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Kleiner Leitfaden für Hauskreise / -kapellen etc.
2 Wochen 3 Tage her #7
von columban
Kleiner Leitfaden für Hauskreise / -kapellen etc. wurde erstellt von columban
Hausgemeinden, Hauskirchen und HauskirchenbewegungGeschichtliches der Hausgemeinden / Hauskirchen In der keltischen Kirche des 4. bis 12. Jahrhunderts wurde die Tradition der Hausgemeinden aus den frühesten christlichen Gemeinden weiter gelebt. In Schottland, aus dem unsere Kirche bekanntlich stammt, war die Tradition dieser kleinen Hausgemeinden während der Reformation und der Zeit der Vertreibungen der dortigen Kleinbauern sogar die einzige Möglichkeit den katholischen Glauben am Leben zu erhalten. Unsere Kirche entstand also direkt aus vielen kleinen Hausgemeinden, die diese Art der alten, lateinischen Kirche des Westens am Leben erhielt. So wie dort in Schottland und natürlich auch in Irland, aber auch hierzulande in reformatorischen Gebieten waren die Hauskirchen weiterhin in Ländern, in denen Christen oder deren Konfessionen verfolgt wurden, wichtig. Martin Luther schrieb zum Beispiel, dass sich ernsthafte Christen in einem Haus versammeln sollten, um zu beten, die Bibel zu lesen, zu taufen oder die Sakramente zu empfangen und zu anderen christlichen Werken eine Gemeinde zu sein. Hausgemeinden sind keine alte Erfindung, sie sind sogar sehr modern: In den 1970er Jahren entstand neu in vielen Ländern die Hauskirchenbewegung, die sich rasch weltweit verbreitete. Besonderheiten der keltischen Hauskirchen / GemeindenDie keltischen Hausgemeinden und Hauskirchen unterscheiden sich in einigen Punkten deutlich von heutigen evangelikalen Hausgemeinden:
- Sie sind einer festen Denomination (Keltische Kirche in Deutschland bzw. einer zug. Fraternität) zugeordnet.
- Sie praktizieren die Gottesdienste im Rahmen der Möglichkeiten so, wie sie auch in der Kirche praktiziert würden.
- Eine Messe wird stets von einem Priester oder Bischof geleitet, ein Gottesdienst mindestens von einem Diakon.
- Eine Andacht kann von jedem (unterwiesenen) Gemeindemitglied geleitet werden.
- Der Klerus und die Lehre bleibt unangetastet: KKD Gemeinden sind katholisch.
- Hauskirchen existieren aus Raummangel und finanziellen Nöten heraus, angestrebt werden reguläre Gemeinden.
- Keinerlei Verbindung mit charismatischen Gruppen oder evangelikalen Lehren.
- Hausgemeinden (Hg): Dies sind kleine und kleinste Gruppen und Ansprechpartner, mit einem Kleriker oder wenigstens Ansprechpartner (Ministrant, Prädikant, Gemeindevorsitzender etc.), der die Gemeinde anleitet. Meist ist ein kleiner Privataltar bei einem Mitglied vorhanden oder aber es werden Gottesdienste jeweils bei einer Familie ggf. unter Hinzuziehung eines Priesters abgehalten. Sie können ohne jede Genehmigung errichtet werden.
- Hausoratorien (Ho): Dies sind Gruppen, die über einen eigens für Gottesdienste genutzten Raum verfügen. Dieser sollte so beschaffen sein, das sich mindestens 5 Personen an einem separat stehenden Altar treffen können. Die übrige Ausstattung und Nutzung darf -wie bei Privatoratorien üblich- privat- oder halböffentlich sein, d.h. sie werden dem Kleriker und seiner Familie und Gästen, oder aber einer bestimmten Personengruppe zugänglich sein. Diese Oratorien werden von einem Bischof geprüft und genehmigt.
- Hausfilialkkapellen (Hf): Diese Nebenkapellen müssen über eine Mindestausstattung verfügen, die vom zuständigen Bischof genehmigt wird. Die Gemeinde wird von einem Kleriker geleitet, der mindestens Subdiakon ist. Sie sind zudem ein untergeordneter/lokaler Verwaltungssitz.
- Hauskapellen und -kirchen (Hk): Diese Hauskirchen und -kapellen sind entweder Teil eines Gebäudes bzw. Wohnung oder ein separates Gebäude mit mindestens einem separierten, nur für Gottesdienste reservierten Altarraum und zusätzlichen (auch gemischt privat bzw. nichtöffentlich nutzbaren) Verwaltungsräumen, die vom Bischof abgenommen und (ggf. mit Dispens) eingesegnet wurden. Der Gemeinde steht in aller Regel mindestens ein ordinierter Priester vor. Sie sind regionaler oder überregionaler Verwaltungssitz der KKD.
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