bards") als erster Patriarch der wiederhergestellten Ancient British Church von Jules Ferrette, dem Gründer der British Orthodox Church konsekriert. Diese Kirche führt die Tradition vor der Synode von Whitby weiter, in Form einer kleinen orientalisch orthodoxen Jurisdiktion. Diese Kirche besteht bis heute.

1938 gründete  Rt. Rev. Lord George MacLeod of Fuinary, ein Pfarrer der Church of Scotland, auf Iona die Iona Community, eine ökumenische christliche Gemeinschaft,die man auf Grund der Missions- und Jugendarbeit bzw. des Gründungsortes fälschlicherweise immmer wieder mit der keltischen Kirche in Verbindung bringt, Diese Gemeinschaft förderte jedoch die Popularität sehr.

Im 20. Jahrhundert wurden immer mehr keltisch inspirierte Geminschaften und Kirchen gegründet. Die heutige keltische Kirche Schottlands und Deutschlands führt sich als Neugründung und Fusion anderer keltischer Kirchen (und nicht etwa als Abspaltung) in 2011 auf diese Tradition zurück und sieht ihre Wurzeln in den damaligen Regularien und Grundsätzen der iroschottischen Mönche einerseits, andererseits aber auch in den Traditionen der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, die sie in den frühen und vor allen Dingen späteren Jahren mitprägte.church2 image  modified by d. Stalker © 2011, Cari Buziak. <a href=

Im Jahr 1995 wurde ein Jahr vor Gründung des schottischen Parlamentes die keltisch apostolische Kirche (celtic apostolic church) von Bischof und Primus Rt. Rev. Dr. David Stalker in Schottland offiziell neu als Charity gegründet und eingetragen. Diese wurde vereint  zur Celtic Church in Scotland und besteht bis heute, derzeitiger Primus ist Bischof Rt. Rev. Norman MacLeod. Siehe auch Keltisch apostolische Kirche in Historisches

Im Jahr 2006 wurde die orth. kelt. germ. Kirche in Deutschland erstmalig namentlich benannt und im Jahr 2008 unter Leitung von   Karl Uwe Eckert offiziell gegründet.

Im Jahr 2011 wurde aus beiden Kirchen die keltische Kirche in Deutschland mit Fusion der keltisch apostolischen Kirche und der orthodoxen keltisch germanischen Kirche gegründet. Die KKD (CCiG) ist und war die Deutsche Vertretung der Celtic Church in Scotland (CCiS). Seit dieser Zeit war der Leitende Erzbischof und Primus Karl Uwe Eckert.

Im Jahr 2018 bildeten die KKD mit der unabhängig-katholischen Kirche in Deutschland kurzzeitig eine Einheit und sind (derzeit) noch in der FKB zusammen geschlossen. Im Jahre 2020 war die Übernahme der KKD in die SKK vorgesehen, was in Teilen auch so geschah. Leider löste sich die KKD mangels EIntragung und Mitgliedern im Jahr 2023 von Amts wegen auf. Der Dachverband der Keltischen Kirche in Deutschland ist der Versuch einer Wiederbelebung mit Focus auf diee ökumenische Arbeit.

Die neue Blüte der keltischen Kirche

Unsere Glaubensrichtung wird übrigens seit einigen Jahren durch mehrere neugebildete, kleine keltische (Frei-)Kirchen und ökumenische Gemeinschaften in Europa (meist von Irland, Schottland, England, Wales ausgehend) bis in die USA, Australien, Afrika, Brasilien und anderen Ländern weltweit durch ihre Priester verbreitet. Diese Kirchen sind auch entweder in kleine zahlreiche Haus- und Einzelkirchen geteilt, oder in größere ökumenische Kirchen und Gemeinschaften.

xceltknot2Beispiele hierfür seien unsere Mutterkirche die keltische Kirche in Schottland (CCiS), die keltisch katholische Kirche in Irland und den Vereinigten Staaten, die apostolische keltische Kirche in Amerika (ACC) und weitere Kirchen,  mit deren wir in Interkommunion und -zelebration stehen. Daneben bemühen wir uns um Mitgliedschaften in vielen anderen nationalen und internationalen Konzilen und Kommunitäten. Wir bemühen uns ausdrücklich auch zum Dialog und Verständnis gegenüber anderen Religionen, christlichen Gemeinschaften,  Kirchen und natürlich als Teil der Mission Christi auch um Verständigung und Aufklärung der sogenannten  " Heiden "," Kelten " oder " Nichtgläubigen ", die sich ab und an in Deutschland bevorzugt auf die keltischen Weisen berufen und durch Unkenntnis der Geschichte oftmals den Begriff und das Bild der alten irischen und schottischen Gesellschaft und deren Priestern uns Christen gegenüber mehr als suspekt darstellen. Die ersten Weisen, Bischöfe und Priester hierzulande waren Abkömmlinge der von Cäsar und anderen mit Hochachtung erwähnten Priesterklasse der Kelten (Fili, heutzutage in Irland eine Bezeichnung für einen Professor), aus deren königlichen Familien unsere späteren Bischöfe erwuchsen.  Bei unseren Reisen und unseren Studien im Christentum lernten wir dadurch sehr sympathische Menschen kennen, die gewiss uns, den Kirchen und dem Christentum allgemein im Denken, Glauben und den Sitten ähnlich waren, auch wenn sie eine andere, modernere Bezeichnung oder Struktur hatten. Gott wirkt gemäß des 2. Vatikanum wahrlich katholisch d.h. allgemein in allen Menschen, in der Natur und ihren Erscheinungen und darum auch in frühchristlichen Gemeinschaften der neuen und antiken Kelten, die den Heiligen Geist in den alten Traditionen und Sagen der Kelten aus Irland und Schottland und der Germanen in unserem Umfeld suchten. Aus genau deren Familien stammten die ersten Mönche und  späteren Bischöfe. Im Sinne des II. Vatikanums versuchen wir daher Menschen innerhalb und außerhalb des Christentum's wieder für unsere Kirche zu interessieren und sie in den Dialog mit dem Christentum und im Werk Christi katholisch d.h. allgemein einzubinden, um seine Kirche zu einen. 

 

Fassen wir kurz zusammen, woher wir stammen:

  • Wir sind eine von Rom unabhängige, alte, keltisch-katholische Konfession ("westliche Orthodoxie") der lateinischen Kirche. Diese bestand bereits lange Zeit, bevor St. Patrick in Irland eintraf.
  • Die Verbreitung des iroschottischen (keltischen) Christentums geschah in den ersten Jahrhunderten in Schottland, Irland, Wales, aber auch im frühen Mittelalter in Europa und in Deutschland. Unser Kirchenursprung selbst ist in Schottland.
  • Keltische Knoten und das typische Kelten- oder keltische Hochkreuz sind seit mehr als einem Jahrtausend Zeichen unseres keltischen bzw. des katholischen Christentums.

Bei allem Trennenden zwischen den keltischen Kirchen und der katholischen Mutterkirche darf man nicht vergessen, daß die keltischen Priester von jeher trotz diverser Meinungsverschiedenheiten, eigener Jurisdiktion und Eigenarten der Kirche für gewöhnlich das Primat des Papstes über die Weltkirche anerkannten, so wie wir das durchaus auch handhaben wollen, zuweilen aber durch unverständliche "ex cathedra" Bestimmungen oder unsinnige Dogmen an dessen uneingeschränkter Durchführung wegen der Treue zu eigenen Werten und zur Tradition daran gehindert werden. In diesen Teilen mögen wir ein wenig den ursprünglichen orthodoxen Kirchen näher stehen.

Erstellt: 12. Oktober 2013

Der Rosenkranz

Der Rosenkranz selbst besteht aus insgesamt 59 Perlen, wobei es 53 kleine und 6 Grosse Perlen und ein Verbindungsglied (hier nicht dargestellt) gibt.Der Rosenkranz ist einfach zu beten:

Erst bekreuzigen wir uns: (Kreuzzeichen)
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.Dann, beginnend am Kreuz und es in der Hand haltend, beten wir das Glaubensbekenntnis:Ich glaube an Gott den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde,
und an Jesus Christus, Seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn,
empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria,
gelitten unter Pontius Pilatus gekreuzigt, gestorben und begraben,
hinabgestiegen in das Reich des Todes,am dritten Tage auferstanden
von den Toten, aufgefahren in den Himmel;
Er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters,
von dort wird Er kommen, zu Richten die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche,
die Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten
und das ewige Leben. Amen.

Dann folgt ein Vaterunser an der 1. dicken Perle über dem Kreuz:

Vater unser im Himmel,geheiligt werde Dein Name.
Dein Reich komme. Dein Wille geschehe, wie im Himmel so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.Und vergib uns unsere Schuld,wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung,sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn Dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit. Amen.

Es folgen an den nächsten kleinen Perlen jeweils ein  Ave Maria mit jeweils einer Einfügung und dem Schlussteil:Gegrüßet seist du Maria, voll der Gnade, der Herr ist mit dir, du bist gebenedeit unter den Frauen,
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes Jesu ...(Perle 1) ...der in uns den Glauben vermehre. ... (Perle 2)...der in uns die Hoffnung stärke ... (Perle 3)...der in uns die Liebe entzünde...Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder jetzt und in der Stunde unseres Todes

Dann folgt ein Ehre sei dem Vater an der 2. dicken Perle vor dem Verbindungsstück (im Schaubild die 4):
Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist
wie im Anfang so auch jetzt und allezeit und in Ewigkeit Amen.

Jetzt folgen 5 Gesätze, also Abfolgen (insgesamt 50 Avemaria, 4 Glria Patri und 5 Vater Unser):
Beginnend ab der 3. dicken Perle stets mit einem Ehre sei dem Vater,
10 Ave Maria (mit je 2x5 Einfügungen) und abschliessend einem Vater Unser an der dicken Perle.

Die Einfügungen (die sog. Geheimnisse oder Sätze) sind je eine im Ave Maria, d.h. es wiederholt sich je 2x die Abfolge per Gesätz. Wir verwenden pro Wochentag eine Abfolge von 5 Geheimnissen, die sich als Einschub quasi dauernd wiederholen)

Montag + Samstag: freundenreiche, Dienstag + Freitag: schmerzensreiche, Mittwoch + Sonntag: glorreiche, Donnerstag: lichtreiche

Freudenreiche Geheimnisse (gaudii mysteria)
Jesus, den du, o Jungfrau, vom Heiligen Geist empfangen hast. (1+6.Perle)
Jesus, den du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast.(2+7.Perle)
Jesus, den du, o Jungfrau, in Betlehem geboren hast.(3+8.Perle)
Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel aufgeopfert hast. (4+9.Perle)Rosary 2006 08 14
Jesus, den du, o Jungfrau, im Tempel wiedergefunden hast.(5+10.Perle)

Lichtreiche Geheimnisse (lucis mysteria)
Jesus, der von Johannes getauft worden ist.
Jesus, der sich bei der Hochzeit in Kana offenbart hat.
Jesus, der uns das Reich Gottes verkündet hat.
Jesus, der auf dem Berg verklärt worden ist.
Jesus, der uns die Eucharistie geschenkt hat.

Schmerzhafte Geheimnisse (doloris mysteria)
Jesus, der für uns Blut geschwitzt hat.
Jesus, der für uns gegeißelt worden ist.
Jesus, der für uns mit Dornen gekrönt worden ist.
Jesus, der für uns das schwere Kreuz getragen hat.
Jesus, der für uns gekreuzigt worden ist.

Glorreiche Geheimnisse (gloriae mysteria)
Jesus, der von den Toten auferstanden ist.
Jesus, der in den Himmel aufgefahren ist.
Jesus, der uns den Heiligen Geist gesandt hat.
Jesus, der dich, o Jungfrau, in den Himmel aufgenommen hat.
Jesus, der dich, o Jungfrau, im Himmel gekrönt hat.

Bei der letzten Großen Perle d.h. wieder am Verbindungsglied angekommen beten wir dann:

Natürlich das Ehre sei dem Vater, gefolgt optional vom Fatima Gebet:

O mein Jesus, verzeih uns unsere Sünden!
Bewahre uns vor dem Feuer der Hölle!
Führe alle Seelen in den Himmel, besonders jene, die deiner Barmherzigkeit am meisten bedürfen.
Amen.

Das Salve Regina schliesst den Rosenkranz ab:

Sei gegrüßt, o Königin, Mutter der Barmherzigkeit;
unser Leben, unsere Wonne und unsere Hoffnung, sei gegrüßt!
Zu dir rufen wir verbannte Kinder Evas; zu dir seufzen wir trauernd und weinend in diesem Tal der Tränen.
Wohlan denn, unsere Fürsprecherin, wende deine barmherzigen Augen uns zu und nach diesem Elend zeige uns Jesus,
die gebenedeite Frucht deines Leibes! O gütige, o milde, o süße Jungfrau Maria.

(Quelle: Wikipedia,WikiCommons Rosenkranz)

Bild der Gebetsweise des katholischen Rosenkranzes:
(1) Kreuzzeichen, Glaubensbekenntnis
(2) Vater Unser
(3) drei Ave Maria
(4) Ehre sei dem Vater
(5) fünf Gesätze mit je einem Vaterunser, zehn Ave Maria und einem Ehre sei dem Vater
An (4) abschliessend ein Salve Regina oder Fatimagebet

(Ein Faltblatt mit einem lateinischen und deutschen Rosenkranz finden sie bei uns im Downloadbereich oder bei WikiCommons)


Tischgebete für Erwachsene

O Gott, von dem wir alles haben,
wir preisen dich für deine Gaben.
Du speisest uns, weil du uns liebst;
drum segne auch, was du uns gibst.

Alle guten Gaben,
alles was wir haben,
kommt, o Gott, von dir;
wir danken dir dafür.

Tischgebete für Eilige

Segne, Vater, diese Speise,
uns zur Kraft und dir zum Preise.

Komm, Herr Jesus, sei unser Gast
und segne, was du uns bescheret hast.

Tischgebete für Kinder

Jedes Tierlein hat sein Essen,
jedes Blümlein trinkt von dir,
hast auch unser nicht vergessen,
lieber Gott, hab Dank dafür.

Nach dem Essen

Dir sei, o Gott, für Speis und Trank,
für alles Gute Lob und Dank.
Du gabst, du willst auch künftig geben.
Dich preise unser ganzes Leben. Amen.


Zum Schlafengehen für Erwachsene

Sei unser Heil, o Herr, derweil wir wachen,
behüte uns, da wir schlafen,
auf dass wir wachen mit Christus und ruhen in Frieden.

Zum Schlafengehen für Kinder

In der langen dunklen Nacht,
habe du, Gott, auf mich acht,

schütze alle, die ich lieb,
alles Böse mir vergib,
kommt der helle Sonnenschein,
lass mich wieder fröhlich sein, 
Amen.


Vaterunser (Ökumenische Form)

„Vater unser im Himmel.
Geheiligt werde dein Name.
Dein Reich komme.
Dein Wille geschehe, wie im Himmel, so auf Erden.
Unser tägliches Brot gib uns heute.
Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern.
Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen.
Denn dein ist das Reich und die Kraft und die Herrlichkeit in Ewigkeit.
Amen.“

Quellen: EKD, Römisch katholische Kirche, ACK - weiterführend: https://www.oekumene-ack.de/themen-materialien/gebet/


Angelusgebet

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Der Engel des Herrn (Angelus)

Dieses Gebet soll nach Maßgabe (von Klerikern) zu den 3 Mindestgebetzeiten (Morgens, Mittags und Abends) gebetet werden, zur selben Zeit ist auch zu läuten (falls vorhanden, kl. Glocke genügt)

Latein

Angelus Domini nuntiavit Mariae
et concepit de Spiritu Sancto

Ave Maria, gratia plena,
Dominus tecum.
Benedicta tu in mulieribus,
et benedictus fructus ventris tui, Iesus.

Sancta Maria, Mater Dei,
ora pro nobis peccatoribus
nunc et in hora mortis nostrae.

Ecce ancilla Domini.
Fiat mihi secundum verbum tuum.

Ave Maria, gratia plena,
Dominus tecum.
Benedicta tu in mulieribus,
et benedictus fructus ventris tui, Iesus.

Sancta Maria, Mater Dei,
ora pro nobis peccatoribus
nunc et in hora mortis nostrae.

Et verbum caro factum est et habitavit in nobis.

Ave Maria, gratia plena,
Dominus tecum.
Benedicta tu in mulieribus,
et benedictus fructus ventris tui, Iesus.

Sancta Maria, Mater Dei,
ora pro nobis peccatoribus
nunc et in hora mortis nostrae.

Ora pro nobis, Sancta Dei Genetrix, ut digni efficiamur promissionibus Christi

Oremus. Gratiam Tuam, quaesumus, Domine, mentibus nostris infunde, ut, qui angelo nuntiante, Christi, filii Tui, incarnationem cognovimus, per passionem Eius et crucem ad resurrectionis gloriam perducamur. Per eundem Christum, Dominum nostrum.

Amen.

Deutsch

Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und sie empfing vom Heiligen Geist.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade,
der Herr ist mit dir.
Du bist gebenedeit unter den Frauen,
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus.

Heilige Maria, Mutter Gottes,
bitte für uns Sünder
jetzt und in der Stunde unseres Todes.

Maria sprach: Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir geschehe nach deinem Wort.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade,
der Herr ist mit dir.
Du bist gebenedeit unter den Frauen,
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus.

Heilige Maria, Mutter Gottes,
bitte für uns Sünder
jetzt und in der Stunde unseres Todes.

Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns gewohnt.

Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade,
der Herr ist mit dir.
Du bist gebenedeit unter den Frauen,
und gebenedeit ist die Frucht deines Leibes, Jesus.

Heilige Maria, Mutter Gottes,
bitte für uns Sünder
jetzt und in der Stunde unseres Todes.

Bitte für uns, heilige Gottesmutter,
auf dass wir würdig werden der Verheißungen Christi.

Lasset uns beten. Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in unsere Herzen ein.Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung Christi, deines Sohnes, erkannt. Führe uns durch sein Leiden und Kreuz zur Herrlichkeit der Auferstehung. Darum bitten wir durch Christus, unsern Herrn. Amen.


Vereinssatzung

der

Keltischen Kirche in Deutschland Dachverband

2026

KKDlogominitr

Go n-eirigh an bothar leat!

(Möge es dein erfolgreicher Weg sein!)

  • 1. Name und Sitz


1) Name
a) Der Verein trägt den Namen  „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“


2) Synonyme
a) Die Keltische Kirche in Deutschland Dachverband wird mit KKD abgekürzt. 
b) Als Vorgängerkirchen gehen die Keltisch-apostolische Kirche in Deutschland und die Orthodoxe keltisch-germanische Kirche, sowie Teilkirchen der ehemaligen KKD auf und werden unter dem neuen Namen als Dachverband vereint.
c) Als Synonym für die keltische Kirche in Deutschland Dachverband ist auch „keltisch-katholische Kirche in Deutschland“ zulässig.
d) Die  englischsprachigen Synonyme sind unter Celtic Church in Germany und Celtic Catholic Church in Gemany oder abgekürzt CCIG / CCC mit Zusatz Community zulässig.
e) Die Keltische Kirche in Deutschland Dachverband wird im Verhältnis zu Zweigstellen oder Tochterkirchen im Ausland als Zeichen weltweiter Zugehörigkeit und Aufsicht über gemeinsame religiöse Bestimmungen das Synonym "Celtic Church Community  International" oder deren Abkürzung "CCCI"führen.

3) Sitz und Geschäftsjahr
a) Der Sitz des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ ist in Hamm.
b) Die Keltische Kirche in Deutschland Dachverband kann auch außerhalb Deutschlands gemäß der in dem jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung Zweigstellen errichten. Geschaffene Zweigstellen unterwerfen sich den religiösen Regeln der KKD, sie müssen im betreffenden Land eine eigene Körperschaft (Association) als gemeinnützige Institution (Non Profit) beantragen und eigenständig ihren Unterhalt bestreiten. Ein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens KKD an die Zweigstellen ist nicht vorgesehen.
c) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4) Eintragung
a) Der Verein soll zu späterer Zeit erneut in das Vereinsregister eingetragen werden.

  • 2. Zweck und Aufgabe

a) Der Zweck des Vereines ist die Ausübung, Förderung und Verbreitung der christlichen Religion als „Keltische Kirche Deutschland Dachverband “ und Religionsgemeinschaft zur Ehre unseres Herrn Jesus Christus und zum Heil der Gläubigen. Der Verein möchte damit die Allgemeinheit geistig, materiell, sittlich und selbstlos fördern.
b) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1) Einrichten von religiösen Zentren von „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband mit Zusätzen“, in denen Studium und Praxis der iroschottisch christlichen Religion ermöglicht werden.
2) Einrichtung und Unterhaltung von virtuellen Informationsseiten und von Treffpunkten von „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“, in dem neben Studium und Praxis auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der iroschottisch christlichen Religion und Geschichte ermöglicht wird.
3) Durchführung religiöser Veranstaltungen von „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ oder schlicht als "Keltische Kirche".
4)  Erforschung, Pflege, Übersetzung und Publikation der alten keltischen, germanischen und christlichen Literatur, der Religion, der Geschichte sowie der Sprachen, in denen diese niedergeschrieben sind.
5) Förderung der Erforschung, Bewahrung und Pflege alten kirchlichen Brauchtums der hiesigen iroschottisch beeinflussten Kirchentraditionen.
6) Unterstützung Notleidender und Betreuung Hilfsbedürftiger, Sterbebegleitung und Seelsorge. Hierzu kann die „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ einen Sozialfonds unterhalten.
7) Förderung der iroschottisch christlichen Gruppen, sowie christlichen Priestern und Priesterinnen im In- und Ausland.
8) Pflege des Dialogs mit anderen religiösen Institutionen und Gruppen, sowie Öffentlichkeitsarbeit.
9) Förderung des Humanismus, der Jugend und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
10) Unterstützung des Umweltschutzes, sowie aktive Mitarbeit bei Umweltschutzmaßnahmen und Säuberungsaktionen.
11) Errichtung und Unterstützung der christlichen Kirche, die sich selbst als Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche Jesu Christi sieht.
12) Ablehnung und Abbau von Rassismus, Nationalismus sowie von religiösen und politischen Extremismus und Förderung der Völkerverständigung.

  • 3. Gemeinnützigkeit

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


  • 4. Mittelverwendung und Zweck

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
b) Die Mittel des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


  • 5. Mitglieder

1) Erlangung der Mitgliedschaft

a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ hat ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Über den schriftlich oder elektronisch einzureichenden Antrag auf Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
b)  Die volle Kirchenmitgliedschaft im religiösen Sinn gilt sowohl für ordentliche als auch fördernde und Ehrenmitglieder.
c) Nähere Aufnehm- und Ablehnungsgründe, sowie die Einbeziehung weiterer Entscheidungsträger sind dem Kanon  zu entnehmen.
d) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

2) Ordentliche Mitglieder

a) Ordentliches Mitglied kann auf Antrag werden, wer aktiv im Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ tätig ist, indem er ständige oder längerfristige Aufgaben übernimmt, oder die Belange des Vereins in anderer erheblicher Weise fördert.
b) Nähere Definitionen dieser Gruppe, sowie weitere Unterteilungen (z.B. in Untergruppen) sind dem Kanon zu entnehmen.
c) Die ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Liegen die Voraussetzung nicht mehr vor, kann der Vorstand (Direktorium) nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitgliedes der Mitgliederversammlung (Synode) vorschlagen, das ordentliche Mitglied zum Fördernden Mitglied umzustufen.
d) Die ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (Synode)
e) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein ordentliches Mitglied  oder in eine andere Mitgliedergruppe wie Förder- oder Ehrenmitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
f) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.

3) Fördermitglieder

a) Alle übrigen Mitglieder (Gemeinde, Novizen, außer Ehrenmitgliedern) sind  fördernde Mitglieder. Sie nehmen an Veranstaltungen des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ teil und unterstützen ihn auf allgemeine, insbesondere finanzielle Weise. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, (Synode)  können jedoch Vorschläge und schriftliche Anträge für die Mitgliederversammlung (Synode) einreichen oder zu vereinsinternen Arbeiten herangezogen werden
b) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein ordentliches Fördermitglied  oder in eine andere Mitgliedergruppe wie ordentliches oder Ehrenmitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
c) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung (Synode)endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.
d) Zum erweiterten Kreis der Fördermitglieder und damit der Gemeinde zählen auch die entfernten Angehörigen, Freunde und Gäste des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ nach formlos geäußerten Beitrittswunsch und weiteren Bestimmungen des Kanons. Sie sind bei Veranstaltungen herzlich willkommen und ihre aktive Unterstützung wird sehr geschätzt,  ist aber ebenso wie ihre Mitgliedschaft mit keinen weitergehenden Rechten oder Pflichten verbunden.

4) Ehrenmitglieder

a) Ehrenmitglied kann auf Vorschlag des Vorstands (Direktoriums) und Beschluss der Mitgliederversammlung (Synode) jedes Mitglied des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“, aber auch Außenstehende Dritte werden, die sich in herausragender Weise um die Kirche Verdienste und Achtung erworben haben. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit und haben kein Stimmrecht, dürfen sich aber freiwillig an den Beiträgen beteiligen.
b) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein  Ehrenmitglied oder in eine andere Mitgliedergruppe wie ordentliches oder Fördermitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
c) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung (Synode)endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.


5) Ende der Mitgliedschaft

a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Ausschluss, Verlust der Rechtsfähigkeit oder Verlust der juristischen Person.
b) Der Austritt aus dem Verein erfolgt fristlos durch schriftliche Kündigung an den Vorstand. Das Kündigungsschreiben muss die Worte „Kündigung“ oder „Austritt“ und den Vereinsnamen oder dessen Synonyme, sowie die Unterschrift des Mitgliedes enthalten.
c) Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand (Direktorium) im Falle von offener Mitgliedsgebühr eines Mitglieds vornehmen, wenn dieses trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliedsbeitrag nicht bis 30. Juni des laufenden Jahres bezahlt hat oder den Nachweis der Befreiung von Mitgliedsgebühren erbracht hat. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

6) Ausschluss von Mitgliedern, Vetorecht

a) Ein Mitglied kann nur aus einem besonders gewichtigen Grund aus dem Verein  „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ ausgeschlossen werden,

1) Wenn es gegen die Zielsetzungen des Vereins verstößt.
2) Wenn es durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder gefährdet.
3) Wenn es aus anderen Gründen, die näher im Kanon bestimmt sind gegen religiöse Regeln oder Kirchenrecht verstößt..

b) Gegen diesen Ausschluss kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch (Veto) von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief an den Vorstand erfolgen, der dann von der nächsten Mitgliederversammlung (Synode) endgültig beraten und entschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend, die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.
c) Die näheren Gründe, Folgen und das Verfahren zum Ausschluss eines Mitglieds werden im Kanon näher geregelt.


7) Beitragszahlung

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ wird gleichermaßen von Mitgliederzahlungen, Spenden und Zuwendungen getragen.
b) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (Synode) und einer aufzustellenden Gebührenordnung.  Der Vorstand kann im Einvernehmen mit weiteren im Kanon genannten Stellen per Einzelfall entscheiden, dass der Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder gestundet wird.
c) Einmal gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
d) Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus im 1. Quartal des laufenden Jahres zu zahlen.

8) Familienmitgliedschaften, Sonderregelungen

a) Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern können einen Antrag auf Familienmitgliedschaft stellen. Für sie gelten dieselben Aufnahme- und sonstigen Bedingungen wie für ordentliche  oder fördernde Mitglieder. Jedes volljährige Familienmitglied muss den Mitgliedschaftsantrag unterschreiben.
b) Die Familienmitgliedschaft stellt keine besondere Form der Mitgliedschaft dar, sondern ist eine Sonderregelung im Sinne der Beitragsordnung. Näheres regelt die Beitragsordnung.
c) Die Familienmitgliedschaft Minderjähriger endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder Beendigung der Mitgliedschaft des letztverbliebenen Familienmitgliedes. Bei einer Umwandlung einer Einzel- in eine Familienmitgliedschaft oder Rückwandlung einer Familienmitgliedschaft in Einzelmitgliedschaften können bereits geleistete Beiträge angerechnet werden.  
d) Der Vorstand kann in Bezug auf die Mitgliedschaft und Beiträge Sonderregelungen und -zahlungen beschließen. Diese müssen nachträglich von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.


  • 6. Kirchenväter und Gründer

a) Bei Gefahr im Verzug sind die Kirchenväter des Vereins  „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ Uwe Eckert oder dessen jeweilige Nachfolger als 1. und 2. Vorsitzender (Präses und Kanzler) berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung oder anderer Organe fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen um diese Gefahren abzuwehren; diese Handlungen bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das üblicherweise zuständige Vereinsorgan.


  • 7. Organe des Vereins

a) Organe im Sinne des Vereinsrechts sind

1) Der Vorstand (Direktorium)
2) Der erweiterte Vorstand (erweitertes Direktorium)
3) Mitgliederversammlung (Synode)
4) Der Beirat (Das Kollegium der Bischöfe)
5) Das Kuratorium und die Fachausschüsse

  • 8. Vorstand und erweiterter Vorstand

1) Wahl und Zusammensetzung

a) Der Vorstand (Direktorium) der „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präses) und  dem 2. Vorsitzender (Kanzler).
b) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung  (Synode) mit zweidrittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der ersten Amtszeit für die Amtsdauer von 10 Jahren und danach auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl des Vorstands bedarf der Bestätigung durch den Beirat (Kollegium der Bischöfe)
c) Der Vorstand bleibt zumindest solange im Amt - auch nach Ablauf der ersten zehnjährigen bzw. folgenden fünfjährigen Amtszeit- bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

2) Beschlussfähigkeit und Vertretung

a) In allen Geschäftsangelegenheiten wird der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
b) Der Vorstand (Direktorium) ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder und fehlende Vorstandsmitglieder rechtzeitig, außer im Falle von dringlichen Einberufungen wegen Gefahr im Verzug, benachrichtigt wurden.
c) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Angelegenheiten von überragender Bedeutung muss die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) eingeholt werden.

3) Erweiterter Vorstand (erweitertes Direktorium)

a)  Der erweiterte Vorstand besteht aus dem

1) Schriftführer (Archivar),
2) Kassenwart (Schatzmeister),
3) Weiteren Fachwarten (z.B. Privatsekretär der Leitung),

b) Die Positionen des erweiterten Vorstands, also Schriftführer, Kassenwart oder ein anderer Fachwart können bei Bedarf auch durch ein einzelnes ordentliches Mitglied oder vom Vorstand kommissarisch übernommen werden.
c) Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden vom Vorstand vorgeschlagen, von der Mitgliederversammlung (Synode) gewählt und vom Beirat (Kollegium der Bischöfe) bestätigt. Näheres zum Verfahren regelt der Kanon.

  • 9. Mitgliederversammlung (Synode)

a) Die Mitgliederversammlung (Synode) besteht aus den ordentlichen Mitgliedern. Sie wird nach Möglichkeit einmal im Jahr abgehalten. Der Vorstand hat sie mindestens zwei Wochen vorher bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder per Email oder gleichbedeutenden Mitteilungsdiensten an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder gleichbedeutenden Zustelladresse des Mitgliedes des Mitgliedes einzuberufen.
Für die Aktualität und Erreichbarkeit der Adresse ist das Mitglied selbst zuständig, dieses muß auch für eine Einrichtung eines Email-Postfaches oder gleichbedeutender Empfangsadressen und für eine Registrierung unter der jetzigen oder zukünftigen Kirchenwebseite, derzeit www.keltischekirche.de Sorge tragen. Ausdrücklich ist ebenso eine Einladung durch eine vorhergehende Bekanntmachung unter Angabe der Tagesordnung mit gleicher Ladungsfrist auf der vorgenannten Kirchenwebseite zulässig, sofern diese mindestens 14 Tage lang erreichbar bleibt.
b) Die Mitgliederversammlung (Synode) muss vom Vorstand mit gleicher Ladungsfrist einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn dies von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.
c) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

1) Beschluss über den Jahresbericht und die Jahresabrechnung
2) Beratung und Entscheidung des Haushaltsplanes
3) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
4) Wahl des Vorstandes (Direktorium) und des Kassenprüfers
5) Satzungsänderungen
6) Beschluss über Geschäftsangelegenheiten von überragender Bedeutung.
d) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und ein Mitglied des Vorstands und zwei weitere Mitglieder, also mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
e) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In Angelegenheit von überragender Bedeutung ist jedoch Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Angelegenheiten von überragender Bedeutung sind:

1) Satzungsänderungen,
2) Behandlung von Einsprüchen von Mitgliedern.
3) Die Festlegung eines Katalogs weiterer überragender Angelegenheiten.

f) Bei Wahl einer Person entscheidet diejenige Person die Wahl für sich, die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
g) Änderungen an den Paragraphen der Satzung §2, §3 und §4 bedürfen der Zustimmung von 9/10 der abgegebenen Stimmen, sowie der Zustimmung der abwesenden Mitglieder. Eine Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, im Falle binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung des Protokolls der Versammlung kein Widerspruch gegen den Beschluss seitens der abwesenden Mitglieder erfolgt.
h) Einmal im Jahr sollte eine Mitgliederversammlung (Synode) stattfinden.
i) Mitgliederversammlungen (Synoden) sind grundsätzlich nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen, fördernden und Ehrenmitglieder des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“, stimmberechtigt jedoch sind nur ordentliche, volljährige Mitglieder.
j) Juristische Personen verfügen über nur eine Stimme.
k) Weitergehendes an Verfahren und Vorschriften regelt der Kanon.
l) Teilnahme an Sitzungen via Nutzung elektronischer und zukünftiger neuer Medien: Die Teilnahme darf per Telefon- oder Videokonferenz, sowie über alle zukünftigen neuen Medien statt finden, solange diese eine ausreichende Identifikation per Bild oder Sprache der Teilnehmer erlauben. Dies kann sein: Per mindestens 2 Wochen vorab per Telefon oder Email übermittelten Kennwort mit Vergleich vor der Sitzung, per verifizierbarer IP Adresse, per visueller und audieller Identifikation des Teilnehmers. Redebeiträge können hierbei per Sprach-, Bild- oder Text bzw. Signalform erfolgen. Für Wahlen wird ein eindeutiges Zeichen (Zustimmung per eindeutigem Handzeichen, mündlich bzw. schriftlich vorgetragenener Annahme, Ablehnung oder Enthaltung oder entsprechender Signale verlangt. Die Erlaubnis zur Verwendung etwaiger Mitschnitte oder Aufzeichnungen werden bei Teilnahme an der Sitzung vorausgesetzt. Dafür nötige Zugangsdaten (wie Dienste, Telefonnummern oder nötige Netz- bzw. Logindaten sind hierbei der Einladung beizufügen.
Die technischen Möglichkeiten zur Möglichkeit der Teilnahme per oben genannter Möglichkeiten bei der Sitzung sind durch den Einladenden, in der Regel dem Vorstand, auf Seite der Versammlung zur Verfügung zu stellen, sofern sie möglich und zumutbar sind.

  • 10. Beirat (Kollegium der Bischöfe)

a) Der Beirat (Kollegium der Bischöfe bzw. Bischofskollegium) bestätigt nach der ersten Amtszeit alle 5 Jahre das Direktorium, berichtigt und pflegt den Kanon, sowie alle Regeln und erledigt Aufgaben, so wie sie im Kanon detailliert aufgeführt sind.
b) Der Beirat (Kollegium der Bischöfe) ist gemäß den Vorschriften im Kanon weisungsberechtigt.
c) Weitere Aufgaben und Pflichten, sowie die Zusammensetzung des Beirates und dessen Einberufung ist dem Kanon zu entnehmen.

  • 11. Kuratorium und Fachausschüsse

a) In den vom Kanon oder Regeln näher bestimmten Fällen kann ein Kuratorium oder ein Ausschuss für Klärung von Fachfragen oder für die Behandlung besonderer Aufgabenstellungen einberufen werden. Dieses Kuratorium oder der jeweilige Fachausschuss besitzt nur beratende Funktion.

  • 12. Rechnungsprüfer

a) Der oder die von der Synode gewählte/n Rechnungsprüfer überwacht/überwachen die Kassengeschäfte des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“.
b) Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen, über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung (Synode) zu berichten


  • 13. Aufgaben des Vorstands und Vorstandsitzungen

a) Der Vorstand beschließt in Sitzungen die vom ersten Vorsitzenden oder seiner Vertretung einberufen wird.
b) Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
c) Der Vorstand (Direktorium) ist für alle Angelegenheiten des Ordens zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind, als da wären:

1) Die Vorbereitung und Einberufung der Synode sowie Aufstellung der Tagesordnung
2) Einberufung der Versammlungen
3) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung (Synode)
4) Vorbereitung einer Finanzplanung, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung
5) Der Vorstand berät über Mitgliedsanträge, Anträge auf Ehrung, Mahnung und Ausschluss von Mitgliedern
6) Ferner über Satzungsergänzungen und interne Regelungen und Planungen
7) Mitgliedsbeiträge und Förderungen
8) Zu leistende interne und externe Aufgaben und Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern  und des Vereins
9) Weiterführende Aufgaben und Pflichten wie sie im Kanon aufgeführt sind.

d) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied des Vorstandes anwesend ist und der verbleibende Vorsitzende benachrichtigt wurde, der Sitzung zustimmt und einen Vertreter aus dem erweiterten Vorstand benennt. Ausgenommen hiervon ist Gefahr im Verzug.
e) In dringlichen Fällen bzw. bei Ausfall eines der Vorsitzenden auf unabsehbare Zeit soll ein Vertreter kommissarisch aus dem erweiterten Vorstand als Ersatz benachrichtigt werden und an dessen Stelle teilnehmen.
f) Mitglieder des erweiterten Vorstandes können nach Bedarf und Einladung an Vorstandssitzungen teilnehmen.
g) Eingeladene Mitglieder des erweiterten Vorstandes können nach einstimmigen Beschluss des Vorstandes eine Stimme bei Vorstandsitzungen erhalten.
h) Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit
i) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme seines Vertreters.

  • 14. Beurkundungen und Protokolle

a) Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, ferner in den Leitungsgremien des Treffpunktes und der Zentren gefassten Beschlüsse sind niederzulegen und von den jeweiligen Versammlungsleitern und Schriftführern zu unterzeichnen. Dies gilt auch für Arbeitsgruppen und Beiräte.
b) Sie sind unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Anwesenden anzulegen, ins Reine zu schreiben und dann nebst der Vorlage unterzeichnen zu lassen. Sie werden in den Ordensunterlagen am Sitz des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  verwahrt.

  • 15. Treffpunkte und Informationsseiten

a) Der Verein richtet mindestens einen Treffpunkt und eine Informationsseite gemäß seines Satzungszweckes ein und unterhält jene.
b) Bei Bedarf und entsprechenden Umfang wie z. B. Unterhaltung einer Einrichtung, Vereinsgaststätte oder Herberge ist ein Geschäftsführer zu bestellen. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorschlag der Hausversammlung und des Beirates ernannt. Sie leitet die Geschäfte der Einrichtung. Sie kann die Funktion eines besonderen Vertreters haben. Ihre Ernennung und ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in einem schriftlichen Vertrag zu vereinbaren.

  • 16. Zentren

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  kann zur lokalen Betreuung von Mitgliedern nach Bedarf Zentren einrichten. Die Einrichtung und Bestimmung des örtlichen und sachlichen Umfanges eines Zentrums erfolgt im Grundsatz durch die Mitgliederversammlung und betreffend der besonderen Regelungen durch den Vorstand.
b) Jedes Zentrum der „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ wird durch einen örtlichen Geschäftsführer vertreten. Dieser Geschäftsführer kann die Funktion eines besonderen Vertreters haben. Die Ernennung des Geschäftsführers erfolgt durch den Vorstand. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten folgen aus den Zielen der „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  in Verbindung mit einem zwischen ihm und dem Vorstand zu schließenden Vertrags.

  • 17. Arbeitsgemeinschaften und Beiräte

a) Für spezielle Aufgaben können die Synode, der Vorstand, die Treffpunkte und die Zentren Beiräte oder Arbeitsgruppen bilden.

  • 18. Ordnungsgebung, Nebenordnungen

1) Interne Regelungen

a)     Die „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ gibt sich eine umfangreiche kirchliche Gesetzgebung, den sogenannten Kanon und liturgische Bücher sowie Gemeindeordnungen und eine Gebührenordnung. Diese folgt in der Regel dem ehemalig eingetragenen Verein "Keltische Kirche in Deutschland e.V."  Daneben mögen einige zugehörige Orden und Gemeinschaften wiederum individuelle Satzungen und Ordnungen haben.

2) Inhalte und Zweck
a) Vorstehende Ordnungen sind satzungsergänzende Nebenordnungen (ohne Satzungscharakter) der „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“.
b) Sie klären Detailfragen, die von der Satzung nicht erfasst werden.
c) Sie dienen zur Regelung von internen Abläufen, des Verhaltens der Mitglieder innerhalb und außerhalb der Kirche,  der Mitgliedsgebühren, der Ausbildung der Priester, der Ausübung des Kultes, der Umsetzung in eine Körperschaft und der Regelung und Überlieferung von weiteren ordensinternen, religiösen Interessen und Vorschriften.

  • 19. Datenschutz

1) Verwendung von Vor- und Zunamen und Lichtbildern

a) Eine Verwendung des eigenen Vor- und Zunamens des Mitgliedes, sowie dessen Lichtbildern in Protokollen, Gemeindebriefen oder auf anderen Massenmedien (z.B. Webseiten, Zeitungen, Filmen, Berichten, Audiomitschnitten) wird von Seiten der Mitglieder befürwortet und bei Eintritt in den Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ als Zeichen der Transparenz von ordentlichen Mitgliedern vorausgesetzt. Alle volljährigen ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder verpflichten sich zum Verzicht der Einrede des Rechts am eigenen Namen und Bild und zur Gestattung der Verwendung durch den Verein, welche auch nach dem Ausscheiden des Mitgliedes mit allen sich daraus ergebenden Folgen erlaubt bleibt.

-1) Die Benutzung des richtigen Vor- und Zunamens innerhalb des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“, seiner Versammlungen und seiner Organe ist eine Voraussetzung für die Annahme als ordentliches, förderndes oder Ehrenmitglied, jeder absichtliche Täuschungsversuch oder Benutzung falscher Namen und Daten zieht den Ausschluss nach sich.
-2)  Jugendliche Mitglieder und Kinder können mit Einverständnis ihrer Eltern auch namentlich erwähnt werden. Anderenfalls werden die Namen von Jugendlichen oder Kindern aus Schutzgründen auf öffentlichen Medien voll- oder teilweise egalisiert (erster Buchstabe des Namens oder mittels x anonymisiert) aufgeführt.

2) Weitere anfallende Daten

a) Weitere persönliche, durch die Religionsausübung und Anmeldung angefallene und mit dem Namen verknüpfte Daten wie z.B. Taufen, Heirat, Sterbedaten, Namen der Paten, Verwaltungsdaten und Geburtsdatum, Berichte und eigene Werke werden mit Wissen und auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes am Sitz des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  selbst nach Ausscheiden des Mitgliedes und mit dem Wissen beteiligter Personen gespeichert und zu Dokumentations- und Familienzwecken aufbewahrt. Eine Einsicht kann jederzeit nach Absprache erfolgen.

3) Löschung von Daten

a) Eine Löschung von persönlichen Daten kann nach Ablauf gesetzlicher Fristen oder nach Maßgabe des Vorstands im Einvernehmen mit dem Beirat (Bischofskollegium) oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Synode) erfolgen.
b) Eine Löschung persönlicher Daten von Seiten der Mitglieder kann beantragt und begründet werden. Die Entfernung kann vom Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ aus mit Erstattung vorgenommener Leistungen, durch Erhebung von Aufwandsentschädigungen und Ersatz verauslagter Unkosten kostenpflichtig und zu Lasten des beantragenden Mitgliedes vorgenommen werden.

4) Weitergabe von Daten

a) Eine Weitergabe von persönlichen Daten oder Verkehrsdaten an Dritte findet nur bei ausgewiesenen Strafverfolgungen oder auf richterliche Anordnung hin statt.

5) Beichtgeheimnis, Schweigepflicht

a) Das Beichtgeheimnis ist für den Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  als Kirche und Religionsgemeinschaft und ihrer Gemeinden aus religiöser Tradition und geltendem Recht heraus unverletzlich.
b) Seelsorgerische Inhalte dürfen nur mit Wissen und Genehmigung der Betreffenden (Seelsorger und Hilfesuchender) an Dritte weitergegeben werden.
c) Persönliche Daten dürfen nur mit Kenntnis und Genehmigung des Betreffenden weitergegeben und verwendet werden, Ausnahmen siehe hierzu auch §17 Abs. 1) , 2) und 4).
d) Die Schweigepflicht über in Beichten und Seelsorgergesprächen oder bei der Verwaltungsarbeit erlangten persönlichen Ereignisse und Daten im Leben eines anderen Mitgliedes besteht auch nach dem Ausscheiden der betroffenen Mitglieder aus dem Verein „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  fort.

6) Datenschutzbestimmungen und Datenschutzbeauftragter

a) Weiteres regeln die Datenschutzbestimmungen des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“.

  • 20. Bezug der Keltischen Kirche in Deutschland Dachverband

a) Die „keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ sieht sich als Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und damit als Teil der Ökumene. Sie war ehemals ein Teil der alten katholischen Kirche und fühlt sich nach wie vor mit ihr und deren Abkömmlingen wie der protestantisch-lutherischen Kirche verbunden. Sie ist allerdings von Rom unabhängig und kennt aus ihrer Tradition heraus keinen Metropoliten.
b) Aus Tradition heraus werden traditionelle Bezeichnungen und Kleidung benutzt wie sie in den vergleichbaren christlichen Kirchen üblich sind. (Amts-) Bezeichnungen sind mit dem Zusatz „der keltischen  Kirche (in) Deutschland“ oder eines der genannten Synonyme gegenüber anderen kirchlichen Amtsträgern und Institutionen kenntlich zu machen.

  • 21. §8 Unterorganisationen
    a) Innerhalb des Vereines „keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ können sich  Ordensgemeinschaften und Fraternitäten bilden.
    b) Diese Gemeinschaften geben sich eine Verfassung, die im Einklang mit der Satzung der „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“  stehen muss.
    c) Die Ordensgemeinschaften und Fraternitäten müssen durch den Vorstand (das Direktorium) approbiert werden.
    d) Leiterinnen und Leiter von Ordensgemeinschaften oder Fraternitäten haben auch einen Sitz im Beirat (Kollegium der Bischöfe).
    e) Sonstige Vereinigungen (Hilfsgruppen, karitative Genossenschaften etc.) können nach Absprache mit dem Vorstand (Präses und Kanzler) gebildet werden.
  • 22. Regeln zur Auflösung

a) Eine Auflösung des Vereins geschieht durch

1) Aufgabe des letztverbliebenen Priester-  bzw. Vorstandsamtes
2) oder durch gemeinsamen einstimmigen Beschluss der verbleibenden Mitglieder
3) oder durch eine 9/10 Mehrheit bei einer Synode, wenn die Auflösung gefordert wurde.

b) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Hamm mit der Auflage, das das übertragene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.
c) Wird mit der Auflösung des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland Dachverband“ nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, so das die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.

  • 23. Schlussbestimmungen  

a) Sollte irgendeine der Bestimmungen in dieser Satzung ungültig sein, so soll sie durch eine solche ersetzt werden, die dem angestrebten Zweck nahe kommt und erfüllt.
b) Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des Vereins.

  • 24. Beschlussfassung und Gründung
    Vorstehende Satzung wurde am  14.07.2026 in Hamm von der Mitgliederversammlung (Synode ) beschlossen..

Keltische Kirche in Deutschland Dachverband 
Uwe Eckert (Webmaster)
Saturnstraße 1
59067 Hamm

+49 176 603 817 03

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Bei der Registrierung für die Nutzung unserer personalisierten Leistungen werden einige personenbezogene Daten erhoben, wie Name, Anschrift, Kontakt- und Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Sind Sie bei uns registriert, können Sie auf Inhalte und Leistungen zugreifen, die wir nur registrierten Nutzern anbieten. Angemeldete Nutzer haben zudem die Möglichkeit, bei Bedarf die bei Registrierung angegebenen Daten jederzeit zu ändern oder zu löschen. Selbstverständlich erteilen wir Ihnen darüber hinaus jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. technische Dienstleister, die für den Betrieb und die Wartung unserer Website als Auftragsverarbeiter tätig werden.

Speicherdauer:

Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Zur Kontaktaufnahme in diesem Zusammenhang nutzen Sie bitte die am Ende dieser Datenschutzerklärung angegebenen Kontaktdaten.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen keinen Zugang auf unsere angebotenen Inhalte und Leistungen gewähren.

Kommentarfunktion

Art und Zweck der Verarbeitung:

Wenn Nutzer Kommentare auf unserer Website hinterlassen, werden neben diesen Angaben auch der Zeitpunkt ihrer Erstellung und der zuvor durch den Websitebesucher gewählte Nutzername gespeichert. Dies dient unserer Sicherheit, da wir für widerrechtliche Inhalte auf unserer Webseite belangt werden können, auch wenn diese durch Benutzer erstellt wurden.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der als Kommentar eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung der Kommentarfunktion möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Interaktion ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Die Daten werden gelöscht, sobald diese für den Zweck der Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die Kommunikation mit dem Nutzer abgeschlossen ist und das Unternehmen den Umständen entnehmen kann, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten können wir Ihnen keinen Zugang zu unserer Kommentarfunktion gewähren.

Newsletter

Art und Zweck der Verarbeitung:

Ihre Daten werden ausschließlich dazu verwendet, Ihnen den abonnierten Newsletter per E-Mail zuzustellen. Die Angabe Ihres Namens erfolgt, um Sie im Newsletter persönlich ansprechen zu können und ggf. zu identifizieren, falls Sie von Ihren Rechten als Betroffener Gebrauch machen wollen.

Für den Empfang des Newsletters ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ausreichend. Bei der Anmeldung zum Bezug unseres Newsletters werden die von Ihnen angegebenen Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Abonnenten können auch über Umstände per E-Mail informiert werden, die für den Dienst oder die Registrierung relevant sind (bspw. Änderungen des Newsletterangebots oder technische Gegebenheiten).

Für eine wirksame Registrierung benötigen wir eine valide E-Mail-Adresse. Um zu überprüfen, dass eine Anmeldung tatsächlich durch den Inhaber einer E-Mail-Adresse erfolgt, setzen wir das „Double-opt-in“-Verfahren ein. Hierzu protokollieren wir die Bestellung des Newsletters, den Versand einer Bestätigungsmail und den Eingang der hiermit angeforderten Antwort. Weitere Daten werden nicht erhoben. Die Daten werden ausschließlich für den Newsletterversand verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Rechtsgrundlage:

Auf Grundlage Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), übersenden wir Ihnen regelmäßig unseren Newsletter bzw. vergleichbare Informationen per E-Mail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Die Einwilligung zur Speicherung Ihrer persönlichen Daten und ihrer Nutzung für den Newsletterversand können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In jedem Newsletter findet sich dazu ein entsprechender Link. Außerdem können Sie sich jederzeit auch direkt auf dieser Website abmelden oder uns Ihren Widerruf über die am Ende dieser Datenschutzhinweise angegebene Kontaktmöglichkeit mitteilen.

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Ohne bestehende Einwilligung können wir Ihnen unseren Newsletter leider nicht zusenden.

Kontaktformular

Art und Zweck der Verarbeitung:

Die von Ihnen eingegebenen Daten werden zum Zweck der individuellen Kommunikation mit Ihnen gespeichert. Hierfür ist die Angabe einer validen E-Mail-Adresse sowie Ihres Namens erforderlich. Diese dient der Zuordnung der Anfrage und der anschließenden Beantwortung derselben. Die Angabe weiterer Daten ist optional.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Daten werden spätestens 6 Monate nach Bearbeitung der Anfrage gelöscht.

Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer:

Die Löschung der Daten erfolgt, sobald diese für unsere Aufzeichnungszwecke nicht mehr erforderlich sind.

In unserem Fall geschieht die nach folgendem Zeitraum: 6 Monate.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig, allein auf Basis Ihrer Einwilligung. Sofern Sie den Zugriff unterbinden, kann es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen.

Widerruf der Einwilligung:

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können.

Profiling:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Matomo kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)

Art und Zweck der Verarbeitung:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften.

Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

Speicherdauer:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ohne die korrekte Darstellung der Inhalte von Standardschriften nicht ermöglicht werden.

Widerruf der Einwilligung:

Zur Darstellung der Inhalte wird regelmäßig die Programmiersprache JavaScript verwendet. Sie können der Datenverarbeitung daher widersprechen, indem Sie die Ausführung von JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren oder einen Einbindung JavaScript-Blocker installieren. Bitte beachten Sie, dass es hierdurch zu Funktionseinschränkungen auf der Website kommen kann.

SSL-Verschlüsselung

Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Eingesetzte Auftragsverarbeiter

Folgende Organisationen, Unternehmen bzw. Personen wurden vom Betreiber dieser Website mit der Verarbeitung von Daten beauftragt:

dogado GmbH
Antonio-Segni-Straße 11
D-44263 Dortmund

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Uwe Eckert
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 0176 - 603 817 03

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-06-22).

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

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Hinweis zu Facebook (Like Button, Anmelden)

(Derzeit als App und Plugin inaktiv / entfernt. Achten sie darauf, das Informationen, die seitens Facebook über ihr Surfverhalten dort gesammelt werden, nicht von uns kontrolliert werden können !

Es ist bei uns für ihren Benutzungskomfort ein Plugin (siehe unter http://developers.facebook.com/docs/plugins/.) des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA zum Einloggen und Abstimmen integriert. Sie erkennen das an dem Facebook-Logo oder der "Like" Fläche auf unserer Seite. Eine direkte Verbindung zu Facebook wird dazu durch ihren Klick darauf hergestellt und ist z.B. beim Einloggen auch notwendig, auf der Daten von Ihnen (z.B. Loginname, Ein- und Absprungseite, Passwort, IP) für das Login und zur Syncronisierung zwischen den Benutzerkonten oder eine Abstimmung / Teilen des Inhalts auf unserer Seite mit ihrem Facebookprofil übermittelt werden können. Da wir nicht wissen, wie Facebook diese Daten ihnen zuordnet, weisen wir sie darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php .
Sollten Sie nicht einverstanden sein, dass Facebook den Besuch einer unserer Seiten Ihrem Facebookkonto  oder Ihnen zuordnen kann, so benutzen sie weder Facebook zum Einloggen, noch einen der Facebook-Buttons. Sie werden ohnehin bei Benutzung des Plugins auf Facebookseite gefragt, ob sie einer Datenübertragung über das Plugin zustimmen. Wir empfehlen Ihnen, das sie sich stets (auf Facebook und unseren Seiten) ordnungsgemäß ausloggen.

Weiterer Hinweis zu den Verarbeitungstätigkeiten, Mitglieder und Besucher betreffend

DSGVO Verarbeitungsttigkeiten 1-2018

Weitere Hinweise

Kinder
Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln. Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern an, sammeln diese nicht und geben sie nicht an Dritte weiter.

Recht auf Widerruf
Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können Sie diese jederzeit im Benutzerprofil wieder ändern und löschen. Für eine vollständige Löschung des Accounts bitte an den Webmaster wenden. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte Beiträge in Foren, Kommentaren, Terminankündigungen und Artikeln bleiben allerdings unter Umständen (anonymisiert) erhalten- Informationen dazu auch bei den allgemeinen Nutzungsbedingungen.

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Fragen und Kommentare
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