Vereinssatzung

der

Keltischen Kirche in Deutschland

2016

KKDlogominitr

Go n-eirigh an bothar leat!

(Möge es dein erfolgreicher Weg sein!)

  • 1. Name und Sitz


1) Name
a) Der Verein trägt den Namen  „Keltische Kirche in Deutschland“


2) Synonyme
a) Die Keltische Kirche in Deutschland wird mit KKD abgekürzt. Die englische  Übersetzung lautet „The Celtic Church in Germany“ mit der Abkürzung CCIG.
b) Als Vorgängerkirchen gehen die Keltisch-apostolische Kirche in Deutschland und die Orthodoxe keltisch-germanische Kirche in der KKD auf und werden beide unter dem neuen Namen fortgesetzt.
c) Als Synonym für die keltische Kirche ist auch „keltisch-katholische Kirche in Deutschland“ zulässig.
d) Die  englischsprachigen Synonyme sind unter Celtic Church in Germany und Celtic Catholic Church in Gemany oder abgekürzt CCIG / CCC zulässig.
e) Die Keltische Kirche in Deutschland wird im Verhältnis zu Zweigstellen oder Tochterkirchen im Ausland als Zeichen weltweiter Zugehörigkeit und Aufsicht über gemeinsame religiöse Bestimmungen das Synonym "Celtic Church International" oder deren Abkürzung "CCI"führen.

3) Sitz und Geschäftsjahr
a) Der Sitz des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“ ist in Hamm.
b) Die Keltische Kirche in Deutschland kann auch außerhalb Deutschlands gemäß der in dem jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung Zweigstellen errichten. Geschaffene Zweigstellen unterwerfen sich den religiösen Regeln der KKD, sie müssen im betreffenden Land eine eigene Körperschaft (Association) als gemeinnützige Institution (Non Profit) beantragen und eigenständig ihren Unterhalt bestreiten. Ein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens KKD an die Zweigstellen ist nicht vorgesehen.
c) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

4) Eintragung
a) Der Verein soll zu späterer Zeit erneut in das Vereinsregister eingetragen werden.

  • 2. Zweck und Aufgabe

a) Der Zweck des Vereines ist die Ausübung der christlichen Religion als „Keltische Kirche Deutschland“ und Religionsgemeinschaft zur Ehre unseres Herrn Jesus Christus und zum Heil der Gläubigen. Der Verein möchte damit die Allgemeinheit geistig, materiell, sittlich und selbstlos fördern.
b) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

1) Einrichten von religiösen Zentren von „Keltische Kirche in Deutschland“, in denen Studium und Praxis der iroschottisch christlichen Religion ermöglicht werden.
2) Einrichtung und Unterhaltung von virtuellen Informationsseiten und von Treffpunkten von „Keltische Kirche in Deutschland“, in dem neben Studium und Praxis auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der iroschottisch christlichen Religion und Geschichte ermöglicht wird.
3) Durchführung religiöser Veranstaltungen von „Keltische Kirche in Deutschland“.
4)  Erforschung, Pflege, Übersetzung und Publikation der alten keltischen, germanischen und christlichen Literatur, der Religion, der Geschichte sowie der Sprachen, in denen diese niedergeschrieben sind.
5) Förderung der Erforschung, Bewahrung und Pflege alten kirchlichen Brauchtums der hiesigen iroschottisch beeinflussten Kirchentraditionen.
6) Unterstützung Notleidender und Betreuung Hilfsbedürftiger, Sterbebegleitung und Seelsorge. Hierzu kann die „Keltische Kirche in Deutschland“ einen Sozialfonds unterhalten.
7) Förderung der iroschottisch christlichen Gruppen, sowie christlichen Priestern und Priesterinnen im In- und Ausland.
8) Pflege des Dialogs mit anderen religiösen Institutionen und Gruppen, sowie Öffentlichkeitsarbeit.
9) Förderung des Humanismus, der Jugend und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
10) Unterstützung des Umweltschutzes, sowie aktive Mitarbeit bei Umweltschutzmaßnahmen und Säuberungsaktionen.
11) Errichtung und Unterstützung der christlichen Kirche, die sich selbst als Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche Jesu Christi sieht.
12) Ablehnung und Abbau von Rassismus, Nationalismus sowie von religiösen und politischen Extremismus und Förderung der Völkerverständigung.

  • 3. Gemeinnützigkeit

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


  • 4. Mittelverwendung und Zweck

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
b) Die Mittel des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“ dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
c) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“ fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


  • 5. Mitglieder

1) Erlangung der Mitgliedschaft

a) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt. Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ hat ordentliche und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Über den schriftlich oder elektronisch einzureichenden Antrag auf Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand.
b)  Die volle Kirchenmitgliedschaft im religiösen Sinn gilt sowohl für ordentliche als auch fördernde und Ehrenmitglieder.
c) Nähere Aufnehm- und Ablehnungsgründe, sowie die Einbeziehung weiterer Entscheidungsträger sind dem Kanon  zu entnehmen.
d) Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

2) Ordentliche Mitglieder

a) Ordentliches Mitglied kann auf Antrag werden, wer aktiv im Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ tätig ist, indem er ständige oder längerfristige Aufgaben übernimmt, oder die Belange des Vereins in anderer erheblicher Weise fördert.
b) Nähere Definitionen dieser Gruppe, sowie weitere Unterteilungen (z.B. in Untergruppen) sind dem Kanon zu entnehmen.
c) Die ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Liegen die Voraussetzung nicht mehr vor, kann der Vorstand (Direktorium) nach vorheriger Anhörung des betroffenen Mitgliedes der Mitgliederversammlung (Synode) vorschlagen, das ordentliche Mitglied zum Fördernden Mitglied umzustufen.
d) Die ordentlichen Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung (Synode)
e) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein ordentliches Mitglied  oder in eine andere Mitgliedergruppe wie Förder- oder Ehrenmitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
f) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.

3) Fördermitglieder

a) Alle übrigen Mitglieder (Gemeinde, Novizen, außer Ehrenmitgliedern) sind  fördernde Mitglieder. Sie nehmen an Veranstaltungen des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“ teil und unterstützen ihn auf allgemeine, insbesondere finanzielle Weise. Sie haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, (Synode)  können jedoch Vorschläge und schriftliche Anträge für die Mitgliederversammlung (Synode) einreichen oder zu vereinsinternen Arbeiten herangezogen werden
b) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein ordentliches Fördermitglied  oder in eine andere Mitgliedergruppe wie ordentliches oder Ehrenmitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
c) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung (Synode)endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.
d) Zum erweiterten Kreis der Fördermitglieder und damit der Gemeinde zählen auch die entfernten Angehörigen, Freunde und Gäste des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“ nach formlos geäußerten Beitrittswunsch und weiteren Bestimmungen des Kanons. Sie sind bei Veranstaltungen herzlich willkommen und ihre aktive Unterstützung wird sehr geschätzt,  ist aber ebenso wie ihre Mitgliedschaft mit keinen weitergehenden Rechten oder Pflichten verbunden.

4) Ehrenmitglieder

a) Ehrenmitglied kann auf Vorschlag des Vorstands (Direktoriums) und Beschluss der Mitgliederversammlung (Synode) jedes Mitglied des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“, aber auch Außenstehende Dritte werden, die sich in herausragender Weise um die Kirche Verdienste und Achtung erworben haben. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit und haben kein Stimmrecht, dürfen sich aber freiwillig an den Beiträgen beteiligen.
b) Die Aufnahme und die Umstufung oder Einstufung in ein  Ehrenmitglied oder in eine andere Mitgliedergruppe wie ordentliches oder Fördermitglied erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag nach Entscheidung des Vorstandes, einer Bestimmung im Kanon, aufgrund fehlender Voraussetzungen oder aufgrund eines sonstigen Vorstandbeschlusses. Sie ist dem Mitglied mit einem eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
c) Gegen diese Ein- oder Umstufung kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief erfolgen, der dann von der Mitgliederversammlung (Synode)endgültig beraten und beschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend. Die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.


5) Ende der Mitgliedschaft

a) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung, Ausschluss, Verlust der Rechtsfähigkeit oder Verlust der juristischen Person.
b) Der Austritt aus dem Verein erfolgt fristlos durch schriftliche Kündigung an den Vorstand. Das Kündigungsschreiben muss die Worte „Kündigung“ oder „Austritt“ und den Vereinsnamen oder dessen Synonyme, sowie die Unterschrift des Mitgliedes enthalten.
c) Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand (Direktorium) im Falle von offener Mitgliedsgebühr eines Mitglieds vornehmen, wenn dieses trotz zweimaliger Mahnung den Mitgliedsbeitrag nicht bis 30. Juni des laufenden Jahres bezahlt hat oder den Nachweis der Befreiung von Mitgliedsgebühren erbracht hat. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

6) Ausschluss von Mitgliedern, Vetorecht

a) Ein Mitglied kann nur aus einem besonders gewichtigen Grund aus dem Verein  „Keltische Kirche in Deutschland“ ausgeschlossen werden,

1) Wenn es gegen die Zielsetzungen des Vereins verstößt.
2) Wenn es durch sein Verhalten das Ansehen oder die Interessen des Vereins schädigt oder gefährdet.
3) Wenn es aus anderen Gründen, die näher im Kanon bestimmt sind gegen religiöse Regeln oder Kirchenrecht verstößt..

b) Gegen diesen Ausschluss kann binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten ein Einspruch (Veto) von Seiten des Mitglieds mit eingeschriebenen Brief an den Vorstand erfolgen, der dann von der nächsten Mitgliederversammlung (Synode) endgültig beraten und entschieden wird. Die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) ist in diesem Falle bindend, die Mitgliedschaft ruht bis zu dieser endgültigen Entscheidung.
c) Die näheren Gründe, Folgen und das Verfahren zum Ausschluss eines Mitglieds werden im Kanon näher geregelt.


7) Beitragszahlung

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ wird gleichermaßen von Spenden und Zuwendungen getragen.
b) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung (Synode) und einer aufzustellenden Gebührenordnung.  Der Vorstand kann im Einvernehmen mit weiteren im Kanon genannten Stellen per Einzelfall entscheiden, dass der Beitrag ganz oder teilweise erlassen oder gestundet wird.
c) Einmal gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
d) Der Jahresbeitrag ist jährlich im Voraus im 1. Quartal des laufenden Jahres zu zahlen.

8) Familienmitgliedschaften, Sonderregelungen

a) Ehepaare, Lebenspartnerschaften und Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern können einen Antrag auf Familienmitgliedschaft stellen. Für sie gelten dieselben Aufnahme- und sonstigen Bedingungen wie für ordentliche  oder fördernde Mitglieder. Jedes volljährige Familienmitglied muss den Mitgliedschaftsantrag unterschreiben.
b) Die Familienmitgliedschaft stellt keine besondere Form der Mitgliedschaft dar, sondern ist eine Sonderregelung im Sinne der Beitragsordnung. Näheres regelt die Beitragsordnung.
c) Die Familienmitgliedschaft Minderjähriger endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder Beendigung der Mitgliedschaft des letztverbliebenen Familienmitgliedes. Bei einer Umwandlung einer Einzel- in eine Familienmitgliedschaft oder Rückwandlung einer Familienmitgliedschaft in Einzelmitgliedschaften können bereits geleistete Beiträge angerechnet werden.  
d) Der Vorstand kann in Bezug auf die Mitgliedschaft und Beiträge Sonderregelungen und -zahlungen beschließen. Diese müssen nachträglich von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.


  • 6. Kirchenväter und Gründer

a) Bei Gefahr im Verzug sind die Kirchenväter des Vereins  „Keltische Kirche in Deutschland“ Stefan Kaiser, Uwe Eckert oder dessen jeweilige Nachfolger als 1. und 2. Vorsitzender (Präses und Kanzler) berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Mitgliederversammlung oder anderer Organe fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen um diese Gefahren abzuwehren; diese Handlungen bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das üblicherweise zuständige Vereinsorgan.


  • 7. Organe des Vereins

a) Organe im Sinne des Vereinsrechts sind

1) Der Vorstand (Direktorium)
2) Der erweiterte Vorstand (erweitertes Direktorium)
3) Mitgliederversammlung (Synode)
4) Der Beirat (Das Kollegium der Bischöfe)
5) Das Kuratorium und die Fachausschüsse

  • 8. Vorstand und erweiterter Vorstand

1) Wahl und Zusammensetzung

a) Der Vorstand (Direktorium) der „Keltische Kirche in Deutschland“ besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präses) und  dem 2. Vorsitzender (Kanzler).
b) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung  (Synode) mit zweidrittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der ersten Amtszeit für die Amtsdauer von 10 Jahren und danach auf fünf Jahre gewählt. Die Wahl des Vorstands bedarf der Bestätigung durch den Beirat (Kollegium der Bischöfe)
c) Der Vorstand bleibt zumindest solange im Amt - auch nach Ablauf der ersten zehnjährigen bzw. folgenden fünfjährigen Amtszeit- bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

2) Beschlussfähigkeit und Vertretung

a) In allen Geschäftsangelegenheiten wird der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“  von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
b) Der Vorstand (Direktorium) ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder und fehlende Vorstandsmitglieder rechtzeitig, außer im Falle von dringlichen Einberufungen wegen Gefahr im Verzug, benachrichtigt wurden.
c) Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Angelegenheiten von überragender Bedeutung muss die Entscheidung der Mitgliederversammlung (Synode) eingeholt werden.

3) Erweiterter Vorstand (erweitertes Direktorium)

a)  Der erweiterte Vorstand besteht aus dem

1) Schriftführer (Archivar),
2) Kassenwart (Schatzmeister),
3) Weiteren Fachwarten (z.B. Privatsekretär der Leitung),

b) Die Positionen des erweiterten Vorstands, also Schriftführer, Kassenwart oder ein anderer Fachwart können bei Bedarf auch durch ein einzelnes ordentliches Mitglied oder vom Vorstand kommissarisch übernommen werden.
c) Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden vom Vorstand vorgeschlagen, von der Mitgliederversammlung (Synode) gewählt und vom Beirat (Kollegium der Bischöfe) bestätigt. Näheres zum Verfahren regelt der Kanon.

  • 9. Mitgliederversammlung (Synode)

a) Die Mitgliederversammlung (Synode) besteht aus den ordentlichen Mitgliedern. Sie wird nach Möglichkeit einmal im Jahr abgehalten. Der Vorstand hat sie mindestens zwei Wochen vorher bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder per Email oder gleichbedeutenden Mitteilungsdiensten an die zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse oder gleichbedeutenden Zustelladresse des Mitgliedes des Mitgliedes einzuberufen.
Für die Aktualität und Erreichbarkeit der Adresse ist das Mitglied selbst zuständig, dieses muß auch für eine Einrichtung eines Email-Postfaches oder gleichbedeutender Empfangsadressen und für eine Registrierung unter der jetzigen oder zukünftigen Kirchenwebseite, derzeit www.keltischekirche.de Sorge tragen. Ausdrücklich ist ebenso eine Einladung durch eine vorhergehende Bekanntmachung unter Angabe der Tagesordnung mit gleicher Ladungsfrist auf der vorgenannten Kirchenwebseite zulässig, sofern diese mindestens 14 Tage lang erreichbar bleibt.
b) Die Mitgliederversammlung (Synode) muss vom Vorstand mit gleicher Ladungsfrist einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern, oder wenn dies von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich verlangt wird.
c) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:

1) Beschluss über den Jahresbericht und die Jahresabrechnung
2) Beratung und Entscheidung des Haushaltsplanes
3) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
4) Wahl des Vorstandes (Direktorium) und des Kassenprüfers
5) Satzungsänderungen
6) Beschluss über Geschäftsangelegenheiten von überragender Bedeutung.
d) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und ein Mitglied des Vorstands und zwei weitere Mitglieder, also mindestens drei Mitglieder anwesend sind.
e) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. In Angelegenheit von überragender Bedeutung ist jedoch Dreiviertel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Angelegenheiten von überragender Bedeutung sind:

1) Satzungsänderungen,
2) Behandlung von Einsprüchen von Mitgliedern.
3) Die Festlegung eines Katalogs weiterer überragender Angelegenheiten.

f) Bei Wahl einer Person entscheidet diejenige Person die Wahl für sich, die die meisten abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint.
g) Änderungen an den Paragraphen der Satzung §2, §3 und §4 bedürfen der Zustimmung von 9/10 der abgegebenen Stimmen, sowie der Zustimmung der abwesenden Mitglieder. Eine Zustimmung kann auch stillschweigend erfolgen, im Falle binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung des Protokolls der Versammlung kein Widerspruch gegen den Beschluss seitens der abwesenden Mitglieder erfolgt.
h) Einmal im Jahr sollte eine Mitgliederversammlung (Synode) stattfinden.
i) Mitgliederversammlungen (Synoden) sind grundsätzlich nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle ordentlichen, fördernden und Ehrenmitglieder des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“, stimmberechtigt jedoch sind nur ordentliche, volljährige Mitglieder.
j) Juristische Personen verfügen über nur eine Stimme.
k) Weitergehendes an Verfahren und Vorschriften regelt der Kanon.
l) Teilnahme an Sitzungen via Nutzung elektronischer und zukünftiger neuer Medien: Die Teilnahme darf per Telefon- oder Videokonferenz, sowie über alle zukünftigen neuen Medien statt finden, solange diese eine ausreichende Identifikation per Bild oder Sprache der Teilnehmer erlauben. Dies kann sein: Per mindestens 2 Wochen vorab per Telefon oder Email übermittelten Kennwort mit Vergleich vor der Sitzung, per verifizierbarer IP Adresse, per visueller und audieller Identifikation des Teilnehmers. Redebeiträge können hierbei per Sprach-, Bild- oder Text bzw. Signalform erfolgen. Für Wahlen wird ein eindeutiges Zeichen (Zustimmung per eindeutigem Handzeichen, mündlich bzw. schriftlich vorgetragenener Annahme, Ablehnung oder Enthaltung oder entsprechender Signale verlangt. Die Erlaubnis zur Verwendung etwaiger Mitschnitte oder Aufzeichnungen werden bei Teilnahme an der Sitzung vorausgesetzt. Dafür nötige Zugangsdaten (wie Dienste, Telefonnummern oder nötige Netz- bzw. Logindaten sind hierbei der Einladung beizufügen.
Die technischen Möglichkeiten zur Möglichkeit der Teilnahme per oben genannter Möglichkeiten bei der Sitzung sind durch den Einladenden, in der Regel dem Vorstand, auf Seite der Versammlung zur Verfügung zu stellen, sofern sie möglich und zumutbar sind.

  • 10. Beirat (Kollegium der Bischöfe)

a) Der Beirat (Kollegium der Bischöfe bzw. Bischofskollegium) bestätigt nach der ersten Amtszeit alle 5 Jahre das Direktorium, berichtigt und pflegt den Kanon, sowie alle Regeln und erledigt Aufgaben, so wie sie im Kanon detailliert aufgeführt sind.
b) Der Beirat (Kollegium der Bischöfe) ist gemäß den Vorschriften im Kanon weisungsberechtigt.
c) Weitere Aufgaben und Pflichten, sowie die Zusammensetzung des Beirates und dessen Einberufung ist dem Kanon zu entnehmen.

  • 11. Kuratorium und Fachausschüsse

a) In den vom Kanon oder Regeln näher bestimmten Fällen kann ein Kuratorium oder ein Ausschuss für Klärung von Fachfragen oder für die Behandlung besonderer Aufgabenstellungen einberufen werden. Dieses Kuratorium oder der jeweilige Fachausschuss besitzt nur beratende Funktion.

  • 12. Rechnungsprüfer

a) Der oder die von der Synode gewählte/n Rechnungsprüfer überwacht/überwachen die Kassengeschäfte des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“.
b) Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen, über das Ergebnis ist in der Mitgliederversammlung (Synode) zu berichten


  • 13. Aufgaben des Vorstands und Vorstandsitzungen

a) Der Vorstand beschließt in Sitzungen die vom ersten Vorsitzenden oder seiner Vertretung einberufen wird.
b) Die Vorlage einer Tagesordnung ist nicht erforderlich. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
c) Der Vorstand (Direktorium) ist für alle Angelegenheiten des Ordens zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind, als da wären:

1) Die Vorbereitung und Einberufung der Synode sowie Aufstellung der Tagesordnung
2) Einberufung der Versammlungen
3) Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung (Synode)
4) Vorbereitung einer Finanzplanung, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes, Vorlage der Jahresplanung
5) Der Vorstand berät über Mitgliedsanträge, Anträge auf Ehrung, Mahnung und Ausschluss von Mitgliedern
6) Ferner über Satzungsergänzungen und interne Regelungen und Planungen
7) Mitgliedsbeiträge und Förderungen
8) Zu leistende interne und externe Aufgaben und Tätigkeiten von Vereinsmitgliedern  und des Vereins
9) Weiterführende Aufgaben und Pflichten wie sie im Kanon aufgeführt sind.

d) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Mitglied des Vorstandes anwesend ist und der verbleibende Vorsitzende benachrichtigt wurde, der Sitzung zustimmt und einen Vertreter aus dem erweiterten Vorstand benennt. Ausgenommen hiervon ist Gefahr im Verzug.
e) In dringlichen Fällen bzw. bei Ausfall eines der Vorsitzenden auf unabsehbare Zeit soll ein Vertreter kommissarisch aus dem erweiterten Vorstand als Ersatz benachrichtigt werden und an dessen Stelle teilnehmen.
f) Mitglieder des erweiterten Vorstandes können nach Bedarf und Einladung an Vorstandssitzungen teilnehmen.
g) Eingeladene Mitglieder des erweiterten Vorstandes können nach einstimmigen Beschluss des Vorstandes eine Stimme bei Vorstandsitzungen erhalten.
h) Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit
i) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die Stimme seines Vertreters.

  • 14. Beurkundungen und Protokolle

a) Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen, ferner in den Leitungsgremien des Treffpunktes und der Zentren gefassten Beschlüsse sind niederzulegen und von den jeweiligen Versammlungsleitern und Schriftführern zu unterzeichnen. Dies gilt auch für Arbeitsgruppen und Beiräte.
b) Sie sind unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Anwesenden anzulegen, ins Reine zu schreiben und dann nebst der Vorlage unterzeichnen zu lassen. Sie werden in den Ordensunterlagen am Sitz des Vereins „Keltische Kirche in Deutschland“  verwahrt.

  • 15. Treffpunkte und Informationsseiten

a) Der Verein richtet mindestens einen Treffpunkt und eine Informationsseite gemäß seines Satzungszweckes ein und unterhält jene.
b) Bei Bedarf und entsprechenden Umfang wie z. B. Unterhaltung einer Einrichtung, Vereinsgaststätte oder Herberge ist ein Geschäftsführer zu bestellen. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand des Vereins auf Vorschlag der Hausversammlung und des Beirates ernannt. Sie leitet die Geschäfte der Einrichtung. Sie kann die Funktion eines besonderen Vertreters haben. Ihre Ernennung und ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sind in einem schriftlichen Vertrag zu vereinbaren.

  • 16. Zentren

a) Der Verein „Keltische Kirche in Deutschland“  kann zur lokalen Betreuung von Mitgliedern nach Bedarf Zentren einrichten. Die Einrichtung und Bestimmung des örtlichen und sachlichen Umfanges eines Zentrums erfolgt im Grundsatz durch die Mitgliederversammlung und betreffend der besonderen Regelungen durch den Vorstand.
b) Jedes Zentrum der „Keltische Kirche in Deutschland“ wird durch einen örtlichen Geschäftsführer vertreten. Dieser Geschäftsführer kann die Funktion eines besonderen Vertreters haben. Die Ernennung des Geschäftsführers erfolgt durch den Vorstand. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten folgen aus den Zielen der „Keltische Kirche in Deutschland“  in Verbindung mit einem zwischen ihm und dem Vorstand zu schließenden Vertrags.

  • 17. Arbeitsgemeinschaften und Beiräte

a) Für spezielle Aufgaben können die Synode, der Vorstand, die Treffpunkte und die Zentren Beiräte oder Arbeitsgruppen bilden.

  • 18. Ordnungsgebung, Nebenordnungen

1) Interne Regelungen

a)     Die „Keltische Kirche in Deutschland“ gibt sich eine umfangreiche kirchliche Gesetzgebung, den sogenannten Kanon und liturgische Bücher sowie Gemeindeordnungen und eine Gebührenordnung.  Daneben mögen einige zugehörige Orden und Gemeinschaften wiederum individuelle Satzungen und Ordnungen haben.

2) Inhalte und Zweck
a) Vorstehende Ordnungen sind satzungsergänzende Nebenordnungen (ohne Satzungscharakter) der „Keltische Kirche in Deutschland“.
b) Sie klären Detailfragen, die von der Satzung nicht erfasst werden.
c) Sie dienen zur Regelung von internen Abläufen, des Verhaltens der Mitglieder innerhalb und außerhalb der Kirche,  der Mitgliedsgebühren, der Ausbildung der Priester, der Ausübung des Kultes, der Umsetzung in eine Körperschaft und der Regelung und Überlieferung von weiteren ordensinternen, religiösen Interessen und Vorschriften.

  • 19. Datenschutz

1) Verwendung von Vor- und Zunamen und Lichtbildern

a) Eine Verwendung des eigenen Vor- und Zunamens des Mitgliedes, sowie dessen Lichtbildern in Protokollen, Gemeindebriefen oder auf anderen Massenmedien (z.B. Webseiten, Zeitungen, Filmen, Berichten, Audiomitschnitten) wird von Seiten der Mitglieder befürwortet und bei Eintritt in den Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ als Zeichen der Transparenz von ordentlichen Mitgliedern vorausgesetzt. Alle volljährigen ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder verpflichten sich zum Verzicht der Einrede des Rechts am eigenen Namen und Bild und zur Gestattung der Verwendung durch den Verein, welche auch nach dem Ausscheiden des Mitgliedes mit allen sich daraus ergebenden Folgen erlaubt bleibt.

-1) Die Benutzung des richtigen Vor- und Zunamens innerhalb des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland“, seiner Versammlungen und seiner Organe ist eine Voraussetzung für die Annahme als ordentliches, förderndes oder Ehrenmitglied, jeder absichtliche Täuschungsversuch oder Benutzung falscher Namen und Daten zieht den Ausschluss nach sich.
-2)  Jugendliche Mitglieder und Kinder können mit Einverständnis ihrer Eltern auch namentlich erwähnt werden. Anderenfalls werden die Namen von Jugendlichen oder Kindern aus Schutzgründen auf öffentlichen Medien voll- oder teilweise egalisiert (erster Buchstabe des Namens oder mittels x anonymisiert) aufgeführt.

2) Weitere anfallende Daten

a) Weitere persönliche, durch die Religionsausübung und Anmeldung angefallene und mit dem Namen verknüpfte Daten wie z.B. Taufen, Heirat, Sterbedaten, Namen der Paten, Verwaltungsdaten und Geburtsdatum, Berichte und eigene Werke werden mit Wissen und auf ausdrücklichen Wunsch des Mitgliedes am Sitz des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland“  selbst nach Ausscheiden des Mitgliedes und mit dem Wissen beteiligter Personen gespeichert und zu Dokumentations- und Familienzwecken aufbewahrt. Eine Einsicht kann jederzeit nach Absprache erfolgen.

3) Löschung von Daten

a) Eine Löschung von persönlichen Daten kann nach Ablauf gesetzlicher Fristen oder nach Maßgabe des Vorstands im Einvernehmen mit dem Beirat (Bischofskollegium) oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung (Synode) erfolgen.
b) Eine Löschung persönlicher Daten von Seiten der Mitglieder kann beantragt und begründet werden. Die Entfernung kann vom Verein „Keltische Kirche in Deutschland“ aus mit Erstattung vorgenommener Leistungen, durch Erhebung von Aufwandsentschädigungen und Ersatz verauslagter Unkosten kostenpflichtig und zu Lasten des beantragenden Mitgliedes vorgenommen werden.

4) Weitergabe von Daten

a) Eine Weitergabe von persönlichen Daten oder Verkehrsdaten an Dritte findet nur bei ausgewiesenen Strafverfolgungen oder auf richterliche Anordnung hin statt.

5) Beichtgeheimnis, Schweigepflicht

a) Das Beichtgeheimnis ist für den Verein „Keltische Kirche in Deutschland“  als Kirche und Religionsgemeinschaft und ihrer Gemeinden aus religiöser Tradition und geltendem Recht heraus unverletzlich.
b) Seelsorgerische Inhalte dürfen nur mit Wissen und Genehmigung der Betreffenden (Seelsorger und Hilfesuchender) an Dritte weitergegeben werden.
c) Persönliche Daten dürfen nur mit Kenntnis und Genehmigung des Betreffenden weitergegeben und verwendet werden, Ausnahmen siehe hierzu auch §17 Abs. 1) , 2) und 4).
d) Die Schweigepflicht über in Beichten und Seelsorgergesprächen oder bei der Verwaltungsarbeit erlangten persönlichen Ereignisse und Daten im Leben eines anderen Mitgliedes besteht auch nach dem Ausscheiden der betroffenen Mitglieder aus dem Verein „Keltische Kirche in Deutschland“  fort.

6) Datenschutzbestimmungen und Datenschutzbeauftragter

a) Weiteres regeln die Datenschutzbestimmungen des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland“.

  • 20. Bezug der Keltischen Kirche in Deutschland

a) Die „keltische Kirche in Deutschland“ sieht sich als Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche und damit als Teil der Ökumene. Sie war ehemals ein Teil der alten katholischen Kirche und fühlt sich nach wie vor mit ihr und deren Abkömmlingen wie der protestantisch-lutherischen Kirche verbunden. Sie ist allerdings von Rom unabhängig und kennt aus ihrer Tradition heraus keinen Metropoliten.
b) Aus Tradition heraus werden traditionelle Bezeichnungen und Kleidung benutzt wie sie in den vergleichbaren christlichen Kirchen üblich sind. (Amts-) Bezeichnungen sind mit dem Zusatz „der keltischen  Kirche (in) Deutschland“ oder eines der genannten Synonyme gegenüber anderen kirchlichen Amtsträgern und Institutionen kenntlich zu machen.

  • 21. §8 Unterorganisationen
    a) Innerhalb des Vereines „keltische Kirche in Deutschland“ können sich  Ordensgemeinschaften und Fraternitäten bilden.
    b) Diese Gemeinschaften geben sich eine Verfassung, die im Einklang mit der Satzung der „Keltische Kirche in Deutschland“  stehen muss.
    c) Die Ordensgemeinschaften und Fraternitäten müssen durch den Vorstand (das Direktorium) approbiert werden.
    d) Leiterinnen und Leiter von Ordensgemeinschaften oder Fraternitäten haben auch einen Sitz im Beirat (Kollegium der Bischöfe).
    e) Sonstige Vereinigungen (Hilfsgruppen, karitative Genossenschaften etc.) können nach Absprache mit dem Vorstand (Präses und Kanzler) gebildet werden.
  • 22. Regeln zur Auflösung

a) Eine Auflösung des Vereins geschieht durch

1) Aufgabe des letztverbliebenen Priester-  bzw. Vorstandsamtes
2) oder durch gemeinsamen einstimmigen Beschluss der verbleibenden Mitglieder
3) oder durch eine 9/10 Mehrheit bei einer Synode, wenn die Auflösung gefordert wurde.

b) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Hamm mit der Auflage, das das übertragene Vermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden ist.
c) Wird mit der Auflösung des Vereines „Keltische Kirche in Deutschland“ nur eine Änderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, so das die unmittelbare, ausschließliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtsträger gewährleistet wird, geht das Vereinsvermögen auf den neuen Rechtsträger über.

  • 23. Schlussbestimmungen  

a) Sollte irgendeine der Bestimmungen in dieser Satzung ungültig sein, so soll sie durch eine solche ersetzt werden, die dem angestrebten Zweck nahe kommt und erfüllt.
b) Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz des Vereins.

  • 24. Beschlussfassung und Gründung
    Vorstehende Satzung wurde am  30.10.2011 mit Änderungen am 03.05.2014 und am 21.5.2016 in Hamm von der Mitgliederversammlung (Synode ) beschlossen und am 23.6.2026 wieder mit Änderungen in Kraft gesetzt..

Keltische Kirche in Deutschland
Uwe Eckert (Webmaster)
Saturnstraße 1
59067 Hamm

+49 176 603 817 03

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Es besteht keinerlei Anspruch auf Veröffentlichung von eingereichten Kommentaren oder Forenbeiträgen. Die Betreiber von »Keltischen Kirche in Deutschland« behalten sich vor, Kommentare und Forenbeiträge nach eigenem Ermessen zu editieren oder zu löschen. Bei Verletzungen der Pflichten unter 1), 2) und 3) behalten sich die Betreiber ferner vor, die Mitgliedschaft zeitlich begrenzt zu sperren oder dauernd zu löschen.

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Voraussetzung für das Posten eigener Beiträge ist, dass das Mitglied seinen vollständigen und korrekten Vor- und Nachnamen in sein »Keltischen Kirche in Deutschland« - Benutzerprofil eingetragen hat oder nach dem Einreichen des Artikels dort einträgt. Mit dem dort eingetragenen Namen wird der eingereichte Beitrag bei Veröffentlichung (öffentlich) gekennzeichnet.
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  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns (Art. 21 DSGVO) und
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Die Daten werden in diesem Zusammenhang nur verarbeitet, solange die entsprechende Einwilligung vorliegt. Danach werden sie gelöscht.

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Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt auf der Grundlage eines berechtigten Interesses (Art 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Durch Bereitstellung des Kontaktformulars möchten wir Ihnen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme ermöglichen. Ihre gemachten Angaben werden zum Zwecke der Bearbeitung der Anfrage sowie für mögliche Anschlussfragen gespeichert.

Sofern Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um ein Angebot zu erfragen, erfolgt die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen (Art 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

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Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

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Sofern es zu einem Vertragsverhältnis kommt, unterliegen wir den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach HGB und löschen Ihre Daten nach Ablauf dieser Fristen.

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Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt freiwillig. Wir können Ihre Anfrage jedoch nur bearbeiten, sofern Sie uns Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und den Grund der Anfrage mitteilen.

Rechtsgrundlage:

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

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Empfänger der Daten sind ggf. Auftragsverarbeiter.

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In unserem Fall geschieht die nach folgendem Zeitraum: 6 Monate.

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Profiling:

Mit Hilfe des Tracking-Tools Matomo kann das Verhalten der Besucher der Webseite bewertet und die Interessen analysiert werden. Hierzu erstellen wir ein pseudonymes Nutzerprofil.

Verwendung von Scriptbibliotheken (Google Webfonts)

Art und Zweck der Verarbeitung:

Um unsere Inhalte browserübergreifend korrekt und grafisch ansprechend darzustellen, verwenden wir auf dieser Website „Google Web Fonts“ der Google LLC (1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA; nachfolgend „Google“) zur Darstellung von Schriften.

Die Datenschutzrichtlinie des Bibliothekbetreibers Google finden Sie hier: https://www.google.com/policies/privacy/

Rechtsgrundlage:

Rechtsgrundlage für die Einbindung von Google Webfonts und dem damit verbundenen Datentransfer zu Google ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).

Empfänger:

Der Aufruf von Scriptbibliotheken oder Schriftbibliotheken löst automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek aus. Dabei ist es theoretisch möglich – aktuell allerdings auch unklar ob und ggf. zu welchen Zwecken – dass der Betreiber in diesem Fall Google Daten erhebt.

Speicherdauer:

Wir erheben keine personenbezogenen Daten, durch die Einbindung von Google Webfonts.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.

Drittlandtransfer:

Google verarbeitet Ihre Daten in den USA und hat sich dem EU_US Privacy Shield unterworfen https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework.

Bereitstellung vorgeschrieben oder erforderlich:

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder gesetzlich, noch vertraglich vorgeschrieben. Allerdings kann ohne die korrekte Darstellung der Inhalte von Standardschriften nicht ermöglicht werden.

Widerruf der Einwilligung:

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Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS.

Eingesetzte Auftragsverarbeiter

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dogado GmbH
Antonio-Segni-Straße 11
D-44263 Dortmund

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.

Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:

Uwe Eckert
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. 0176 - 603 817 03

Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt (Version 2018-06-22).

Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

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(Derzeit als App und Plugin inaktiv / entfernt. Achten sie darauf, das Informationen, die seitens Facebook über ihr Surfverhalten dort gesammelt werden, nicht von uns kontrolliert werden können !

Es ist bei uns für ihren Benutzungskomfort ein Plugin (siehe unter http://developers.facebook.com/docs/plugins/.) des sozialen Netzwerks Facebook, 1601 South California Avenue, Palo Alto, CA 94304, USA zum Einloggen und Abstimmen integriert. Sie erkennen das an dem Facebook-Logo oder der "Like" Fläche auf unserer Seite. Eine direkte Verbindung zu Facebook wird dazu durch ihren Klick darauf hergestellt und ist z.B. beim Einloggen auch notwendig, auf der Daten von Ihnen (z.B. Loginname, Ein- und Absprungseite, Passwort, IP) für das Login und zur Syncronisierung zwischen den Benutzerkonten oder eine Abstimmung / Teilen des Inhalts auf unserer Seite mit ihrem Facebookprofil übermittelt werden können. Da wir nicht wissen, wie Facebook diese Daten ihnen zuordnet, weisen wir sie darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von Facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php .
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Weiterer Hinweis zu den Verarbeitungstätigkeiten, Mitglieder und Besucher betreffend

DSGVO Verarbeitungsttigkeiten 1-2018

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Keltische Feste, Heiligen und Gedenktage

Natürlich langt dieser Überblick nicht aus sämtliche Feiertage zu erfassen. Auch sind die überall gültigen christlichen Hauptfeste und Feiertage, gerade wenn sie beweglich sind, hier nicht aufgeführt. Wir bitten Sie dazu einen Blick z.B. in den liturgischen Kalender zu werfen. Die wichtigen Feste für uns hier sind rot kursiv und unterlegt markiert, die weniger wichtigen nur rot, die traditionell irisch/schottischen schwarz und die für uns nur am Rande wichtigen grau markiert.

Januar

Der Januar ist ein typischer Wintermonat und läd mit seinen Festtagen wie den der Beschneidung des Herrn an Neujahr, den hl. 3 Königen oder der Bekehrung des Paulus eher zu besinnlicher Betrachtung ein. Das die Sonne jeden Tag ein wenig länger scheint und die Tage stets ein wenig heller werden, ist dies eine Zeit, in der man das Ende des Winters mit Sehnsucht herbeisehnt, auch wenn gerade im Januar der meiste Schnee liegt.

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. St. Oisin /
St. Oissine
    Hochfest der Gottesmutter Maria / Beschneidung des Herrn Hochfest der Gottesmutter Maria  
2. St. Munchin / Ainfean          
3. St. Killian   St. Levenez   Heiligster Name Jesu  
4. St. Mochoba / St. Fianait/Fionnait          
5. St. Ciar von Kilkeary/Kieran           
6. St. Diarmaid ua TigernáinSt. Muadnat von Drumcliffe  St. Meryn  St. Melan   Hl. 3 könige / Ephipanias
 Hl. 3 könige  
7. St. Kentigerna / Caintigern St. Evin / Eimhin / St. Cronan/ St. Donnan        St. Raimund  
8. St. Fionann/Neachtan          
9. St. Brendan / St. Edana /St. Faolan          
10. St. Diarmaid of Armagh          
11. St. Ronan of Locronan   St. Fáilbe mac Pípáin       
12. St. Mochonna / St. Conan           
13. St. Kentigern, Patron Heiliger von Glasgow / St. Colman         St. Hilarius  
14. St. Flannán mac Toirrdelbaig           
15. St. Ide /Ita/ Aitche / St. Breac           
16. St. Fursa           
17. St. Molaise of Leighlin / Molasse / St. Ultan         St. Antonius  
18. St. Scoth           
19. St. Fillan, Filan, Phillan, Fáelán, Faolan /St. Fachtna of Ross    Bischof Brevalear      
20. St. Fergus         St. Fabian  
21. St. Seighin / St. Brigid         St. Agnes  
22. St. Lonan/ St. Finn         St. Vinzenz  
23. St. Caniche / Cainnech of Aghaboe           
24. St. Guasacht maccu Buáin  St. Cadoc St. Cadoc (Kado)      
25.   St. Dwyn    Bekehrung des Hl. Paulus  Bekehrung des Hl. Paulus  
26.   St. Conan von Man (Manx)      St. Timotheus  
27. St. Aodha / Aodhlugh / St. Comhghán        St. Angela  
28. St. Eochaid, Bischof von Tallaght  (irisch) / St. Maellan   St. Meallan    St. Thomas v. Aquin  
29.    St. Gildas        
30. St. Ailbhe / Ailbe           
31. St. Aodhan von Fern / Adamnan         St. Johannes Bosco  

Brigittenfenster aus dem Jahr 1929 in der Pfarrkirche St. Cyriakus  Wikicommons PD
Februar

Der Februar beginnt in den keltischen Ländern mit einem kleinen, wenn auch wichtigen Jahreskreisfest: Traditionell wird Brigid verehrt, in christlicher Zeit die Äbtissin von Kildare. Es wird auch im Brauchtum als weniger wichtiges Jahreskreis- und Feuerfest Imbolc genannt, eine Zeit, in der die Mitte der dunklen, keltischen Jahreszeit erreicht wurde und die Lämmer der Landbevölkerung wieder die erste Milch gaben.  Das St. Brigid und dieses Fest zusammenfällt mit der Rückkehr des Lichtes und Lichtmess, welches in der katholischen Kirche als Fest zur Weihe der Kerzen bekannt ist, stellt eine gelungene Vereinigung  der vorchristlichen Tradition mit dem Christentum und heimischer Heiliger dar. Üblicherweise breitete nach alter Sage der Landbevölkerung Brigid ihren weissen Mantel oder ihr grünes Kleid je nach Jahreszeit über das Land aus. Auch in Deutschland ist der Brigittenkult nicht gänzlich unbekannt. Im Februiar allerdings hält der Winter das Land noch in festen Händen und so stellt diese Zeit meist in den armen keltischen Ländern eine Zeit dar, in der die Heiz- und Essensvorräte langsam aufgebraucht sind.  Am 3. Februar wird der Blasiussegen erteilt, für Menschen, die Heilung ihrer Halsbeschwerden erhalten wollen. Auch der Beginn der vorösterlichen Fastenzeit kann zum Ende des Februars fallen.

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1.  St. Briged von Kildare    Imbolc /  Ffraid
 St. Berc'hed  St.Brigid /
/Lichtmess
St.Brigid  
2. St. Colman         Lichtmess/Jesus im Tempel
 
3.

St. Moluag (Lua, Luan, Luanus, Lugaidh, Moloag, Molluog, Molua, Murlach)
St. Caelfind

       St. Blasius  
4. St. Lomann / Lommán of Trim           
5. St. Fínán Cam mac Móenaig           
6. St. Macha von Killiney St. Brandubh          
7. St. Ronan/ St. Meallan/Mel   St.Derien      
8. St. Lassa (Lasair) von Meath          
9. St. Ronan von Lismore, St. Caireach, St. Branwalather
 St. Teilo        
10. St. Odhran / Odran          
11. St. Gobnait        unsere Frau von Lourdes  
12. St. Sedulius / Sieadhal    St. Riok      
13. St. Damhan / Damian / St. Forannan           
14. St. Conran       Valentinstag    Valentinstag
15. St. Berach, Patron Heiliger von den O'Hanleys           
16. St. Aonghas (Aengus)           
17. St. Fintan  / St. Finnsech von County Meath    St. Giereg      
18. St. Colman / St. Aengus  / St. Aedammair          
19. St. Laisrén / Laseria           
20. St. Crónán of Roscrea           
21. St. Fintan / St. Cronan / St. Colman           
22. St. Féchín of Fore       Stuhl von St. Peter  
23. St. Ernan           
24. St. Ciarán   St. Roparzh      
25. St. Cianán       St. Koulma    
26. St. Bécán           
27. St. Comhghán, Comgán, Cowan  St. Odran        
28. St. Siollán / St. Diocuill  / St. Ernine          

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März

Der März beginnt in Wales mit St. David, dem Nationalheiligen. Anfang des Märzes gedenken wir auch dem hl. Killian, der hier in Mitteldeutschland als Missionar uns das Christentum brachte. Auch der Patrickstag, der Tag des irischen Nationalheiligen wird durchgehend in der keltischen Welt als hoher Feiertag gefeiert.  In den März fällt um den 21. für gewöhnlich das Frühlingsequinox, die Frühlingstag- und Nachtgleiche. Dies zeigt an, das sich in großen Schritten der Frühling nähert. Es ist die Zeit, in der zumeist auch die österliche Fastenzeit fällt, eine Zeit, in der sich der Winter zurück zieht, in der man die getaute Erde aufgelockert und die ersten Frühblüher ihre Blüten zeigen. Am 25. März ist die Verkündigung des Herrn. Bei der Landbevölkerung ist es traditionell die Zeit, in der man den Acker pflügt und sie Saat auslegt. Obwohl auch der März durchaus noch kalte Tage haben kann, sind die Tage des Winters gezählt.

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1.  St. Daveth  St. David, Patron Heiliger von Wales St. Devi      
2. St. Slebine (Sleibhin), Abt von Iona,   St. Nonna St. Nonn      
3. St. Fachtna    St. Gwenole       
4.            
5. St. Piran / St. Kieran           
6.     St. Gwennec, Patron Heiliger von Plouhinec      
7. St. Killian      St. Killian     
8. St. Senan von Iniscathy (Seanan)          
9.   St. Costentyn / St. Melle  St. Melle      
10. St. Kanna    St. Kanna, St. Kavan      
11. St. Aengus (irisch)           
12.     St. Pol      
13. St. Mochamaomhóg           
14. St. Caomhán, Cáemán/ St. Flannan           
15. St. Eoghan           
16. St. Abban mac ua Cormaic (Sohn von Cormac)          
17. St. Patrick, Patron Heiliger von Ireland   St. Padrig  St. Padrig St. Patrick     
18. St. Caomhán / St. Maodhóg, St. Conall           
19. St. Lachtin           
20. St. Eithne / Edna / St. Cuthbert           
21. St. Enna / Eanna      Frühjahrsequinox     
22. St. Feichín / Failbhe           
23. St. Mannix / St. Fearghus           
24. St. Mochta           
25. St. Caimin / St. Colm      Verkündigung des Herrn Verkündigung des Herrn  
26. St. Carthach / St. Garbhán /  Osterfeuer von Tara          
27. St. Mochonna           
28. St. Cairneach           
29.     St. Gladez      
30. St. Tola           
31. St. Faolan           

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April

Der April mit seinem launischen Wetter setzt Akzente für die meist darin fallende Osterzeit. Die Fastenzeit nähert sich dem Ende und erreicht mit dem Karfreitag ihren traurigen Höhepunkt, die sich auch in den traditionellen Farben (schwarz) und in dem Schweigen niederschlägt. Im Osterfeuer der Osternacht wird die letzte Osterkerze geopfert, während danach die neue Osterkerze geweiht wird und feierlich mit der Gemeinde das Licht unseres Herrn in die Kirche bringt, die Kerzen darin anzündet und entgültig alle Schatten vertreibt. Das Ende der dunklen Tage ist da, das Ende des Fastens beginnt mit dem Osterfest. Am 25. März ist das Fest des hl. Markus, des Evangelisten.

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. St. Ceallach / St. Gilbert           
2. St. Bronach           
3. St. Comyn           
4. St. Tigernach von Clones (Tiarnach)  / Taufe Erinns          
5. St. Beaghan / Beccan           
6. St. Bearchan /Breaca     St. Neven      
7. St. Goron           
8. St. Tigernan von County Mayo (Tiarnan)           
9. St. Aodhach / St. Brogan           
10. St. Bearchán           
11. St. Aidan           
12. St. Eirnin           
13. St. Riaghail           
14. St. Tassach           
15. St. Ruadan, Abt von Lorrha           
16. St. Ultan           
17. St. Donnan St. Eochaid, Abt von Lismore         
18. St. Laisreán           
19.            
20.  St. Flann / St. Donnan          
21. Maelrubha, Abaid Comraiche (Abt von Applecross)
 
       
22. St. Ceallachan          
23.   St. Eoghan / St. Ibor von den Beggerin Inseln         
24. St. Éigneach           
25. St. Mac Coille       Fest des hl. Markus Fest des hl. Markus  
26. St. Cass           
27. St. Newlyna           
28. St. Lúithearn           
29. St. Endelyon           
30. St. Ronan / St. Kieran       St, Walpurga  St, Walpurga  

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Mai

 Der Monat Mai fängt mit dem alten Feuerfest an, mit Beltane. Am Vorabend ist das Walpurgisfest bekannt. Weniger bekannt ist, das dieses Fest der hl. Walburga gewidmet ist und das es -wie viele Feste- am Vorabend gefiert wird, da ab Dämmerung in keltischer Tradition der neue Tag anbricht. Ab diesen Maifeiertag(en) beginnt die lichte Seite des Jahres, der Frühling ist da! Traditionell ist dieses Fest ein Fruchtbarkeitsfest, die Natur selbst zeigt es mit Blüten der Fruchtbäume, mit Knospen, mit dem ersten zaghaften Grün auf den Äckern und der wärmenden Sonne, die nun Aussenarbeiten auf den Feldern und der See zuläßt. Nach den entbehrungsreichen Wintertagen ist der Tisch nun wieder reich gedeckt, die Heizvorräte können gespart und erneuert werden. Beltane ist auch die Zeit, in der sich verlobt wird oder ab der nach keltischem Brauch geheiratet werden kann.Ab dem 3. folgen die Feuertage des Phillipus und Jakobus, am 16. das Fest des hl. Brendan, des Seefahrers.

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1.  St. Walburga Äbtissin (Celi De)  St. Ossine (irland)  / St. Breoc) 
 St. Breoc (Manx),St. Corentyn St. Brieg (Briec)  St. Walburga  St. Walburga  
2. St. Glewas           
3.  St. Cairbre, Bischof von Moville / St. Conlaed, Conley, Conleth /
St. Cabry St. Even  Phillip und Jakobus  Phillip und Jakobus  
4. St. Aodh / St. Cronan           
5. St. Bercan           
6. St. Colman           
7. St. Morwenna           
8. St. Odran, Patron Heiliger von Waterford           
9. St. Sanctan           
10. St. Comhghall  St. Cowel        
11. St. Senach           
12. St. Alithir / Oiilthir / St. Dioma           
13. St. Aban / St. Damnat, Dymphna, Dympna, Devnit, Downet           
14. St. Mochuda           
15. St. Saran / St. Muiríoch           
16. St. Carantoc St.Breandan der Seefahrer   St. Brendan  der Seefahrer   St. Brendan    
17. St. Madron          
18. St. Bressal          
19.     St. Erwan, Patron Heiliger von Rechtsanwälten      
20. St. Colman          
21. St. Colen St. Collen        
22. St. Luigsech          
23. St. Crimthann (Criofan)          
24. St. David (Dabhaid)          
25. St. Dunchad          
26. St. Becan (Beacan)          
27. St. Cillén          
28. St. Maolóráin          
29. St. Briunsech          
30.            
31. St. Eoghan        Besuch der Jungfrau Maria  


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Juni

Anfang Juni ist das Fest des hl. Columcille, der Taube, des berühmten Abtes von Iona. Im Juni ist auch der Monat der Sommersonnenwende, zuweilen auch Pfingsten (wenn nicht Ende Mai) und vieler weiterer Festtage. Sehr treffend wird die Sommersonnenwende auch als Midsommer bezeichnet, die Feldarbeit ist in vollem Gange und die Ernte naht. Am gleichen Tage ist das Fest des hl. Magnus. Am 24. folgt des Fest der Geburt von Johannes des Täufers, gefolgt am Monatsende vom wichtigen Fest Peter und Paul, besser bekannt unter Petrus und Paulus, den Säulen der katholischen Kirche. Während die römisch katholische Kirche eher auf Petrus bezogen ist, ist die keltische Kirche eher auf die paulinische Lehre bezogen. Ob dies auch die paulinische Tonsur zu Folge hatte, ist indes nicht bekannt.

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. St. Melan   St. Ronan      
2. St. Senan           
3. St. Caemgen (Caoimhin) / St. Brandubh           
4. St. Peadar / Pedrog / St. Beryan / Breaca           
5. St. Bercan           
6. St. Jarlath           
7.   St.Meryasek St. Meriadeg       
8.            
9. St. Calum, Columcille, Columba, Abaid Idhe (Abt von Iona)    St. Tudy  St.  Columcille     
10. St. Mairead (Margaret)           
11. St. Mac Tái           
12.     St. Meven      
13. St. Cairell von Tir Rois /St. Damhnait           
14. St. Davnet           
15. St. Colman           
16. St. Seadna           
17. St. Neythen    St. Herve, Patron Heiliger der Barden      
18. St. Ana / St. Ninnidh           
19.     St.Rivanon      
20. St. Faolan / Fillan / Tag der irischen Märtyrer           
21. Sommersonnenwende / St. Magnus      Sommersonnenwende / St. Magnus     
22. St. Suibne           
23. St. Faolan           
24.  St. John
(Johannes d. T.)
    St. Johannes d. T.     
25.  St. Aillil          
26. St. Colman           
27. St. Brogan           
28. St. Austell           
29.        Peter und Paul   Peter
und Paul
 
30. St. Caolan           

 


JuliLa Cathedral mausoleum Wikicommons PD

Der Juli mit seinen heißen Tagen zeigt an: Es ist die Sommerzeit angebrochen. Anfangs des Juli wird auch wieder das Fest des hl. Killian begangen: Es ist wie so viele keltische Feste auf verschiedene Tage doppelt, ja sogar mehrfach gelegt.  Am 6. folgt das Fest von St. Thomas, am Monatsende Jakobus und vom hl. Germanus. In den Sommermonaten fallen üblicherweise recht wenige Feiertage an, weshalb diese ganz gern im Freien abgehalten werden. Üblicherweise betet man für das Gelingen der Ernte, für möglichst wenig Hagel und Gewitter, aber auch für genügend Regen und Sonnenschein, damit man die Früchte des Sommers auch geniessen kann.

 

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1.   St. Conan         
2.            
3. St. Killian, Abt von Iona St. Garmon   St. Killian    
4. St. Finbar            
5.   St. Morwenna        
6. St. Moninne von Killevy     St. Nolwenn  St. Thomas  St. Thomas  
7. St. Cron           
8. St. Brogan          
9. St. Garbhán / St. Columba          
10. St. Cuan           
11. St. Lonan, St. Oliver, St. Drostan           
12. St. Fionntan           
13. St. Murry           
14. St. Fachtna           
15. St. Mac Cairthinn           
16. St. Mac Dara von Connemara, Patron Heiliger der Fischer           
17. St. Croebnat           
18. St. Kelly           
19. St. Oisin           
20.            
21. St. Curchach    St. Trifine      
22. St. Oisin          
23.     St. Seva      
24. St. Declan          
25. St. Caolan / St. Nessan       St. Jakobus   St. Jakobus  
26. St. tomman           
27. St. Brendan          
28.     St. Samson (Samzun)       
29.
 
St. Silyen, Patron Heiliger von Laxulyan         
30.            
31. St. Germanus       St. Germanus      

 


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August

Anfang August findet das keltische Sommer- und Sonnenfest Lugnasadh statt. Traditionell finden um diese Zeit sportlicher Wettstreit, aber auch der Entebeginn statt. Es stellt den Beginn des Hochsommers dar, eine Zeit in der die keltische Landbevölkerung den Bund für das Leben schliesst und somit die an Beltane geschlossenen Beziehungen festigt und segnet. Wenige Tage danach folgt das Fest der Verklärung des Herrn, gefolgt von St. Laurentius, natürlich Maria Himmelfahrt, und St. Bartholomäus.

 

 

 

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. Lugnasadh / Sommerende  /St. Kined bzw. Kenned (Einsiedler Clanmorgan)      Lugnasadh /
Erntefest
 Erntefest  
2. St. Cowan           
3. St. Darvila          
4.
 
 St. Sithny, Patron Heiliger von den verrücken Hunden        
5. St. Rathnat           
6. St. Cainder      Verklärung des Herrn Verklärung des Herrn  
7. St. Temnen           
8. St. Curchach / St. Daire           
9. St. Feidhlimidh von County Cavan / St. Blane           
10. St. Comyn       St. Laurentius  St. Laurentius  
11. St. Blane           
12. St. Brid           
13. St. Lomhar           
14. St. Fachtna           
15. St. Macartan      Mariä Himmelfahrt Mariä Himmelfahrt  
16. St. Arzhel          
17. St. Ernan           
18. St. Daig           
19.            
20.            
21.            
22. St. Comyn           
23. St. Gillespie           
24. St. Rodan       St. Bartholomäus St. Bartholomäus  
25. St. Finbar           
26.     St. Edern      
27.            
28. St. Aodhan           
29. St. Feidhlimid           
30. St. Mudan  St. Rewan         
31. St. Aidan           

 

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 September

Der September beginnt mit dem fest der Jungfrau Maria und ab Monatsmitte mit der Kreuzerhöhung / Kreuzverehrung. Am 21. ist das Fest des hl. Matthäus, dies ist auch das Datum der Herbst Tag- und Nachtgleiche. Die Ernte wird eingefahren und die Tage werden ab Monatsmitte wieder kürzer. Gegen Ende des Monats ist das Fest der Erzengel Michael, Gabriel und Rafael. Der September mit seinen lichten, bunten Farben der Bäume und des Altweibersommers sorgt mit einem harmonischen Ausklingen des Sommers für viele Feste. 

 

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. St. Falvy          
2. St. Maine           
3. St. Mac Nisse           
4. St. Comgal           
5. St. Fallon           
6. St. Mac Cuilinn           
7. St. Elair           
8. St. Fintan       Geburt d. Jungfrau Maria  Geburt d. Jungfrau Maria  
9. St. Ciaran /St. Cera von Killahear      St. Ciaran     
10.            
11. St. Daniel  St. Daniol St. Glen      
12. St. Ailbe          
13. St. Dagan          
14. St. Cormac     Kreuzerhöhung Kreuzerhöhung  
15. St. Mirren, Patron Heiliger des Ballspiels          
16. St. Ninian, Bischof in Galloway     St. Ninian    
17. St. Feme          
18.            
19. St. Fintan          
20. St. Aodhan
 
         
21.   St. Mabyn   Fest d. Hl. Mathäus (Herbstequinox)
Fest d. Hl. Mathäus  
22.

Herbstequinox / St. Brogan

St. Lonaing

 Herbstequinox / St. Brogan  Herbstequinox / St. Brogan  eigentliches Herbstequinox

am 22. oder 23.9.
   
23. St. Adamnan, Abt von Iona (Irland/Schottland)     St. Adamnan    
24.            
25. St. Finnbarr (Fionnbharr)   St. Donan      
26. St. Mawgan          
27.    St. Barri        
28. St. Mac Dara von Connemara          
29.     St. Konan  Fest der Erzengel Gabriel, Michael und Rafael  Fest der Erzengel Gabriel, Michael und Rafael  
30. St. Michael          
31.     St. Leri      

 

 


OktoberLa Cathedral mausoleum Wikicommons PD

Der Oktober steht für die Weinernte, das keltische Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Nach keltischem Brauch endet die helle Jahreszeit Ende Oktober und bis dahin sollten alle Vorhaben glücklich abgeschlossen sein. In der Monatsmitte findest sich der Festtag von Gallus, der auch hier im Alpenraum missionierte. Wenig später folgt das Fest des hl. Lukas Im keltischen Brauchtum ist es auch üblich, nach dem Oktober "in der dunklen Zeit" nicht mehr zu heiraten, es wäre angesichts des zunehmend rauhen Wetters und der doch nicht seltenen Stürme auch wirklich nicht die passende Zeit. Stattdessen bringt man die Wintervorräte ein, feiert das Erntedankfest und rüstet sich mit Heizmaterial für die kommenden, nun doch schon recht kühlen Tage und Abende. Am Ende des Monats feiern wir das Fest des hl. Simon und Judas.

 

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. St. Clothach / St. Glasan          
2. St. Oran          
3. St. Klervi   St. Klervi      
4. St. Senan          
5.            
6.     St. Arzhur      
7. St. Celsus           
8. St. Morgana, Morgane   St. Morgana      
9.   St. Cadwaladr        
10. St. Fiacc           
11. St. Cainneach (Coinneach) / St. Lomman von Trim, County Meath          
12. St. Moibhi           
13. St. Finnsech von County Tyrone St. Cowan        
14. St. Enora / St. Seleven St. Manacca St. Enora      
15. St. Cuan           
16. St. Gallus (Abt St. Gallen/Schweiz) / St. Ciar von Kilkeary     St. Gallus    
17. St. Rule          
18. St. Daigh von Inishkeen / St. Gwenn Teirbron   St. Gwenn Teirbron   Fest des hl Lukas  Fest des hl Lukas  
19. St. Cronan          
20. St. Malone          
21. St. Marcan von Clonenagh          
22. St. Cillen           
23. St. Dalbach           
24. St. Lonan           
25.     St. Alor, Patron Heiliger von Tremeoc      
26. St. Meallan          
27. St. Aban          
28. St. Conan       Fest des hl. Simon und Judas  Fest des hl. Simon und Judas  
29. St. Luran           
30. St. Fidelma          
31. St. Faolan 

Allerheiligenabend
     Allerheiligenabend  Allerheiligenabend  

 

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November

Das Fest Allerheiligen deutet mit seinem Vorabend Allerheiligenabend, besser bekannt unter All Hallows Evening oder Halloween /Samhain auf das im Brauchtum so genannte keltische Jahresende hin. Obgleich stets als Totenfest bezeichnet, wird es oft auch als keltisches Neujahr benannt: Wie überall in der vorchristlichen Zeit war dies am Jahresende das Fest, an dem möglichst alle an den Hof geladen wurden, um alle Bewohner zu zählen. Auch wurden oftmals Gerichte vorgenommen. Jeder der dort nicht erschien galt damals als verstorben. So kommt es, das nun, mit Anbruch der dunklen Jahreszeit, sich wohl auch in den keltischen Ländern das Fest Allerseelen / Allerheiligen recht gut etablierte. Eine Zeit, die das Ende des Kirchenjahres ebenso beschliesst wie den Anfang der dunklen Jahreszeit und damit des Winters anzeigt, dessen weisser Mantel durchaus auch schon die ersten Fröste anbringt. Am 3. feiern wir das Fest des Missionars St. Pirmin und am 23.12 das Fest des hl. Columban. Das Monatsende beschliesst das Fest des hl. Andreas

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1. Allerheiligen / Samhain / Herbstende / kelt. Neujahr/ St. Cadfan / St. Cairbre, Bischof von Assaroe  Allerheiligen / Samhain / Herbstende / kelt. Neujahr/ St. Cadfan / St. Cairbre, Bischof von Assaroe   Allerheiligen / Samhain / 
kelt. Neujahr
 Allerheiligen
 
Allerheiligen
2.  St. Caoimhe      Allerseelen  Allerseelen  
3. St. Malachy von Armagh /  St. Pirmin /
 St. Gwenfrewi   St. Pirmin    
4.            
5. St.Flannan           
6. Allerseelen Irland / St. Milyan          
7.     St. Efflam      
8. St. Gervadius   St. Treveur, Patron Heiliger von Carhaix, Kergloff & Camlez      
9. St.Sarnat       Einweihung der Lateran Basilica  
10. St. Osnat / St. Ernat          
11. St. Caibre / Dubhan          
12.   St. Machonna (manx) St. Kristen      
13. St. Odarnat  St. Columba        
14. St. Lorcan O Tuathail          
15. St. Lea   St. Malo, Patron Heiliger von St.Malo /      
16.     St. Govren      
17. St. Dichu          
18. St. Kevern          
19.            
20. St. Fraochan
         
21. St. Garban          
22.     St. Aziliz      
23. St.Columbanus   St. Columban von Luxeuil
St. Columban von Luxeuil    
24.            
25.            
26.            
27.     St. Alan,
St. Tanguy
     
28.      St. Heodez      
29. St. Fianait          
30. St. Andreas/Andrew (Patron und Heiliger Schottlands)   St. Creed St. Tudual St. Andreas  St. Andreas St. Andreas

 



Dezember593px-LA Cathedral Mausoleum Saint Cecilia

Das Ende des Kirchenjahres ist erreicht! Mit dem ersten Advent beginnt bereits im Dezember ein neuer Zyklus. Am 8. findet das Fest der unbefleckten Empfängnis statt. Der Dezember ist der Beginn der vorweihnachtlichen Fasten- und Adventszeit, die mit dem Heiligabend, dem Vorabend von Weihnachten ihren Abschluss findet. Das Licht der Welt erhellt nun mit seiner Geburt die dunkle Jahreszeit und auch die Kälte und der Winter läßt sich so leichter ertragen. Im Dezember fällt kurz vor Weihnacht auch das Julfest / Wintersonnenwende, welches auch die Mitte des Winters kennzeichnet. Von daher wird es nun jeden Tag ein wenig heller. Das Jahresende beschlissen die Feste des Stefanus, des Johannes und der unschuldigen Kinder mit dem fest der hl. Familie. Wenig verwunderlich ist, das das Jahresende nach Papst Sylvester benannt wurde - es darf gefeiert werden.

 

 

Tag irisch /schottisch brittisch/walisisch bretonisch KKD katholisch ökumenisch
1.     St. Alar, Patron der Goldschmiede, Schmide, Beschützer der Pferde      
2.   St. Mannix        
3. St. Colman          
4. St. Barhan          
5. St. Senan          
6. St. Gobban von Killamery, County Kilkenny          
7.     St. Azenor      
8. St. Buthek      unbefleckte Empfängnis der Junfrau Maria  unbefleckte Empfängnis der Junfrau Maria  
9. St. Budoc / St. fedelm          
10. St. Scannlach          
11.      St. Deniol, Denoel      
12. St. Finian von Clonard    St. Kaourantin  St. Finian    
13. St. Brendan          
14. St. Fiontann          
15. St. Mugain          
16.     St. Judikael      
17. St. Diocuill          
18. St. Segnat / Rignach          
19. St.Samthann          
20. St. Eognan / St. Owen          
21. Wintersonnenwende    

 Wintersonnenwende

Tag des Apostels Thomas

  Tag des Apostels Thomas
22. St. Eimhin 
  St. Briac      
23. St. Fedelmid   St. Gwenrael      
24. Christmessabend / St. Murray  Christmessabend
 Christmessabend
Christmessabend  Christmessabend  Christmessabend
25. Christmesse  Christmesse  Christmesse  Christmesse  Christmesse  Christmesse
26. St. Larla      Hl. Stephanus Hl. Stephanus  
27. St. Fiach      Hl. Johannes Hl. Johannes  
28. St. Fechi        Fest der unschuldigen Kinder  
29. St.Maedoc          
30.       Fest der hl. Familie Fest der hl. Familie  
31. St.Enna        Sylvester  

 

St. Ailbe

 

 

Unsere Lehren

Die keltische Kirche in Deutschland vertritt folgende Lehren:

  • Sie erkennt die 7 ökumenischen Konzile allgemein an.
  • Sie erkennt folgende Glaubensbekenntnisse an: Das Nicänische, das Nicänokonstantipolitanische, das Apostolische und das Altrömische, sowie auch das Athanasische..
  • Sie erkennt die meisten katholischen Dogmen und Wahrheiten an, zumindest mindestens in der auch von den Altkatholiken / evangelischen Kirche anerkannten Form und Weise.
  • Sie begrüsst die Beschlüsse des 2. Vatikanum und ist pro römisch-katholisch eingestellt. D.h. Lehrmeinungen und Wahrheiten werden -ebenso wie der CIC- zur Überprüfung und Bewertung der eigenen Codizes und Liturgie verwendet. Die Keltische Kirche ist und war in ihren Kernländern (Schottland/Irland) nie gegen die römische Kirche, sie sieht sich als Teil der einen (lateinischen) Weltkirche mit eigener Bestimmung.
  • Sie verwendet und respektiert alle 7 Sakramente der römisch katholischen Kirche, insbesondere teilt sie das Abendmahlverständnis und die Taufe und die dazugehörigen Riten.
  • Ökumenisch erkennt sie auch evangelische / episkopale / andere christliche Kirchen an und möchte in der ACK lokal mitwirken. Sie unterstützt ebenso den ÖRK!
  • Sie erkennt den Papst als Oberhaupt der Weltkirche an, respektiert dessen Vorsitz und Primat darüber und berücksichtigt Beschlüsse in ihren Vorschriften, verfügt aber über eine eigene Jurisdiktion.
  • Sie kennt in begründeten Ausnahmefällen die kirchliche Scheidung/Trennung/Ungültigkeit (siehe auch CIC), die Frauenordination, die Zulassung Geschiedener zur Eucharistie, Einbindung Gleichgeschlechtlicher,bemüht sich aber dennoch um eine traditionelle Haltung zur Ehe, Verhütung und menschlichen Miteinander. Im Zweifel zählt für sie das Liebesgebot des Herrn.
  • Sie vertritt die apostolische Sukzession nach den Maßstäben, die auch die Altkatholische Kirche anlegt und ist in Besitz verschiedener, nach altkatholischen Maßstäben auch gültiger Weihelinien (Thuc, McDermot etc).
  • Ihre Weihen sind nach dem römischen Pontifikale / Rituale Romanum, ihre Priester sind in Besitz gültiger Sukzessionen und haben ihrerseits einen Abschluss einer Bibel-, Ordensschule oder eines theologischen Institutes.
  • Ihre Liturgie und Codex, sowie die Satzung ist offen gelegt, wurde abgestimmt und die Kirche an sich ist in Schottland und Deutschland als gemeinnützig eingetragen.

Unsere Ziele

Die keltische Kirche in Deutschland sieht sich selbst als ökumenisches Verbindungsglied und möchte die katholische Kirche, sowie freikatholische Gruppen oder Einzelpersonen wieder an die eine, heilige, apostolische und katholische Kirche annähern und bei Vorliegen dementsprechender neuer Umstände wieder eingliedern..

Unsere Ziele sind im Einzelnen:

  • Einrichten von religiösen Zentren (Kapellen u. Kirchen), in denen Studium und Praxis ermöglicht werden.
  • Einrichtung und Unterhaltung von virtuellen Informationsseiten und von Treffpunkten
  • Neben Studium und Praxis auch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der iroschottisch christlichen Religion und Geschichte
  • Durchführung religiöser Veranstaltungen (d.h. Messen, aber auch Infoveranstaltungen, Missionen)
  • Erforschung, Pflege, Übersetzung und Publikation der alten keltischen, germanischen und christlichen Literatur, der Religion, der Geschichte sowie der Sprachen, in denen diese niedergeschrieben sind.
  • Förderung der Erforschung, Bewahrung und Pflege alten kirchlichen Brauchtums der hiesigen iroschottisch beeinflussten Kirchentraditionen (und damit der katholischen Kirche allgemein!).
  • Unterstützung Notleidender und Betreuung Hilfsbedürftiger, Sterbebegleitung und Seelsorge.
  • Förderung der iroschottisch christlichen Gruppen, sowie christlichen Priestern und Priesterinnen im In- und Ausland.
  • Pflege des Dialogs mit anderen religiösen Institutionen und Gruppen, sowie Öffentlichkeitsarbeit.
  • Förderung des Humanismus, der Jugend und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Unterstützung des Umweltschutzes, sowie aktive Mitarbeit bei Umweltschutzmaßnahmen
  • Errichtung und Unterstützung der christlichen Kirche, die sich selbst als Teil der einen heiligen, katholischen und apostolischen Kirche Jesu Christi sieht.
  • Ablehnung und Abbau von Rassismus, Nationalismus sowie von religiösen und politischen Extremismus und Förderung der Völkerverständigung.

Natürlich ist dies nur ein Teil der Ziele, die aber unsere Arbeit recht gut beschreibt. Sie ist so vielfältig und seriös wie die Arbeit der hiesigen Amtskirchen. Unsere Kirche unterhält sich zudem allein von Spenden und (sehr moderaten) Mitgliederbeiträgen.

Unsere Visionen

Die Kinder sind unsere Zukunft. Dieser Satz begleitete stets unsere Priester und sie begleiten auch die Gründungsväter. Wo soll und muss sich Kirche anpassen, welche Änderungen sind zeitgemäß und wo kann sich die Kirche -trotz aller Bemühungen- nicht aus der gewachsenen Tradition herausreden.

In der heutigen Zeit muß sich jede Kirche auch die Frage nach neuen, wohl auch zeitgemäßen Anpassungen stellen, ohne die eigene Identität zu verlieren. Wir leiten diese aus den zum Teil sehr alten Inhalten unserer Texte und Liturgie ab, sowie auch den Ansichten und Gebeten die in das Frühchristentum zurückreichen.
Wir verschliessen uns dennoch nicht gänzlich Neuerungen und auch nicht vermeindlichen Fragen der Moderne wie die sog. Frauenordination und die Gleichberechtigung und Mitwirkung von Randgruppen im Allgemeinen. So findet man bei uns vieles, was z.B. in der röm. kath. Kirche (noch nicht oder nicht mehr) üblich ist,aber auch Dinge, die die reformatischen Kirchen im Gegensatz zu uns als üblich bezeichnen und wir strikt ablehnen. Wir können nicht immer und in jedem Fall diesen "modernen" Ansätzen folgen, weil wir in unserer alten Tradition und der Geschichte unserer Vergangenheit, sowie auch den Grundsätzen der katholischen Kirche verpflichtet fühlen und auch der Zeitgeist nicht alle Mittel heiligt.
Für die Christen der Gegenwart bedeutet unserer Meinung nach die Rückbesinnung auf diese alte keltische Kirche mit ihrer positiven Sicht der Schöpfung Gottes in Gemeinschaft aller Gläubigen, ihren einfacheren Regeln, ihrem eher vergebenden Charakter eine gute Perspektive für die Zukunft, das eigene Leben durch gutes, mitfühlendes Handeln und ein gottgefälliges Leben positiv zu beeinflussen und im Nachfolgen von Jesus Christus erlöst zu werden.

Wir als Kirche mögen uns neue Regeln schaffen, oder auch der Kirchentradition folgen, dennoch fügen wir der Heiligen Schrift mit unseren Auslegungen dadurch nichts hinzu und lassen auch nichts davin weg.
Zum Thema heilige Schrift und schriftliche Lehren sei gesagt, das wir biblisch fundierten Glaubenslehren weitgehend folgen, obwohl wir uns auch modernen, sinnvollen Änderungen und Auslegungen auch nicht verschliessen möchten.

Wir sehen es mit all diesen Maßnahmen als wichtig an, einen lebendigen Glauben in Tradition erhalten zu können und dabei wichtiger Teil der Ökumene zu sein, ohne die Pfade der einen Kirche wirklich zu verlassen . Wir glauben darüber hinaus ebenfalls, dass bestimmte Dinge auch in der Kirche Christi und deren verschiedensten Konfessionen ein Mysterium bleiben und dass wir nicht fähig sind, alles vollständig zu verstehen, sondern uns trennende Dinge als Bereicherung und Erweiterung unseres Glaubens in geschwisterlichem Verständnis begreifen sollten.

Visionäres findet man auch unter unsren FAQ, aber auch in dem Punkt Satzung, Codex, Dekrete etc.. Wichtig ist uns auch die Mitbestimmung des Weges über unsere Konvente / Mitgliedversammlungen. Entnehmen sie Termine unter "Aktuelles bzw. News", dem Forum oder dem Terminkalender.

 

Unterschiede gegenüber den großen Kirchen?

 

Die Keltische Kirche in Deutschland (Celtic Church in Germany) sieht sich als einen Teil der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche.
Sie steht in vielerlei der römisch katholischen Kirche sehr nahe, vertritt fast alle ihrer Glaubensauffassungen und bemüht sich um eine Zusammenarbeit in allen Dingen, ist aber dennoch von ihr unabhängig und derzeit nicht in Union mit dieser, sondern in dieser Form in Deutschland eigenständig.

Ihre Vertreter hatten in Antike und Mittelater einen maßgeblichen Einfluss auf die lateinische, frühe Kirche des Westens, z.B. auf den Codex Iuris Canonis der katholischen Kirche, und verstanden sich durchaus auch als Mitglied der einen Kirche Jesu Christi, selbst wenn sich gewisse Unterschiede in Liturgie und vor allen Dingen in der Beziehung zwischen Gemeinde und Priester bis heute in den inselkeltischen Ländern hielten (vgl. Ian Bradley Der keltische Weg). Ungeachtet dessen besitzt diese Teilkirche ihre eigene Tradition und liebgewordenen Eigenarten die wir ihnen wie nachfolgend kurz aufzählen und schildern möchten.

Diese Dinge prägen die keltische Kirche bis auf den heutigen Tag:

  • Die bis zu 20 Meter hohen und mit biblischen Szenen und keltischen Flecht- und Knotenmustern verzierten keltischen Hochkreuze. Die Besonderheit dieser Kreuze ist der Ring um vertikalen und horizontalen Balken. Dieser wird von einigen Wissenschaftlern zuweilen als Überbleibsel der heidnischen Verehrung als Symbol für das Sonnrad gedeutet werden, nach christlicher Schilderung und laut St. Columban stellt er den Kreis des Lebens um das Kreuz in einer harmonischen Verbindung dar. Laut dem Book of Mulling wurden bei Klöstern ein Hochkreuz (vormals Menhire) in allen Himmelsrichtungen platziert, um es als heiligen Bezirk zu kennzeichnen (siehe u.a. Bettina Brand-Förster, Das Irische Hochkreuz. Ursprung, Entwicklung, Gestalt, Frankfurt, 1980).

  • Eine beachtliche Kultur, deren Buchkunst und enthaltene Verzierungen auch heute noch durch Knotenmuster fasziniert und auf Schmuckstücken gerne abgebildet wird. Einige von diesen Mustern und Symbolen  -allen voran die Triskelle, Kreuzknoten und Ringkreuze- finden sich auch ausserhalb der brittischen Inseln als Zeichen der keltischen Kirchen und des Keltentums, sie zählen zu den Schätzen in vielen Klöstern und Kirchen.
  • Das römischen Diözesanprinzip war unbekannt, es galten die Gebiete der Klöster - und deren Gründungsheilige (Abtbischöfe) bildeten die Zentren der Kirche. Die keltische Kirche ist also streng genommen eine Konförderation von Mönchsgemeinschaften. Diese Struktur wurde dem röm. kath. Vorbild angeglichen.
  • Die Pereginatio, das "Leben in der Fremde". Keltische Mönche und Bischöfe missionierten als Wanderbischöfe, als sog. Episcopi Vagantes, weitab ihrer Heimat. Es war in drei Formen üblich (heute ist es optional):

    • Als grüne Peregrination in einsamen Einsiedeleien aus Liebe und Ehrfrucht zur Natur, da alles das Werk Gottes, des Allmächtigen ist: Gott möchte, dass wir uns an seinem Werken erfreuen um sich seiner zu erinnern und ihn loben zu können,sich seinen eingeborenen Sohn Jesus zuzuwenden und vom heiligen Geist erfüllt zu werden. Man kann Ihnen deshalb gerade in der kontemplativen Einsamkreit, in Klausur und ohne Störung sehr nahe sein. 

    • inmitten weitenfernter friedlicher Gemeinden und Orten als Wanderpriester gemäß dem "weissen Peregrinatio", nach Niederlassung entspricht dies dem heutigen Klosterleben, wie wir es u.a. aus Iona, St. Gallen oder Bobbio kennen. 

    • In der dritten Form reisten sie z.B. damals zu den von kriegerischen Pikten (keltischer Stamm) bewohnten Hebriden im Norden Schottlands im Namen des "roten Peregrinatio", der Reise in gefährliche Gebiete und in Kriege.
  • Die Gastfreundlichkeit und Hilfe für Bedürftige und Arme, Wanderpriester und Episcopes Vagantes.

  • Die hohe Treue zur einen Kirche Christi. Die heute wie damals -etwas distanzierte- Treue zum Papst entspringt aus dieser wiederbelebten Tradition und Problematik heraus, und gleicht dem Verständnis der orthodoxen und altorientalischen Kirchen:Er wird als Primus inter Pares und als Oberhaupt der katholischen Weltkirche angesehen. Er besitzt heutzutage ausser einer Ehrenstellung und natürlich der Berücksichtigung seiner Entscheidungen keine praktische Handlungsbefugnis über die nun in ihrer Jurisdiktion autonome, keltische Kirche in Deutschland. Die keltische Kirche in Deutschland sieht sich heute also als katholische, in ihrer Jurisdiktion zwar selbst verantwortliche, aber mit der römisch katholischen Kirche aus geschichtlicher Grundlage zumindest in verschiedenen Riten und der Historie in (aus ihrer Sicht) als in Teilunion stehende Kirche.

  • Das Osterfest wurde beim Konzil von Arles 314 n.Chr. am Passahfest bestimmt, die keltische Kirche hielt auch nach dem Konzil von Nicäa 325 n.Chr. daran fest, obwohl dort nach Willen Roms die heutige Berechnung eingeführt wurde und sich die keltische Kirche später fügte.Die keltischen Priester feierten Ostern ca. zwei Wochen nach der Frühjahrs-Tagundnachtgleiche ("quarta decima luna post Aequinoctium vernale" d.h. 14 Tage danach, einige auch 16 Tage danach). Heutzutage wurde das Osterfest angeglichen.

  • Es wurde die Erwachsenentaufe mit Übergiessen von Wasser mit einer Muschel mit anschliessender Myrhonsalbung und legen eines Salzstücks auf die Zunge zu Ostern praktiziert. Ein Brief von Papst Zacharias an St. Bonifatius aus dem Jahr 748 belegte, das bei einer Synode in Brittanien die Taufpraxis kritisiert wurde. Die ursprünglichen Taufen der keltischen Kirche geschahen im Altertum vermutlich mit einmaligen Untertauchen (Siehe deshalb "Poenitentiale Theodori" Lib. II, Kapitel III, 13 und in Kapitel IX) und waren der Form halber ähnlich wie die (von Rom erlaubte) spanische. Diese Taufweise änderte sich jedoch zur allgemein Üblichen, trinitarischen Taufe. Selbst die frühen keltischen Mönche wurden deshalb später nachgetauft.

  • Die Gebetsbücher waren größtenteils in der Volkssprache, die Liturgie enthielt 3 Lesungen (nicht 4 wie in der Römischen) und die Predigt schloß sich meist direkt an. Diese Form gilt optional bis heute.

  • Die offene Beichtpraxis und das Sündenbekenntnis wurde bevorzugt, die private Bußhandhabung lag in den Klöstern bei einem Beichtvater (gäl. Anam Cara oder Seelenfreund), sie war auf Wiedergutmachung und Buße ausgerichtet ("Keiner muß, alle dürfen, einige sollten") und ihr lag keine Heilshandlung zu Grunde (siehe Brush/Jack Edmund „Gotteserkenntnis und Selbsterkenntnis“, Mohr 1997, S.26f). Diese Praxis der Versöhnung fand weithin Einzug in den allgemeinen Beichtpraktiken der westlichen Kirche.  

  • Die Fastenzeit beginnt in manchen Riten am Rosenmontag, beim gallikanischen Ritus am Aschermittwoch. Die heutige Bußpraxis wurde von der römischen Art übernommen.

  • Keltische Priester werden nicht aus Karrieregründen in ein Amt geweiht, sondern im Auftrag Gottes. Deshalb ist ihnen auch die Annahme von Geld für religiöse Dienste streng untersagt, es gab auch in der keltischen Kirche keinen Ablasshandel - der Ablass kam erst nach und mit der Migration in die römische Kirche auf. Der Ablass ist heutzutage optional und keine Pflicht, er wird aber durchaus von uns empfohlen.

  • Gilda beschreibt in seinen Schriften, wie in St. Adamnan zwei Altäre üblich waren: Ein himmlischer auf der Ostseite und einer wohl auf der Vorderseite (als irdischer bzw. Jerusalemaltar). Dies ist heute optional, es darf u.a. auch jener in der Sakristei oder in Seitenflügeln genutzt werden.

  • Die frühe Kirche stellte die Realpräsenz Christi in den eucharistischen Gaben nicht in Frage, allerdings kannte sie nicht direkt die Transsubstantion, sondern die Wandlung in einen mystischen Körper Christi, welches wie schon Paulus betonte die ganze Kirche repräsentiert. Man nahm die Kommunion in beiderlei Gestalt sonntäglich stehend ein, manchmal auch mit Intinktio (Eintauchen der Hostie). Heute gilt die Transsubstantionslehre, die Kommunion orientiert sich an obigen Formen, optional ist auch die tridentinische Form zugelassen.

  • Keltische Priester waren verheiratet: In St. Patricks "Confessio" steht, das er ein Sohn eines Diacons war, der Enkel eines Priesters, es gab Abtbischöfe und sogar eine Abtbischöfin nebst Diakoninnen. Dies ist auch heute so erlaubt, alternativ wird auch das zölibatäre Leben hochgeschätzt..

  • Das apostolische Glaubensbekenntnis war ursprünglich ohne das Fili. Heutzutage gilt die übliche Form.

  • Die keltische Kirche fördert zwei verschiedene Tonsuren. Die übliche Hinterhaupttonsur oder die traditionelle Vorderkopftonsur, bei der der Vorderkopf bis in Höhe der Ohren rasiert wird (ihnen vielleicht von den Bene Geserit aus dem Film "Dune" bekannt). Diese Tonsur gilt bis heute, bevorzugt bei höheren Mönchen - alternativ ist aber auch die Hinterhaupttonsur zugelassen. Als Kleriker ist eine der beiden Formen Pflicht.

  • Die Gleichstellung der Frauen war ohnehin in Schottland und Irland im alten Recht (Brehons) verankert, so das auch die keltische Kirche z.B. mit St. Brigid von Kildare eine der ersten Äbtissinnen -der Sage von einem Bischof nach versehentlich- zur Bischöfin weihte. Aus der Bibel und alten Schriften sind auch ähnliche Stellen der Frauen in leitenden Postitionen bekannt. Heutzutage gibt es -analog zum Vorbild- auch die Frauenordination nach altkatholischem Vorbild in der keltischen Kirche, allerdings mit der Einschränkung und Auflage, das jene Ordination stets nur für Ordensfrauen erlaubt ist und vorgenommen werden kann. Üblicherweise wird die Ordination auch nur von Frau zu Frau weitergegeben. Es ist ncht möglich, das z.B. eine Frau einen Mann innerhalb der KKD ordiniert.

    Mehr Informationen und Details zu den Unterschieden zu anderen Kirchen finden sich im Lexikon!

Die vorgenannten Punkte rücken die KKD in das weithin bekannte römisch und altkatholische, sowie zu Teilen auch  ökumenische Verständnis der einen Kirche Christi. In den anderen Punkten besitzt die keltische Kirche vom Grundsatz her eine sehr konservative, katholische Einstellung.

Die Verwaltung der KKD

Die Keltische Kirche in Deutschland war ehemals in Deutschland bis zum 17.01.2023 unter VR 1959 als gemeinnütziger Verein mit Sitz in Hamm organisiert, dort sass die Verwaltung des Vereins, dort oder bei Freizeiten wie z.B. in Münzenberg, Hövelhof, Duisburg oder Neustadt am Rübenberge fanden viele Konvente und Treffen statt. Die IT ist hingegen bei einem Webserverbetreiber professionell ausgelagert

Am Sitz der wichtigsten Gemeinden finden sich die Bischöfe, Äbte, Pastoren, Vikare, Diakone und Administratoren der keltischen Kirche und der unabhängig-katholischen Kirche, mit der sie eine Gemeinschaft bildet. Die Kirche selbst wird durch diese Sitze gelenkt und gesteuert, das sog. Bischofskollegium und die Leitung , ähnlich wie die alte keltische Kirche.

Die Struktur des Klerus und der Laien

Die keltische Kirche in Deutschland als solche bezeichnet sich bewusst als apostolisch und keltisch-katholisch. Sie orientiert sich aus ihrer tradition heraus auch an der Struktur, den Vorschriften und der Liturgie der römisch-katholischen Kirche, mit der sie das Sakramentenverständnis und Dogmen bis auf wenige Einschränkungen teilt, diese entsprechen dem altkatholischen Verständnis. Mit den evangelischen Kirchen verbindet sie der Willen zur Ökumene und Zusammenarbeit für eine gemeinsame Kirche Christi.Die Kirchenstruktur besteht aus der Gemeinde, den Laien im Dienst, dem Klerus und den Fraternitäten und Gemeinschaften.Dazu gezählt wird die schottische Mutterkirche, die Celtic Church in Scotland und die durch Interkommunion angeschlossenen Kirchen, Gruppen und Gemeinden wie z.B. die ACC und IECCCC

Als Gemeinde zählen alle als solche bei uns registrierten Mitglieder, jene Kinder, Partner bzw. Ehepartner und registrierten Freunde, sofern sie dieser Zuordnung nicht wiedersprechen. Wir haben mehrere Gemeinden in Deutschland, siehe Gemeinden

Als Laien im Dienst zählen alle Messdiener, Seminaristen und Ministranten usw. in den unteren Weihen. Ebenso werden Frateres d.h. Brüder und Schwestern die als Obladen in den religiösen Gemeinschaften und Fraternitäten dienen dazu gezählt,

Als Klerus zählen alle Bischöfe, Priester und Diakone,  Äbte und Priore, ferner auch die Ordensbrüder und -schwestern usw. 

Gebetsräume, Orte, Kirchen

Da die keltische Kirche hierzulande noch eine kleine Kirche ist, werden die Gottesdienste hauptsächlich in Gebetsräumen bei den Mitgliedern (in einer sog. Hauskirche) abgehalten, oder gelegentlich in Kapellen, angemieteten Kirchräumen oder -bei Andachten- auch auf und an öffentlichen Plätzen. Näheres lesen sie bitte unter Hauskirchen und weiteres lesen sie in unsren FAQ nach.

Zusammenarbeit und Verbindungen

Die Keltisch-Apostolische Kirche und die orthodoxe keltisch germanische Kirche waren Gründungsmitglieder des Ökumenischen Rats der Keltischen Kirchen in Deutschland (jetzt IECCCC) und sind im Oktober 2011 zur Keltischen Kirche in Deutschland e.V. (englisch CCIG) fusioniert.

Mit vielen Kirchen im Ausland und einigen auch im Inland haben wir Konkordate und Angebote für die Interkommunio- natürlich haben sie auch die Erlaubnis in Deutschland und Weltweit unsererseits einen katholischen oder evangelischen Gottesdienst mit Kommunion zu besuchen, denn da wo sich zwei oder drei Menschen zur Ehre Christi treffen, da ist der Herr selbst.

Finanzierung

Finanziert wurde bis 2020 die Kirche als gemeinnütziger eingetragener Verein ausschliesslich über Mitgliedsbeiträge und über Spenden, die übrigens stets für das Webangebot, dringend benötigte Geräte und den weiteren Ausbau der Kirche verwendet wurden.  Die Kleidung, die sie eventuell auf verschiedenen Bildern sehen, sowie auch die meisten liturgischen Geräte und Ausstattung werden ebenso wie dieser Webserver von den Priestern von ihrem privaten Einkommen und Ersparten bezahlt. Dies wird -genauso wie ihres- in ganz normalen Berufen verdient.  

Eintragungen und Anerkennungen

Die keltische Kirche war bis 17.01.2023 im Vereinsregister Hamm unter VR 1959 eingetragen. Diese durfte bis zum vorgesehenen Übertritt, der scheiterte,  Spendenbescheinigungen ausstellen und wurde wg. der gescheiterten Übernahme des Vorstands vaw. aufgelöst-.