Kurie: Unterschied zwischen den Versionen
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Üblicherweise deckt sich der Sitz der Kurie mit dem Sitz der jeweiligen Zuständigkeit der Teilkirche: In Deutschland z.B. Hamm oder für die VECG Erfurt, in den USA Olympia WA etc. | Üblicherweise deckt sich der Sitz der Kurie mit dem Sitz der jeweiligen Zuständigkeit der Teilkirche: In Deutschland z.B. Hamm oder für die VECG Erfurt, in den USA Olympia WA etc. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2016, 21:39 Uhr
Die Kurie der KKD, also der kirchliche Gerichtshof und die Verwaltung entspricht im Übrigen dem Bischofskollegium unter der Leitung der KKD.
Inhaltsverzeichnis
Sitz
Üblicherweise deckt sich der Sitz der Kurie mit dem Sitz der jeweiligen Zuständigkeit der Teilkirche: In Deutschland z.B. Hamm oder für die VECG Erfurt, in den USA Olympia WA etc.
Zusammentreten
Die Kurie an sich besteht aus der Versammlung des Bischofskollegiums (Synode), diese tritt wenigstens einmal jährlich in gewöhnlichen Umständen und nach Bedarf bei besonderen Umständen zusammen.
Straffällige Kleriker
Straffällige Kleriker und Laien werden nach unserem Codex gerichtet. Die Strafen reichen von milder Ermahnung bis hin zum entgültigen Ausschluß. Es kommt auf die Art ihrer Verfehlung und deren Intention und Grund an. In jedem Fall kann bei Reue, Buße und Versöhnung Barmherzigkeit gewahrt werden.